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trennung (Gelesen: 1.442 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthalt auch nach der Tennung
Engel230782
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.09.2011 um 21:22:58
 
Ich möchte euch mal kurz die Sachlage schildern und bitte um eure Mithilfe:Mein Schwager hat im Januar 2010 im Kosovo eine Deutsche geheiratet und kam dann zur FzF im Oktober 2010 nach Deutschland.Er lebte dann bis Juli 2010 mit ihr zusammen.Dann hat sie sich von ihm getrennt.Da er nur einen 400 Euro Job hatte und sich die Wohnung allein nicht mehr leisten konnte,ist er zu uns gezogen.Nun läuft sein Visum im Oktober 2011 ab.Mittlerweile hat er einen Vollzeitjob gefunden.Wie ist nun die Lage hat er Chancen in DE zu bleiben,da er ja bei mir keine Miete zahlen muss und auch nicht vom Staat abhängig ist.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2011 um 21:28:27
 
Engel230782 schrieb am 08.09.2011 um 21:22:58:
im Oktober 2010 nach Deutschland.Er lebte dann bis Juli 2010


Du meinste sicher Juli 2011

Infos allgemini siehe mal in der ...

Da die ehel. LG keine 3 Jahre bestand ist kein eingen-
ständiges Aufenthaltsrecht entstanden. Ob Arbeit oder
nicht, seine AE dürfte mit Sicherheit nicht verlängert
werden.
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Engel230782
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2011 um 21:31:20
 
Kann man mit einer Bürgschaft auch nichts erreichen?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.09.2011 um 21:33:05
 
Nein, es liegt nicht am Problem der Sicherung des LU
sondern an der Grundvoraussetzung,  dass er eben
durch die zu kurze Ehebestandszeit (bwz. Zeit der tat-
sächlich geführten ehel. LG) nicht erfüllt.

Härtefall ist nicht ersichtlich.
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Engel230782
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.09.2011 um 21:50:24
 
wie wird das Trennungsjahr gezählt?Ich weiß das er auch damit nicht auf 3 Jahre kommen würde.Interessiert mich einfach so
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.09.2011 um 22:06:48
 
Das Trennungsjahr zählt nicht mit.

Die Zeit der ehel. LG endet mit der tatsächlich erfolgten
Trennung. Egal ob/wann dann tatsächlich die Scheidung
erfolgt.


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