Eduard schrieb am 26.08.2011 um 09:28:46:Zur Ausgangsfrage:
Wenn die Heiratsurkunde aus
einem Problemstaat (war das mit "negativ" gemeint)
stammt, ist die Nachbeurkundung sicher sinnvoll. Bei Heiratsurkunden aus anderen Nicht-EU-Staaten (insbesondere Apostillenstaaten) ist es m. E. Geschmackssache.
Nein, so hat' ich das jetzt nicht gemeint (mag aber damit zu tun haben....weiss ich jetzt nicht...).
Mein Frau stammt nicht aus einem "positiven" Drittstaat. Sie muss auch für kurzfristige Besuchsaufenthalte ein Visum haben. Leute aus anderen Drittstaaten müssen für kurzfristige Besuche bis 90 Tage nur ihren Reisepass mitzubringen, und können also hier für kurze Besuche einreisen und sich aufhalten (weil sie aus Drittstaaten kommen, die eben auf einer Positiv-Liste stehen, wie z. B. Chile, Venezuela.....). So war's gemeint.
Es mag vielleicht einen Zusammenhang geben. Vieleicht sind diese Staaten ja deshalb auf einer Positiv-Liste, da sie ein sicheres Beurkundungs-Wesen haben, und von daher keine "Problemstaaten" sind.... kann sein, denk' ich mir aber jetzt nur so, weiss es nicht genau.
Die Apostillen, die ich zur Heirat auf meinen Papieren hier gemacht habe, sind dort anerkannt worden. Ich schliesse daraus, dass es ein Abkommen zur Anerkennung von Apostillen gibt.
Danke, für Eure Beiträge!