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Familienzusammenführung, Regelausnahmem, Baföganspruch für Ehegatten (Gelesen: 2.348 mal)
ACE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.09.2011 um 01:43:03
 
Hallo community,

ich bin vor kurzem auf dieses Forum gestoßen, habe mich schon eingelesen und möchte gleich mal ein paar Fragen zu meiner Situation stellen:

Ich bin Deutscher Student mit Migrationshintergrund (Schlesier, in Polen geboren, habe aber nur die Deutsche Staatsangehörigkeit und lebe seit 20 Jahren hier).

Folgende Situation ist nun in meinem Leben eingetreten:
Ich bin verlobt mit einer Brasilianerin. Derzeit ist sie hier als Au Pair tätig und wird demnächst ihren aufenthalt noch um 1 Jahr als Sprachstudentin verlängern.

Wenn ihr Sprachvisum hier ausläuft muss sie nach Brasilien zurückehren. Ich habe jedoch die Möglichkeit zu dieser Zeit dort ein Auslandsemester (6-8 Monate) zu absolvieren. In dieser Zeit möchten wir auch heiraten.

Anschließend werde ich zurückkehren,mein letztes Bachelorsemester abschließen, und gleichzeit eine Familienzusammenführung beantragen. Da ich zu dieser Zeit lediglich Student bin und für meine Frau nicht aufkommen kann, werden die Behörden mir wahrscheinlich Ärger machen, und genau hier kommt der Knackpunkt:

Ich habe Angst, dass ich als die Regelausnahme eingestuft werde. Ich war ja bereits ca. ein halbes Jahr in Brasilien wenn ich den Antrag stelle. Das bedeutet dass ich die Sprache spreche etc.
Hat da jemand Erfahrungen mit solchen Situationen?
Meiner Meinung nach ist es dennoch absolut unmöglich für mich die Ehe dort zu führen.
Z.B. werden Deutsche 3Jährige Bachelor wie meiner werden dort in der Regel nicht anerkannt --> ich habe also keine Berufsperspektive etc. und möchte auch nicht meine Kinder in der Zukunft in einem vergleichweise gefährlichem Umfeld großziehen.

Bevor ihr euch fragt warum ich in dieser Situation überhaupt eine Familienzusammenführung beantragen möchte, werde ich das ganze noch ein wenig erläutern:

Meine Verlobte hat bereits ihren ersten universitären Abschluss in Brasilien erworben. Wir würden beide gerne unsere Master hier zusammen machen (bzw. sie einen neuen Bachelor sofern ihr der Bachelor nicht anerkannt wird,). Zu dieser Zeit sind wir auf Bafög angewiesen (welches wir selbstverständlich auch zurückzahlen werden) Der Bafög Anspruch meiner Frau ist jedoch mit einer Aufenthaltserlaubniss durch Ehegattennachzug verbunden.

Ohne die die AE durch Ehegattennachzug bekommt sie zwar eine AE zu Studienzwecken, diese ist aber nicht ausreichend um sie Bafögberechtigt zu machen.

Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen nachvollziehbar darstellen.

Meine größte Sorge ist wie gesagt, dass mir die Ehe in Brasilien durch mein Auslandssemester dort zugemutet werden kann. Also das ich zur Regelausnahme gehöre.
Was kann ich in solch einem Fall tun? macht er möglicherweise mehr Sinn bereits hier in DE zu heiraten?

Gruß Ace
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Petersburger
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Antwort #1 - 08.09.2011 um 04:01:41
 
So schematisch greift die Regelausnahme nicht.

Ein Auslandssemester bedeutet nicht automatisch (!), daß man die Sprache ausreichend spricht und ein Leben dort zumutbar wäre - genau das aber muß sein, um eine AE für den Ehepartner ablehnen zu können.

Die Frage wird wohl kommen. Aber Du kannst da ruhig Deinen Standpunkt vortragen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ACE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.09.2011 um 10:55:15
 
naja eigentlich ist es so das ich die Sprache wohl ziemlich gut sprechen werde nach dieser Zeit (ich lerne ja bereits damit mir überhaupt gestattet wird dort hinzugehen)

aber die Ehe dort zu führen kommt wie gesagt nicht in Frage da es vermutlich keine Anerkennung meines Studiums und somit auch keine Fortbildungs oder Berufsperspektiven für mich gibt. Dazu kommt wie gesagt die "tägliche Gewalt auf den Straßen", welche ich mir zwar für ein paar Monate im Ausland zumute, aber keinesfalls meinen Kindern die irgendwann mal haben werde.

P.S. Ein User hat mir via PM geraten einfach jetzt in DM zuheiraten (kann leider nicht antworten da ich 5 Beiträge haben muss). Was genau würde das an meiner Situation ändern? Wäre der vorteil, dass sie schon jetzt eine AE erhalten würde (auch wenn wir zwischenzeitlich für 6-8 Monate zurpck in Brasilien sein werden) ?
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schweitzer
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Antwort #3 - 08.09.2011 um 11:59:15
 
ACE schrieb am 08.09.2011 um 10:55:15:
Ein User hat mir via PM geraten einfach jetzt in DM zuheiraten ... Was genau würde das an meiner Situation ändern?


