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Kann ich meine Schwester und/oder Bruder für ein Besuch einladen? (Gelesen: 3.169 mal)
Themen Beschreibung: was genau braucht die Verpflichtungserklärung ?
wassimk
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09.09.2011 um 14:32:27
 
Hallo,

Ich bin mit eine Deutsche vereihatet, ich wohne im DE seit 2 Jahren , und im 16 Juli 2011 ich habe (endlich) mit eine neue Job angefagt (ich war Hartz 4 empfänger fruher).

Ich wollte mein Schwester und/oder mein Bruder für ein Besuch einladen im Dezember... ich verstehe dass ich muss ein Verpflichtungserklärung  machen und schicken... aber ich weiss nicht ob ich darf das machen...

ich habe gelesen das ich muss mich die kosten leisten... aber wie sind die kosten gerechnet? wie viel genau muss ich am mindisten verdienen monatlich?

Nationalität : Libanesisch
Wo: Saudi Arabien

Danke für alle Hilfe!
MfG
Wassimk
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Antwort #1 - 09.09.2011 um 14:58:26
 
Die Verpflichtungserklärung gibst du bei einer ABH ab.
Am besten du gehts zur ABH, bringst die nötigen Unterlgen mit (die drei letzten Gehaltsabrechnungen). Die Sachbearbeiter dort werden dann ausrechnen, ob Dein Gehlat reicht um für eine oder zwei Personen eine VE abzugeben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.09.2011 um 15:01:13
 
wassimk schrieb am 09.09.2011 um 14:32:27:
aber wie sind die kosten gerechnet?

Eine genaue Berechnung kann dir hier niemand liefern, wenn du eine VE abgibts muss du für den den Lebensunterhalt und die Unterbringung, die Behandlung im Krankheitsfall und evtl für die Abschiebung aufkommen. (siehe hier) Genauer kann es dir nur die zuständige ABH sagen.

wassimk schrieb am 09.09.2011 um 14:32:27:
wie viel genau muss ich am mindisten verdienen monatlich?

Einen Mindestlohn gibt es nicht. Deine ABH kann dir genau sagen, wieviel nötig sein wird.
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wassimk
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Antwort #3 - 09.09.2011 um 15:16:35
 
Danke beide...

das Problem ist das ich habe jetzt kein 3 gehaltsabrechnung (hab im 16 Juli angefangt) , daswegen ich kann mein ABH nicht darüber fragen... es beudeutet kein fruh plannung möglich (ticket kaufen und so was)

nochmal danke!  22
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 09.09.2011 um 16:49:43
 
wassimk schrieb am 09.09.2011 um 15:16:35:
das Problem ist das ich habe jetzt kein 3 gehaltsabrechnung (hab im 16 Juli angefangt) , daswegen ich kann mein ABH nicht darüber fragen...


Doch, genau das musst Du Deine ABH fragen. Die sagt Dir dann, ob das ein Problem ist.

Falls Bruder und Schwester in Saudi-Arabien oder im Libanon gut verdienen, können sie auch für sich selbst bürgen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.09.2011 um 17:22:20
 
Nicht jede Ausländerbehörde rechnet identisch.

Als Anhang mal die noch im Netz zu findende Info von einer ALB in Bayern.

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