Appel schrieb am 06.09.2011 um 16:33:15:1.Bescheinigung der Krankenkasse,daß ich dort versichert bin (meine Krankenkassenkarte reichte dem Beamten nicht aus)
In D ist man krankenversicherungspflichtig, es sei denn, das Einkommen übersteigt einen bestimmten Betrag.
Von daher ist diese Anforderung plausibel.
Allerdings ist §28.1 Satz 3 nicht von der Sicherung des
LU abhängig. Daher kann die Verlängerung der
AE nicht davon abhöngig gemacht werden.
Appel schrieb am 06.09.2011 um 16:33:15:2.Nachweis über genügenden Wohnraum bzw den Mietvertrag
Wohnraumgröße ist für §28 irrelevant.
Das Vorhandensein einer Wohnung muss aber nachgewiesen sein, Größe egal
Appel schrieb am 06.09.2011 um 16:33:15:3.Nachweis wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite.
LU Sicherung für §28 irrelvant, daher auch dieser Nachweis irrelevant.
Wende dich mal erstmal an seinen Chef.
Kommt die Vorgabe, diese Nachweise zu leifern von seinem Chef, musst du dich dann an die Fachaufsicht wenden.