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Anmeldung / Aufenhaltsrecht für Bulgaren in Deutschland (Gelesen: 1.327 mal)
John Doe
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung / Aufenhaltsrecht für Bulgaren in Deutschland
12.09.2011 um 21:47:31
 
Hallo,

meine Freundin ist Bulgarin und will mit ihrem 7jährigen Sohn zu mir nach Deutschland kommen.

Es ist davon auszugehen, dass sie hier eine Arbeit bekommen wird (da ihr derzeitiger Arbeitgeber auch hier aktiv ist und sie gerne hier hat und sie die möglich notwendige Vorrangprüfung vermutlich bestehwn würde).

Allerdings braucht dieser Prozess einige Zeit.

Ist es für sie dennoch möglich schon vorher einzureisen? Schließlich ist sie ja EU Bürgerin. Kann sie einen Wohnsitz anmelden bevor die Arbeitsgenehmigung klar ist? Kann Sie ihren SOhn in der Schule anmelden (was braucht sie dafür für Dokumente?)

Viele Grüße,
John
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anmeldung / Aufenhaltsrecht für Bulgaren in Deutschland
Antwort #1 - 12.09.2011 um 23:07:12
 
Sie kann vorher einreisen und jedes Mal ohne weiteres drei Monate bleiben.

Sie kann länger bleiben wenn sie krankenversichert ist und über ausirechende Mittel verfügt, Definitionen findet man unter Punkt 4 auf Seite 9 der Verwaltungsvorschriften zum FreizügG/EU.

Sie kann sich auch vorher anmelden.

Das gleiche gilt auch für ihr Kind. (Ob das Kind gemäß dem bulgarischen Familienrecht ohne die Zustimmung des anderen Elternteils oder des dortigen Familiengerichts umziehen kann, ist ein anderes Thema, das ggf. dort zu klären wäre.)
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