Juliaaaa schrieb am 06.09.2011 um 19:14:51:Die Frage ist, ob es eine Möglichkeit gibt die
AE zu erhalten ohne aus dem Land ausreisen zu müssen.
nachdem, was du bisher geschrieben hast und nicht geschrieben hast,
IMHO grundsätzlich nicht.
Ein Visum nach §28 setzt nun mal voraus, dass man nicht mit einem Schengenvisum eingereist ist.
Es setzt voraus, dass man mit entsprechendem Visum einreist.
Grund: das Schengenvisum wird nur von der
AV erteilt, ohne die
ABH einzubinden. Die
ABH "weiss" nichts von Deinem Mann.
Ein nationales Visum z.B. zur
FZF wird von der
AV nur nach Zustimmung der
ABH ertelt, die
ABH prüft die Voraussetzungen für die Erteilung der
AE vorab. Wenn er dann zur
ABH kommt, hat sie bereits eine Akte vorliegen und die Voraussetzungen für die
AE sind geprüft.
Noch ist nicht ganz klar, ob er nicht schon mit der Absicht, hier zu bleiben, eingereist ist. Wenn ja, hat er Falschangaben beim Antrag auf das Schengenvisum gemacht. Das Visum ist erschlichen.
Ob irgendeine aussergewöhnliche Härte greift oder das Kindeswohl?
Hängt vom Alter des Kindes ab und Krankheitsbild und den Zuständen im Heimatland.
Aber ein krankes Mädchen, welches jünger ist als 18 ist noch lange kein Grund für die
ABH nicht zu fordern, dass das Visumverfahren nachgeholt wird.