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Türkisches Führungszeugnis ohne persönliche Präsenz (Gelesen: 1.673 mal)
Vinzent2m
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13.09.2011 um 15:56:08
 
Werte Leserschaft,
nun habe ich selber mal eine Frage.
Ein Inhaftierter, der bei mir in Beratung ist, ist von der Strafvollstreckungskammer aufgefordert worden, ein Türkisches Führungszeugnis vorzulegen.
Obwohl einem türkischen Anwalt eine entsprechende Vollmacht und Ausweiskopie vorlag, wurde diesem von der entsprechenden Stelle die Ausstellung mit dem Hinweis auf die zwingend erforderliche persönliche Präsenz verweigert.
Hat hier noch irgendjemand eine Idee?
Das Konsulat werde ich die nächsten Tage auch mal ansprechen.
Danke sagt schon jetzt Vinzent2m
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 17.09.2011 um 11:15:48
 
Hat derjenige Eltern/Kinder die das vielleicht fuer ihn beantragen koennen? Die vertretung durch enge Familienmitglieder klappt in der Tuerkei oft leichter als der Weg ueber eine Vollmacht.
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 17.09.2011 um 19:30:30
 
Ja, aber die leben alle in Deutschland. Der Bruder bekam die Nachricht, dass eine notariell beglaubigte Vollmacht die Sache erleichtern könnte.
Der Notar war gestern da.
Schauen wir mal!
Ich danke auf jeden Fall für den Hinweis.
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 19.09.2011 um 04:15:20
 
War das ein tuerkischer oder deutscher Notar? Die TR Konsulate haben in der Regel einen Noter welcher Vollmachten etc. direkt nach Heimatrecht erledigen/stempeln kann.
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