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Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 998 mal)
Erdem
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Beiträge: 17

Frankfurt am Main, Hessen, Germany
Frankfurt am Main
Hessen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis?
13.09.2011 um 12:46:49
 
Hallo zusammen,
meine Frage ist was  eigentlich der Unterschied zwischen einer Aufenthalskarte und der Aufenthaltserlaubnis? Gut ich weiss zwar dass ich (Türke) als Ehemann einer Unionbürgerin (Österreich) das Recht hätte auf eine Aufenthaltskarte (kann also auch arbeiten) aber was ist denn genau der Unterschied? Welcher Titel ist besser?
Hier ist mein Fall genau erläütert.
Danke für eure Antworten...

Gruss Erdem
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalskarte oder Aufenthaltserlaubnis?
Antwort #1 - 13.09.2011 um 15:10:47
 
Beantwortet

Du musst und kannst keine AE beantragen. Das Aufenthaltsrecht gemäß dem FreizügG/EU, das zur Erteilung einer Aufenthaltskarte führt, ist kein schlechter Status
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