Hallo, ich bin neu hier, versuche aber alles genau zu erklären.
Ich besitze ein unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und versuche seit 2009 meine Ehefrau und meinen jetz schon 4 jährigen Kind nach Deutschland mitzubringen.
Der Antrag auf eine
FZF wurde erstmal im Dezember 2009 von der
AV in Kiew aufgrund eines unversicherten Lebensunterhaltes abgelehnt.
Als ich im Oktober 2010 endlich meine Arbeit gefunden, habe ich eine
Remonstration bei der
AV erhoben, die aber im Januar 2011 wieder abgehlent wurde. Obwohl bei der Abrechnung des nachgewiesenen Einkommens wurde zwar eine Überschuss in Höche ca. 60 Euro entstanden, hat die Ausländerbehörde bezweifelt, dass meine Familiänangehörige im Rahmen meiner Krankenversicherung auch familienversichert sind und beteilte der
AV, dass der Lebensunterhalt nach wie vor nicht als ausreichend gesichert angesehen werde könne. Auf eine Bestättigung der AOK, hat keiner beachtet.
Im Februar 2011 erhob ich eine Klage vor dem VG Berlin.
Im Mai 2011 im Hinblick auf die Verfügung des Gerichts ging die Ausländerbehörde weiterhin davon aus, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Im Juni 2011 habe ich Aktenansicht in die Verwaltungsakte beantragt und festgestellt, dass die Ausländerbehörde bei der Berechnung des Lebensunterhalts nach wie auch vor eine Rechtsfehler macht: Es werden vom Familieneinkommen die Erwerbstätigenfreibeträge nach § 30
SGB II abgezogen, was entsprechend der auktuellen Rechtslinien nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 unzulässig ist. Würde dieser Rechtsfehler korrigiert sein, muss eine Entscheidung getroffen werden, dass Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreichend ist.
Ich habe das Gericht sowie die AB auf den Rechtsfehler hingewiesen, aber ich bin trotzdem nicht sicher, dass die AB wird den selbst ohne einer gerichtlichen Entscheidung korrigieren.
Ich habe eingentlich nicht so viel Zeit, um auf eine gerichtliche Entscheidung noch n-Monate warten. Wir leben schon 3 Jahre weit von einanderer. Es bleibt für den Sohn wenig Zeit bis zur Schule, deswegen muss er schnell in den Kindergarten gehen die Sprache zu lernen. Ein Schengenvisum ist für uns ausgeschloßen.
Ich gehe persönlich davon aus, dass lediglich wegen einer Sachbearbeiterin bei der AB, die innerhalb der ganzen Zeit( 3 Jahre) genug Möglichkeiten hatte, eine positive Entscheidung zu erteilen, aber nach wie vor führt diese Spielerei, läuft den ganzen Sachverhalt weiter. Jetz bleibt nichts zu beeinträchtigen, aber trotzdem will sie nicht ihr Fehler annerkennen.
Im erste Reihe interessiert mich was sich in meiner Situation noch zusätzlich vornehmen lässt, um den Prozess zu beschleunigen?
Ob ich mich bzw. bei wem beschwerden kann und ob es überhaupt möglich ist eine andere Sachbearbeiterin zum Sachverhalt einzuschließen, bzw. die alte zu bestrafen?
Ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann!
LG Andreas