Hallo community,
ich bin vor kurzem auf dieses Forum gestoßen, habe mich schon eingelesen und möchte gleich mal ein paar Fragen zu meiner Situation stellen:
Ich bin Deutscher Student mit Migrationshintergrund (Schlesier, in Polen geboren, habe aber nur die Deutsche Staatsangehörigkeit und lebe seit 20 Jahren hier).
Folgende Situation ist nun in meinem Leben eingetreten:
Ich bin verlobt mit einer Brasilianerin. Derzeit ist sie hier als Au Pair tätig und wird demnächst ihren aufenthalt noch um 1 Jahr als Sprachstudentin verlängern.
Wenn ihr Sprachvisum hier ausläuft muss sie nach Brasilien zurückehren. Ich habe jedoch die Möglichkeit zu dieser Zeit dort ein Auslandsemester (6-8 Monate) zu absolvieren. In dieser Zeit möchten wir auch heiraten.
Anschließend werde ich zurückkehren,mein letztes Bachelorsemester abschließen, und gleichzeit eine Familienzusammenführung beantragen. Da ich zu dieser Zeit lediglich Student bin und für meine Frau nicht aufkommen kann, werden die Behörden mir wahrscheinlich Ärger machen, und genau hier kommt der Knackpunkt:
Ich habe Angst, dass ich als die
Regelausnahme eingestuft werde. Ich war ja bereits ca. ein halbes Jahr in Brasilien wenn ich den Antrag stelle. Das bedeutet dass ich die Sprache spreche etc.
Hat da jemand Erfahrungen mit solchen Situationen?
Meiner Meinung nach ist es dennoch absolut unmöglich für mich die Ehe dort zu führen.
Z.B. werden Deutsche 3Jährige Bachelor wie meiner werden dort in der Regel nicht anerkannt --> ich habe also keine Berufsperspektive etc. und möchte auch nicht meine Kinder in der Zukunft in einem vergleichweise gefährlichem Umfeld großziehen.
Bevor ihr euch fragt warum ich in dieser Situation überhaupt eine Familienzusammenführung beantragen möchte, werde ich das ganze noch ein wenig erläutern:
Meine Verlobte hat bereits ihren ersten universitären Abschluss in Brasilien erworben. Wir würden beide gerne unsere Master hier zusammen machen (bzw. sie einen neuen Bachelor sofern ihr der Bachelor nicht anerkannt wird,). Zu dieser Zeit sind wir auf Bafög angewiesen (welches wir selbstverständlich auch zurückzahlen werden) Der Bafög Anspruch meiner Frau ist jedoch mit einer Aufenthaltserlaubniss durch Ehegattennachzug verbunden.
Ohne die die
AE durch Ehegattennachzug bekommt sie zwar eine
AE zu Studienzwecken, diese ist aber nicht ausreichend um sie Bafögberechtigt zu machen.
Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen nachvollziehbar darstellen.
Meine größte Sorge ist wie gesagt, dass mir die Ehe in Brasilien durch mein Auslandssemester dort zugemutet werden kann. Also das ich zur
Regelausnahme gehöre.
Was kann ich in solch einem Fall tun? macht er möglicherweise mehr Sinn bereits hier in DE zu heiraten?
Gruß Ace