Nicht viel, denn die Problematik der Regelausnahme würde dann genauso geprüft. - Ich sehe es freilich ähnlich wie Petersburger, dass Du Dir da keine zu großen Gedanken machen solltest. Allein, dass Du die Sprache halbwegs beherrscht und mal für ein Auslandsemester in Brasilien warst, reicht nicht hin, um eine Regelausnahme fundiert zu begründen.

ACE schrieb am 08.09.2011 um 10:55:15:
Wäre der vorteil, dass sie schon jetzt eine AE erhalten würde 


Ja, das würde sie wohl - als Brasilianerin bräuchte sie das Visaverfahren für einen Daueraufenthalt nach einer Heirat in Dänemark nicht nachholen - siehe dazu
hier
. (Blaues bitte anklicken!) - Aber Ihr könntet ebenso gut in Deutschland heiraten, wie schon geschrieben - Regelausnahme wird so oder so mit angeguckt ...

ACE schrieb am 08.09.2011 um 10:55:15:
auch wenn wir zwischenzeitlich für 6-8 Monate zurück in Brasilien sein werden


Dazu müsste sie allerdings, wenn sie die AE schon hat, vor der Ausreise eine Fristverlängerung (Berücksichtigung von § 51 (1) Nr. 7 AufenthG ist erforderlich!!!) bei der ABH beantragen, damit die AE nicht infolge der mehr als sechsmonatigen Ausreise erlischt. - Die ABH müsste dazu davon überzeugt werden, dass die Ausreise tatsächlich nur eine vorübergehender Natur ist.

ACE schrieb am 08.09.2011 um 10:55:15:
(kann leider nicht antworten da ich 5 Beiträge haben muss


Na, dann schenke ich Dir mal die fehlenden drei ...


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ACE
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Antwort #4 - 08.09.2011 um 15:06:35
 
Vielen Dank für die Antworten und dass ihr mir die Angst vor der Regelausnahme genommen habt.

Wir werden uns das nun gut zusammen überlegen. Entweder heiraten solange sie noch hier ist, oder während meines Studienaufenthalts in Brasilien.

Vielen Dank noch einmal an alle!

PS. Aus reiner neugier: Wo genau würde der Unterschied liegen, wenn wir jetzt in Dänemark heiraten, oder nachdem ihr Visa abgelaufen ist?
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erne
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Antwort #5 - 08.09.2011 um 15:53:21
 
ACE schrieb am 08.09.2011 um 15:06:35:
Wo genau würde der Unterschied liegen, wenn wir jetzt in Dänemark heiraten,

damit greift nicht §39 AufenthV für AE nach §28, da die Voraussetzung (Heirat) vor der Einreise  (aus DK nach D) entstanden ist.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#39

ACE schrieb am 08.09.2011 um 15:06:35:
oder nachdem ihr Visa abgelaufen ist? 

du meinst, wenn sie keinen AT (nicht Visa, das gibt es nur zur Einreise) mehr hat?
Dazu (Aufenhtalt ohne AT) solltet Ihr es nicht kommen lassen.
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Antwort #6 - 08.09.2011 um 16:03:40
 
erne schrieb am 08.09.2011 um 15:53:21:
damit greift nicht §39 AufenthV für AE nach §28, da die Voraussetzung (Heirat) vor der Einreise(aus DK nach D) entstanden ist.


Ist hier obsolet, erne, da es für Brasilien eine Sonderregelung gibt - die hatte ich in meiner Antwort # 3 auch verlinkt - bitte dort nochmal anklicken.


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Antwort #7 - 08.09.2011 um 19:12:15
 
schweitzer schrieb am 08.09.2011 um 16:03:40:
Ist hier obsolet, erne, da es für Brasilien eine Sonderregelung gibt - die hatte ich in meiner Antwort # 3 auch verlinkt - bitte dort nochmal anklicken.


=schweitzer=


Im Moment hat die Frau doch noch eine AE für D als Au Pair. Wenn sie nun in Dänemark heiratet, dann ist dies doch zulässig, das sie vor Ende ihrer AE als Au Pair dort heiratet und eine Änderung ihres legalen Aufenthaltstitels beantragt. Dafür müsste sie - undabhängig von den Regelungen der Aufenthaltsverordnung - doch überhaupt nicht ein Visaverfahren betreiben.

Hier scheint es ja so zu sein, dass die Au Pair Zeit bald zu Ende geht. Mit der Urkunde aus DK gilt sie in D als verheiratet. Der geplante Aufenthalt in D für ein Sprachstudium oder wie auch immer würde sie dann Bafög bekommen.

Der Unterschied ist, dass der ganze formale Aufwand in DK schnell geleistet werden kann. Ob dies bei EFZ für D und dem drum herum innerhalb einer kurzen Zeit möglich ist, ist mehr als fraglich.



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