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Hindernis für Visa-Erteilung? (Gelesen: 2.109 mal)
123abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.09.2011 um 13:57:34
 
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage. Wenn der hier lebende Partner seine Ehegattin nach D holen möchte und selbst noch bei seinen Eltern lebt, wovon ein Teil im Moment arbeitslos ist, wird man dann Probleme bekommen bezüglich der Erteilung des Visa?
Der Elternteil ist auch schon auf Jobsuche und versucht so schnell wie möglich eine Arbeit zu finden. Aber nun ist die Befürchtung da, dass dies ein Grund ist kein Visa zu erteilen.

Ich freue mich auf Antworten.
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schweitzer
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Antwort #1 - 05.09.2011 um 14:13:26
 
Nö, das ist kein Grund - soweit erstreckt sich das "Eltern haften für ihre Kinder" denn doch nicht.

Andersherum gesagt: Auch, wenn der Papi des Partners wieder Arbeit hat, gibts allein deswegen nicht das Visum.

Noch mal ganz klar:

Bei der Visaerteilung im Kontext Nachzug zum deutschen Ehegatten spielt der LU grundsätzlich keine Rolle - Abweichendes wäre nur im Falle einer Regelausnahme möglich.

Damit hat es sich dann aber auch.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Virgil
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Antwort #2 - 05.09.2011 um 14:14:06
 
Bei der FZF, falls keine Regelausnahmen zutreffen, muß der LU bei gebürtigen Deutschen nicht gesichert sein.

Praktisch übt die ABH aber oft Druck in solchen Situationen auf die Betroffenen aus.
Das Gesetz steht theoretisch auf deiner Seite.
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123abc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.09.2011 um 14:15:32
 
Das beruhigt mich, ich danke euch!
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schweitzer
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Antwort #4 - 05.09.2011 um 14:18:10
 
Virgil schrieb am 05.09.2011 um 14:14:06:
Das Gesetz steht theoretisch auf deiner Seite.
           


Nee, auch ganz praktisch.  -

Dass das Einkommen der Eltern des deutschen Partners in einem Nachzugsfall wie dem hier von einer ABH überprüft worden ist, ist mir wirklich noch nicht untergekommen. -

Da wird sicher im Einzelfall manches zuviel gefordert oder auch mal kleinlich gesehen, aber andererseits haben die Behörden auch was anderes zu tun, als nun irgendwas zu fordern - und das was 123abc hier befürchtet, ist wirklich nicht begründet.


=schweitzer=
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Antwort #5 - 05.09.2011 um 14:30:03
 
schweitzer schrieb am 05.09.2011 um 14:18:10:
Nee, auch ganz praktisch.


Ich kenne persönlich einige Fälle von gebürtigen Deutschen bei denen gerade in (runtergewirtschafteten) Großstädten mit hohem Ausländeranteil immer eine ähnliche Masche bei der FZF abgezogen wurde.

Erst wurde ein Einkommesnachweis verlangt. War der zu niedrig, wurden die Personen eingeschüchtert.
Bei Erwähnung der Paragraphen ist man etwas zurückgerudert mit der Aussage, dass das ganze nicht interessiert, aber man eine VE aus Kulanz vereinbaren könnte.

Ich denke bei einem Soziahilfeempfänger ist es bekannt, dass er kaum das Geld für einen Rechtsbeistand hat und sich aus diesem Grund nicht großartig wehren würde und deswegen größere Konfrontationen vermeiden wird. Lippen versiegelt
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Antwort #6 - 05.09.2011 um 20:22:13
 
Virgil schrieb am 05.09.2011 um 14:30:03:
Erst wurde ein Einkommesnachweis verlangt. War der zu niedrig, wurden die Personen eingeschüchtert.
Bei Erwähnung der Paragraphen ist man etwas zurückgerudert mit der Aussage, dass das ganze nicht interessiert, aber man eine VE aus Kulanz vereinbaren könnte.


Deshalb gibt es solche Foren, wie dieses hier...
wo gesagt wird das die Regelausnahme einer strengen Anforderung unterliegt. Außer man ist als Doppelstaatler des anderen Staates und/oder hat hervorragende Sprachkenntnisse und würde schnell ein Visum bekommen und natürlich eine Arbeit und die Sicherheitslage stimmt, wirds schwer für die ABH das durchzusetzen.

Eine Menge und's

Virgil schrieb am 05.09.2011 um 14:30:03:
Ich denke bei einem Soziahilfeempfänger ist es bekannt, dass er kaum das Geld für einen Rechtsbeistand hat und sich aus diesem Grund nicht großartig wehren würde und deswegen größere Konfrontationen vermeiden wird.


Informieren im Internet kostet nichts. Man muss sich halt die Zeit nehmen entsprechende Quellen und Foren mal durchzulesen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 05.09.2011 um 20:39:52
 
Virgil schrieb am 05.09.2011 um 14:30:03:
Ich kenne persönlich einige Fälle von gebürtigen Deutschen bei denen gerade in (runtergewirtschafteten) Großstädten mit hohem Ausländeranteil immer eine ähnliche Masche bei der FZF abgezogen wurde.

Ich wage zu bezweifeln, dass es da (gemessen an der
Gesamtmenge) sooo viele böse ABHn gibt, die diese
Masche (BTW: nette Wortwahl hier) abziehn.

Man bedenke immer wieder, dass man nur die negativen
Fälle zu Gesicht (z.B. hier) bekommt. Bei der Masse, wo all
easy läuft ... da schreibt keiner: toll die ABH  war cool.

Leider
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Virgil
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Antwort #8 - 06.09.2011 um 11:56:49
 
@fons

Ich hatte nie behauptet dass diese Vorgehensweise allgemein üblich ist oder Standard ist.
Und das Negativbeispiele hier natürlich nicht gerne gelesen werden ist mir auch vollkommen klar.

Nur leider gibt es diese Negativbeispiele (sonst würde es dieses Forum ja nicht geben) und "Schwarze Schafe" sollten deswegen auch benannt werden auch wenn es sie nur im einstelligen Prozent Bereich geben mag.
Auch sind die Beamten in den Fällen wohl auch selbst Opfer und bekommen Druck von oben.
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