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Anmeldung in Lübeck, hier keine Anerkennung des Familiennamens (Gelesen: 1.768 mal)
Ego
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Per aspera ad astra


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Lübeck, Schleswig-Holstein, Germany
Lübeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anmeldung in Lübeck, hier keine Anerkennung des Familiennamens
29.08.2011 um 13:53:54
 
Guten Tag zusammen,

wir kommen ursprünglich aus Hamburg, sind dann nach Ahrensburg in Schleswig-Holstein gezogen und leben nun seit August in Lübeck.

Nie gab es Probleme mit dem "Familiennamen" bei meiner Ehefrau.

Heute nun, bei der Ummeldung/Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Lübeck zweifelt die Beamtin plötzlich die Daten an und will a) die Original Heiratsurkunde und die b) Geburtsurkunde von ihr haben.

Sie wird die Anmeldung meiner Frau in Lübeck in unserer gemeinsamen Wohnung zurückziehen, wenn sie die Urkunden nicht in 14 Tagen erhält.
Schriftlich warmum gab sie keine Papiere an mien Ehefrau.
Was dann ? Bleibt sie dann in Ahrensburg gemeldet ?

Wir hatten 1993 in Jakarta geheiratet, die Urkunde dort im Legalisationsverfahren zuletzt dort von der deutschen Botschaft in Jakarta stempeln lassen und daraufhin vom Standesamt Hamburg Nord eine deutsche Heiraturkunde erhalten.
Alles ohne Probleme !

Da es in Indonesien keinen "Familiennamen", sondern nur den Begriff "Namen" gibt, hat meine Frau die "Geburtsurkunde", die es nicht mehr gab durch eine Ersatzkunde geheilt. Dort wurde der Familiennamen Padma im deutschen Sinne ergänzt.
Eine nun verlangte Änderungsurkunde in diesem Sinne gibt es gar nicht.
Die Urkunde wurde auch damals immer allen Behörden vorgelegt und nie beanstandet.Sie befindet sich auch in der Ausländerakte meiner Frau.

Nach Wegzug aus Hamburg im Jahr 1997 nach Ahrensburg Schleswig-Holstein, gab es auch nie Probleme mit der Ausländerbehörde in Bad Oldesloe.

Die Lübecker Beamtin behauptet aber heute, es hätte Rechtsänderungen im Ausländerrecht gegeben und es gibt Unterschiede zwischen Hamburg und Schleswig-Holsten.
Das kann doch gar nicht richtig sein, denn es ist ein Bundesgesetz und wir sind nie von der Behörde in Bad Oldesloe kontaktiert worden.

In der Ausländerakte meiner Frau liegen doch alle Urkunden. Da muss sie nur hinensehen.

Meine Frau hat den höchsten Aufenhaltstitel Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz.

Einbürgern wollte sie sich nicht bis jetzt.

Wir sind total entrüstet auch über die Tatsache, das die Beamtin meiner Frau nicht konkret den rechtlichen Hintergrunderklären wollte. Schriftliches haben wir nicht.
Sie sagte das wäre zu kompliziert, meine Frasu würde das nicht verstehen. Eine Diskriminierung.

Der Hinweis meiner Frau, sie hätte zwei mal mit gutem Abschluß in Deutschland studiert und verstünde alles, begenete die Beamtin mit dem Hinweis, dass hätte damit nichts zu tun. Das ist falsch, weil sie meiner Frau intellektuelle Dummheit mit ihrer Äußerung indirekt unterstellte.
 
Was können wir tun?

Müssen wir uns schnell einen Anwalt nehmen ?
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Antwort #1 - 29.08.2011 um 15:49:46
 
Hallo,
irgendwie ist alles was du schreibst und fragst inkonsistent.
Zitat:
Ummeldung/Anmeldung bei der Ausländerbehörde

Meinst du vielleicht die Meldebehörde? Bei der Ausländerbehörde muss man sich nicht anmelden, wenn man umzieht. Die wird automatisch über den Umzug durch die Meldebehörde informiert.

Zitat:
Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz.
Häh??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.08.2011 um 16:04:24
 
Sorry, ich glaube es ist noicht inkonsistent.

Meine Frau muß sich verwaltungstechnisch in Lübeck beim Ausländeramt für den Zuzug/Ummeldung anmelden:

http://www.auslaenderaemter.de/info/info_auslaenderamt_in_luebeck.php

Das ist Fakt und nurt dort möglich.

Vorher waren wir gemeinsam im Stadteilbüro.
Ich als Deutscher konnte meine Ummeldung dort abwickeln. Meine Frau durfte das dort nicht, sondern wurde zum Ausländeramt geschickt.

Dein Häää bzgl. des Paragraphen ist berechtigt.
Dieser hatte einen anderen Hintergrund. Sorry!

Meine Ehefrau verfügt über eine "Niederlassungserlaubnis", die seit Jahren besteht und in ihrem indonesischen Pass eingeklebt ist.

Ich hoffe, meine Klarstellung hilft weiter.

Danke ! Smiley

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Antwort #3 - 29.08.2011 um 16:32:22
 
Zitat:
Das ist Fakt und nurt dort möglich.

Vorher waren wir gemeinsam im Stadteilbüro.
Ich als Deutscher konnte meine Ummeldung dort abwickeln. Meine Frau durfte das dort nicht, sondern wurde zum Ausländeramt geschickt.


Fakt ist nuir das, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Weder im AufenthG noch in der AufenthV ist diese zu finden.

Für das Bürgerbüro gilt einzig das MRRG und das Meldegesetz für das Land Schl.Holst. Auch dort ist nichts dazu zu finden.

Geh zum Chef des Bürgeramtes und sag, dass man die Anmeldung nicht entgegen nehmen will. Ansonsten füll einfach den Meldeschein aus und wirf ihn in den Briefkasten. Damit hast du zumindest deine Meldepflicht erfüllt und hast keine OWi begangen.
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