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Arbeitsvisum von Serbien nach Deutschland (Gelesen: 11.206 mal)
Dupljak
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbien
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12.09.2011 um 19:29:58
 
So ich habe in Deutschland eine Arbeit gefunden,das Unternehmen will mich auch aufnehmen in ihr Team..

Meine Frage ist jetzt die folgende: Wie kriege ich ein Arbeitvisum nach Deutschland zu Arbeiten?

Was muss ich und die Firma machen?[highlight]


Danke in vorraus für eure mühe
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Pfalz
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Antwort #1 - 12.09.2011 um 23:14:24
 
Du benötigst eine Arbeitserlaubnis, ggfs. eine Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung von der ZAV.

Das dürfte sehr sehr schwierig sein. Als serbischer Staatsangehöriger bist du nicht in § 34 BeschV aufgeführt.

In der Praxis bedeudet das, dass du keine Erleichterungen zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland hast. Guck mal unter Paragraph 18, Aufenthaltsgesetz - "Beschäftigung".

Wenn deine Beschäftigung überhaupt "zustimmungsfähig" ist, dann muss dein Arbeitgeber sehr gut begründen warum kein bevorrechtigter Arbeitsloser (Deutscher, EU-Bürger, usw) geeignet ist.
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Dupljak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Serbien
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Antwort #2 - 13.09.2011 um 00:19:37
 
Pfalz schrieb am 12.09.2011 um 23:14:24:
Du benötigst eine Arbeitserlaubnis, ggfs. eine Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung von der ZAV.

Das dürfte sehr sehr schwierig sein. Als serbischer Staatsangehöriger bist du nicht in § 34 BeschV aufgeführt.

In der Praxis bedeudet das, dass du keine Erleichterungen zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland hast. Guck mal unter Paragraph 18, Aufenthaltsgesetz - "Beschäftigung".

Wenn deine Beschäftigung überhaupt "zustimmungsfähig" ist, dann muss dein Arbeitgeber sehr gut begründen warum kein bevorrechtigter Arbeitsloser (Deutscher, EU-Bürger, usw) geeignet ist.


Der Arbeitgeber will dort drauf schreiben das er jemanden braucht der Serbisch spricht,weil er aus Serbien bestellen will. Und mich kennt er von früher und mir vertraut er,weil es geht um wichtige Informationen die er nicht jeden anvertrauen kann.. Das wollte der Begründen...
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Pfalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.09.2011 um 00:41:26
 
Ich denke sie haben mich nicht richtig verstanden. Solche Begründungen (z.B. Sprachkenntnisse & "Vertrauen") wären vielleicht akzeptabel, aber die Frage ist ob deine Beschäftigung überhaupt zustimmungsfähig ist. Das heißt, darf die ZAV für deine Beschäftigung überhaupt eine Arbeitserlaubnis erteilen?

Wie gesagt, Serbien ist nicht unter § 34 BeschV aufgeführt, und deshalb ist es am wichstigsten um was für eine Tätigkeit es hier geht.

Ich bin mir sicher dass andere hier im Forum viel mehr davon wissen als ich. Die können dir genau sagen welche Tätigkeiten erlaubt sind.

Du hast aber noch nicht geschrieben um was für einen Job es hier geht.
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Dupljak
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Antwort #4 - 13.09.2011 um 22:04:24
 
Pfalz schrieb am 13.09.2011 um 00:41:26:
Ich denke sie haben mich nicht richtig verstanden. Solche Begründungen (z.B. Sprachkenntnisse & "Vertrauen") wären vielleicht akzeptabel, aber die Frage ist ob deine Beschäftigung überhaupt zustimmungsfähig ist. Das heißt, darf die ZAV für deine Beschäftigung überhaupt eine Arbeitserlaubnis erteilen?

Wie gesagt, Serbien ist nicht unter § 34 BeschV aufgeführt, und deshalb ist es am wichstigsten um was für eine Tätigkeit es hier geht.

Ich bin mir sicher dass andere hier im Forum viel mehr davon wissen als ich. Die können dir genau sagen welche Tätigkeiten erlaubt sind.

Du hast aber noch nicht geschrieben um was für einen Job es hier geht.

Es ist eine Handelsagentur,ich soll als Vertreter und als Verkaufer bei den kunden hinfahren usw.
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Pfalz
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Antwort #5 - 14.09.2011 um 02:21:31
 
Ich denke dass diese Tätigkeit in deinem Fall nicht zustimmungsfähig ist, genau wegen § 34 BeschV.

Das heißt, du kannst keine Arbeitserlaubnis für diese Stelle bekommen, aber ich bin nicht 100% sicher.

Frag mal die Experten hier im Forum. Ich denke Märchenprinz weiß viel zu diesem Thema.
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C_Devil
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Antwort #6 - 14.09.2011 um 08:42:04
 
Pfalz schrieb am 14.09.2011 um 02:21:31:
Ich denke dass diese Tätigkeit in deinem Fall nicht zustimmungsfähig ist, genau wegen § 34 BeschV

Warum reitest du permanent auf § 34 BeschV rum?
Serbien gehört nicht zu den priveligierten Staaten und Ende im Gelände.

Es geht um die Tätigkeit (Vertreter und Verkäufer) und darum, ob es nach der BeschV überhaupt möglich ist, dafür ein Visum/einen Aufenthaltstitel zu bekommen, der dann automatisch zustimmungspflichtig durch die ZAV ist.

Dupljak schrieb am 13.09.2011 um 22:04:24:
Es ist eine Handelsagentur,ich soll als Vertreter und als Verkaufer bei den kunden hinfahren usw.

Mir fällt keine Ausnahmeregelung der BeschV ein, der man die oben beschriebene Tätigkeit auch nur um Entferntesten zuordnen könnte.
Die entsprechende Anfrage der Botschaft kann grundsätzlich schon von der ABH ohne Einschaltung der ZAV abgelehnt werden.
Aber auch die Einschaltung der ZAV und die Begründung des künftigen Arbeitgebers werden an der nicht vorhandenen rechtlichen Grundlage der BeschV nichts ändern, eine Zustimmung für eine solche Tätigkeit wird es nicht geben.


Gruß
C_Devil
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Pfalz
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Antwort #7 - 14.09.2011 um 14:45:06
 
C_Devil schrieb am 14.09.2011 um 08:42:04:
Warum reitest du permanent auf § 34 BeschV rum?

Damit er versteht, dass eine Arbeitserlaubnis in seinem Fall nur für bestimmte Berufe erteilt werden kann.

Wo liege ich falsch? Schockiert/Erstaunt

Zitat:
Serbien gehört nicht zu den priveligierten Staaten und Ende im Gelände.

Uhm ja... das wollte ich sagen. Augenrollen

Zitat:
...Mir fällt keine Ausnahmeregelung der BeschV ein, der man die oben beschriebene Tätigkeit auch nur um Entferntesten zuordnen könnte...


Zitat:
...Aber auch die Einschaltung der ZAV und die Begründung des künftigen Arbeitgebers werden an der nicht vorhandenen rechtlichen Grundlage der BeschV nichts ändern...

Und du hast ihm gerade die gleiche Antwort gegeben wie ich. hä?
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Dupljak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.09.2011 um 18:48:13
 
Ok,obwohl sich das für mich nicht Grade amüsant anhört,bedanke ich mich bei euch zweiYen,vielen dank für eure Hilfe... P.S dann muss halt meine Frau jetzt kämpfen und ihren Paragraph in Aufenthalt ändern und das ich Familienzusammenführung beantrage... Naja.... Druckt mir mal die Daumen
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