Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:Also, wenn das Kind in Spanien geboren ist (sagen wir in einem längeren UrlaubCool) - wir haben ja beide den Wohnsitz in Deutschland, kann dann mein Mann mit der Geburtsbescheinigung aus dem KH nach Deutschland fliegen und das Kind bei uns im Ort anmelden und in seinen Reisepass eintragen lassen? (sodaß wir dann mit der Kleinen fliegen können).
Nein, es gilt das Geburtsortprinzip. D.h. die deutschen Behörden wollen eine spanische Geburtsurkunde sehen. Eine Geburtsbescheinigung des Krankenhauses reicht nicht.
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:Ich frage mich - gibt es Probleme auf dem Amt in Deutschland, wenn er mit einer spanischen Geburtsurkunde ankommt???
Nein, lasst die Urkunde in internationaler Form (CIEC-Abkommen)
(certificado de nacimiento plurilingüe) ausstellen. Damit wird die Urkunde in Deutschland ohne Beglaubigung anerkannt.
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:Oder andere Variante: muss er mit der Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus in Spanien aufs Amt (nicht Botschaft), und die Geburtsurkunde beantragen? und mit DIESER Geburtsurkunde kann er nach Deutschland fliegen und die Kleine anmelden???
Er
muss die Geburt bei der spanischen örtlichen Personenstandsbehörde anmelden. Alles andere führt zur Katastrophe. Kennt ihr euch nicht aus beauftragt ggf. einen spanischen Anwalt der deutsch spricht.
Er kann die Kleine mit der Urkunde nach CIEC-Abkommen
1) Beim örtlichen Standeamt in Deutschland in das Geburtregister eintragen lassen (optional, damit gibst aber zusätzlich eine deutsche Geburtsurkunde). Ggf wird dazu zusätzlich die ausführliche spanische Geburtsurkunde benötigt. (Kann man direkt beim heimatlichen Standesamt nachfragen)
2) Die Kleine bei eurem Wohnsitz in Deutschland anmelden und einen Kinderpass Ausstellen lassen.
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:Was ist denn, wenn ein Kind im Ausland geboren wird, im Urlaub z.B. - da ist die Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus doch in einer anderen Sprache. Macht das Probleme???
Ja. die Geburtsbescheinigung wird keine deutsche Behörde anerkennen. Ihr braucht eine spanische
Geburtsurkunde der Personenstandsbehörde.
Info der deutschen Botschaft:
http://www.madrid.diplo.de/contentblob/3009766/Daten/1484598/D_Datei_Namensfhrun...Da ihr aber in Deutschland noch gemeldet seit könnt ihr das direkt in Deutschland machen.