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FZF mit Ehefrau und Kind (Gelesen: 5.795 mal)
Andreas Pokrovski
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Antwort #15 - 19.10.2011 um 10:42:57
 
Nach meiner Fachaufsichtbeschwerde, hat das  Verwaltungsgericht mitgeteilt, dass der Beigeladene (ALB) seit 30. September das LU als ausreichend ansieht.

Telefonat mit ALB hat mit sich kein weiteres Licht  zum Sachverhalt mitgebracht. Trotzt LU gesichert ist, möge ALB keine Annerkentniserklärung selbst abgeben. Nach ihren Wortern, habe ich die Klage wegen BRD erhoben,  und ihr seid nicht dafür zuständig.

Was heißt das für uns? Wird der Visumerteilung automatisch zugestimmt oder muss das Gericht das Verfahren sowieso erstmal zum Ende bringen und ein Urteil ausstellen?

Welche weitere Schritte von meiner Seite wären hilfreich?
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« Zuletzt geändert: 19.10.2011 um 10:56:26 von Andreas Pokrovski »  
 
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reinhard
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Antwort #16 - 19.10.2011 um 11:25:04
 
Die Klage ist gegen Deutschland, Auswärtiges Amt erhoben worden.
Die ABH ist "nur" beigeladen.

Also: Das AA müsste jetzt merken, dass das Fundament der Klageerwiderung weggebröckelt ist. Das kann bei solch einer großen Behörde auch mal vier Wochen dauern. Dein Anwalt könnte versuchen, das AA drauf zu stoßen.

Dann ist es am wahrscheinlichsten, dass das AA Euch einen Vergleich anbietet:
1) Sie geben das Visum sofort ohne Warten auf ein Urteil,
2) wenn Ihr die Klage zurückzieht und Eure bisherigen Kosten selbst tragt.

Wenn Du zustimmst, kriegst Du ein Visum (sofort, also Nov./Dez.), aber kein Geld.

Wenn Du ablehnst, gibt es ein Urteil (Feb? März?), Du bekommst das Visum dann sofort und einen Teil des Geldes zurück (Verlierer bezahlt).
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Andreas Pokrovski
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Antwort #17 - 19.10.2011 um 12:32:46
 
reinhard schrieb am 19.10.2011 um 11:25:04:
Eure bisherigen Kosten selbst tragt


Welche Kosten wird hier gemeint? Mir ist bis heute kein Cent angefallen. Muss ich dann eventuell Gerichtskosten selbst tragen?
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reinhard
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Antwort #18 - 19.10.2011 um 12:37:58
 
Andreas Pokrovski schrieb am 19.10.2011 um 12:32:46:
Welche Kosten wird hier gemeint? Mir ist bis heute kein Cent angefallen. Muss ich dann eventuell Gerichtskosten selbst tragen?



Welche Kosten Du hast, kann ich Dir beim besten Willen nicht sagen. Du müsstest eigentlich die Übersicht haben, ob schon welche angefallen sind.

Ich habe nur versucht, Dir das übliche Schema zu erklären. Beim Verwaltungsgericht ist eben nicht die ABH Dein "offizieller" Gegner, sondern das AA ist Gegner der Antragstellerin.
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grisu1000
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Antwort #19 - 21.10.2011 um 00:23:38
 
Andreas Pokrovski schrieb am 19.10.2011 um 12:32:46:
Welche Kosten wird hier gemeint? Mir ist bis heute kein Cent angefallen. Muss ich dann eventuell Gerichtskosten selbst tragen? 


Normalerweise Anwaltskosten. Wenn du keinen hast, dann gibst die nicht.
Vergleich ist wie Klagerücknahme, da fallen meist einfache Verfahrensgebühr an. Bei dem typischen Streitwert von 5000 Euro wären das 121 Euro in NRW. Aber wie gesagt, einem Vergleich muss man nicht zustimmen.
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Andreas Pokrovski
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Antwort #20 - 25.10.2011 um 13:40:28
 
Das Auswertige Amt hat mir endlich Vergleich angeboten und hat sich verflichtet eine Visum zur FZF für meine Ehefrau und meien Sohn zu erteilen, sobald die Klage zurückgenommen wird. 22

Wenn es lediglich um zusätzliche 121 Eur geht, nehme ich das Angebot gern entgegen und lasse das Ganzes für die Ewigkeit.

An alle, die im Topik teilgenommen haben, danken wir rechtsherzlich. Ich habe konstruktive und wertvolle Antworte auf alle meine Fragen bekommen und somit ist Abwartung einer gerichtlichen Entscheidung, um den Beklagten für eine Visumerteilung anzuweisen, nicht nötig gewesen.

Der Entscheidungspunkt war Beantrgung der Aktenansicht und folgende Fachaufsichtbeschwerde an die Vorgesetzter der ALB.

Nochmal vielen Dank an alle!
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