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mit Schengenvisum eine AE beantragen (mit besonderen Umstände) (Gelesen: 1.357 mal)
Juliaaaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.09.2011 um 18:34:56
 
Hallo zusammen

also ich habe folgendes Problem. Ich bin Deutsche und bin seit 30 Jahren mit einem nicht EU Staatsangehörigen verheiratet. Bis vor zwei Monaten habe ich seit 30 Jahren nicht in Deutschland und nicht in einem EU-Land gelebt. Wir haben zusammen eine minderjährige kranke (doppelstaatsangehörige) Tochter und diese ist jetzt in Deutschland in Behandlung. Damit wir jetzt nicht getrennt in zwei verschiedenen Länder leben müssen, haben wir uns entschlossen gemeinsam in Deutschland zu leben.

Er hat von der Deutschen Botschaft im Herkunftsland ein Schengenvisum erhalten, damit konnte er vor 2 Wochen nach Deutschland einreisen.

Aufgrund seiner kranken Tochter möchte er bei ihr in Deutschland bleiben und nicht zurück zum Herkunftsland. Daraufhin sind wir zur Ausländerbehörde gegangen, um eine Aufenthalserlaubnis zu beantragen. Die Behörde teilte uns mit, dass er zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Visum hat und er die Aufenthaltserlaubnis in dem Land beantragen muss von wo er hergekommen ist.

Da er seine kranke Tochter nicht verlassen will und seine Tochter ihren Vater bei sich behalten will und er genau weiss, dass sich die Angelegenheit im Herkunftsland unnötig verzögern wird, ist es für ihn unzumutbar aus Deutschland auszureisen um die Nachholung des Visumverfahrens vom Herkunftsland aus zu beantragen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.09.2011 um 18:55:04
 
und was ist Deine Frage?

Die ABH hat Recht.
Das Gesetz sieht vor, dass die AE für FZF im Inland erteilt wird, wenn man mit dem entsprechenden Visum (zru FZF) eingereist ist.
Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Voraussetzung für den AT erst im Inland entstanden sind. Ist bei Euch aber nicht der Fall.


Juliaaaa schrieb am 06.09.2011 um 18:34:56:
Da er seine kranke Tochter nicht verlassen will und seine Tochter ihren Vater bei sich behalten will und er genau weiss, dass sich die Angelegenheit im Herkunftsland unnötig verzögern wird, ist es für ihn unzumutbar aus Deutschland auszureisen um die Nachholung des Visumverfahrens vom Herkunftsland aus zu beantragen.

Diese Argumentation ist für eine Unzumutbarkeit so erstmal nicht stichhaltig (das Krankheitsbild der Tochter und die Zustände im Heimatland sind hier unbekannt).
Das ganze riecht sowieso danach, dass Ihr ganau zu diesem Zweck hier eingereist seid? Und damit bewusst das Visumverfahren umgehen wolltet?
Oder ist die Tochter bereits seit längerm hier in Behandlung und er kam mit dem Schengenvisum erstmal nur zu Besuch?
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Juliaaaa
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Antwort #2 - 06.09.2011 um 19:14:51
 
Die Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt die AE zu erhalten ohne aus dem Land ausreisen zu müssen. Unsere Tochter ist bereits schon vor dem Besuch meines Mannes in Deutschland in Behandlung.
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Antwort #3 - 06.09.2011 um 19:26:44
 
Juliaaaa schrieb am 06.09.2011 um 19:14:51:
Die Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt die AE zu erhalten ohne aus dem Land ausreisen zu müssen. Unsere Tochter ist bereits schon vor dem Besuch meines Mannes in Deutschland in Behandlung. 


Es wäre auf jeden Fall sehr, sehr schwierig.

Die Behörden müssen darauf achten, dass alle gleich behandelt werden. Und im Gesetz steht, dass er beim Visumantrag genau sagen soll, was er plant. Beim Schengenantrag hat er gesagt, er plant einen Besuch mit anschließender Ausreise - daran sind zunächst er und die Behörde gebunden.

Direkt zu einer AE und Verzicht aufs "richtige" Visum käme er nur, wenn die Umstände erst nach seiner Einreise eingetreten ist. Das heißt, er müsste mit den Attesten der Ärzte beweisen, dass seine Tochter bei Visumantrag kerngesund war und erst nach seiner Einreise die Krankheit quasi als Schicksalsschlag gekommen ist.

Ansonsten gibt es einen Kompromiss:

Er könnte der Ausländerbehörde sagen, dass er ausreist und das richtige Visum beantragt,
sie sollten ihm aber bitte eine "Vorabzustimmung" mitgeben.
Dann könnte es sein, dass das Visumverfahren nicht drei Monate, sondern drei Wochen dauert.

Falls er jedenfalls schon von der Krankheit der Tochter wusste, als er das Visum beantragte, und trotz der bekannten Krankheit "nur" einen Besuch mit anschließender Ausreise beantragt hat, muss er sich jetzt auch daran halten.
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Antwort #4 - 06.09.2011 um 19:30:31
 
Juliaaaa schrieb am 06.09.2011 um 19:14:51:
Die Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt die AE zu erhalten ohne aus dem Land ausreisen zu müssen.

nachdem, was du bisher geschrieben hast und nicht geschrieben hast, IMHO grundsätzlich nicht.
Ein Visum nach §28 setzt nun mal voraus, dass man nicht mit einem Schengenvisum eingereist ist.
Es setzt voraus, dass man mit entsprechendem Visum einreist.
Grund: das Schengenvisum wird nur von der AV erteilt, ohne die ABH einzubinden. Die ABH "weiss" nichts von Deinem Mann.
Ein nationales Visum z.B. zur FZF wird von der AV nur nach Zustimmung der ABH ertelt, die ABH prüft die Voraussetzungen für die Erteilung der AE vorab. Wenn er dann zur ABH kommt, hat sie bereits eine Akte vorliegen und die Voraussetzungen für die AE sind geprüft.

Noch ist nicht ganz klar, ob er nicht schon mit der Absicht, hier zu bleiben, eingereist ist. Wenn ja, hat er Falschangaben beim Antrag auf das Schengenvisum gemacht. Das Visum ist erschlichen.

Ob irgendeine aussergewöhnliche Härte greift oder das Kindeswohl?
Hängt vom Alter des Kindes ab und Krankheitsbild und den Zuständen im Heimatland.
Aber ein krankes Mädchen, welches jünger ist als 18 ist noch lange kein Grund für die ABH nicht zu fordern, dass das Visumverfahren nachgeholt wird.
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