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Beurkundung einer im ausland geschlossenen Ehe (Gelesen: 4.406 mal)
Earl Grey
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25.08.2011 um 11:20:14
 
Hallo,

Folgender Fall:
Ich habe als deutscher im Ausland geheiratet. Meine ausländische Frau (aus einem "negativen" Drittstaat) lebt jetzt hier in Deutschland mit mir zusammen. Sie ist hier angemeldet, hat ihre AE, für die Finanzverwaltung sind wir ebenfalls verheiratet. Eine deutsche Urkunde haben wir jedoch nicht.

meine Frage:
Macht es Sinn, unsere im Ausland geschlossene Ehe hier in Deutschland zu beurkunden?
Welche Auswirkungen und Vor- und Nachteile hätte dies?

Danke.
Gruß
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Saxonicus
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Antwort #1 - 25.08.2011 um 12:57:26
 
Earl Grey schrieb am 25.08.2011 um 11:20:14:
Macht es Sinn, unsere im Ausland geschlossene Ehe hier in Deutschland zu beurkunden?

Das macht insoweit Sinn, weil Ihr dann für immer und ewig eine deutsche Heiratsurkunde (richtiger: einen Auszug aus dem Eheregister) besitzt, die ihr jederzeit erneut ausstellen lassen könnt und die für alle Behörden Gültgkeit hat und anerkannt wird.

Mit Eurer ausländischen Heiratsurkunde könnte es immer wieder passieren, daß irgendeine Behörde eine neuerliche Überprüfung verlangt.

Zitat:
Welche Auswirkungen und Vor- und Nachteile hätte dies?

Nachteile gibt es keine.
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Richter
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Antwort #2 - 26.08.2011 um 07:25:59
 
Saxonicus schrieb am 25.08.2011 um 12:57:26:
Nachteile gibt es keine.

Stimmt, wenn man die Urkunde erst einmal hat.
Für das Nachregistrierungsverfahren selbst muss man sich, abhängig in welchem Land man geheiratet hat und aus welchem Land die Ehepartnerin kommt, auf ein mehr oder weniger aufwändiges Verfahren einstellen. Das kann auch Nerven kosten, wie man an so manchem anderen Post hier im Forum erkennt.
Auf jeden Fall kostet es aber ein paar Euro. Von ca. 50 € bis zu mehreren 100 €, auch hier abhängig von den betroffenen Staaten.

Diese Nachteile hebeln aber m.E. den von Saxonius genannten Vorteil nicht aus!!!

Gruß,
Richter

PS:
Saxonicus schrieb am 25.08.2011 um 12:57:26:
eine deutsche Heiratsurkunde (richtiger: einen Auszug aus dem Eheregister)

Noch richtiger = eine Eheurkunde  Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #3 - 26.08.2011 um 07:41:44
 
Richter schrieb am 26.08.2011 um 07:25:59:
Noch richtiger = eine Eheurkunde 

Bei mir/uns nennt sich das

Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

und

Auszug aus dem Heiratseintrag

Richter schrieb am 26.08.2011 um 07:25:59:
Auf jeden Fall kostet es aber ein paar Euro. Von ca. 50 € bis zu mehreren 100 €, auch hier abhängig von den betroffenen Staaten.

Kosten für den "Beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch" 7 DM (1983)

für den "Auszug aus dem Heiratseintrag" 11 €uro (2005)
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« Zuletzt geändert: 26.08.2011 um 07:53:00 von Saxonicus »  

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Eduard
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Antwort #4 - 26.08.2011 um 09:28:46
 
Saxonicus schrieb am 26.08.2011 um 07:41:44:
Richter schrieb am Heute um 07:25:59:
Auf jeden Fall kostet es aber ein paar Euro. Von ca. 50 € bis zu mehreren 100 €, auch hier abhängig von den betroffenen Staaten.

Kosten für den "Beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch" 7 DM (1983)

für den "Auszug aus dem Heiratseintrag" 11 €uro (2005)


Erst 2x lesen, dann korrigiern. Denn das vollständige Zitat lautet

Richter schrieb am 26.08.2011 um 07:25:59:
Für das Nachregistrierungsverfahren selbst muss man sich, abhängig in welchem Land man geheiratet hat und aus welchem Land die Ehepartnerin kommt, auf ein mehr oder weniger aufwändiges Verfahren einstellen. Das kann auch Nerven kosten, wie man an so manchem anderen Post hier im Forum erkennt.
Auf jeden Fall kostet es [=das Nachregistrierungsverfahren] aber ein paar Euro. Von ca. 50 € bis zu mehreren 100 €, auch hier abhängig von den betroffenen Staaten.


Zur Ausgangsfrage:
Wenn die Heiratsurkunde aus einem Problemstaat (war das mit "negativ" gemeint) stammt, ist die Nachbeurkundung sicher sinnvoll. Bei Heiratsurkunden aus anderen Nicht-EU-Staaten (insbesondere Apostillenstaaten) ist es m. E. Geschmackssache.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 26.08.2011 um 09:42:32
 
Eduard schrieb am 26.08.2011 um 09:28:46:
Wenn die Heiratsurkunde aus einem Problemstaat (war das mit "negativ" gemeint) stammt, ist die Nachbeurkundung sicher sinnvoll.

Meine Frau kommt aus einem Problemstaat (Sri Lanka).
Wenn ich einen solchen hohen Betrag für die Registrierung unserer Ehe (Familienbuch) bezahlt hätte, dann würde ich mich daran erinnern.

Auch das Legalisationsverfahren der Botschaft (welches zur damaligen Zeit noch möglich war) schlug lediglich mit 20 DM zu Buche.
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Blaise
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Antwort #6 - 26.08.2011 um 18:41:00
 
Hallo,

seit den letzten Jahren gibt es einige wichtige Änderungen im Personenstandsrecht.

Saxonicus schrieb am 26.08.2011 um 07:41:44:
Bei mir/uns nennt sich das Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

Familienbücher gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr, siehe § 77 PStG. Die Nachbeurkundung von Ehen richtet sich nun nach § 34 PStG. Die Gebühren für die Amtshandlungen werden nach Landesrecht festgelegt. In Rheinland-Pfalz kann man für die Nachbeurkundung eine Gebühr von 50,00 bis 100,00 € festlegen. Dazu kommen noch die Gebühren für die einzelnen Urkunden (hier die Eheurkunde oder der beglaubigte Registerauszug), in Rheinland-Pfalz sind dies 10,00 € pro Urkunde.

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Eduard
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Antwort #7 - 28.08.2011 um 12:49:53
 
Saxonicus schrieb am 26.08.2011 um 09:42:32:
Meine Frau kommt aus einem Problemstaat (Sri Lanka).
Wenn ich einen solchen hohen Betrag für die Registrierung unserer Ehe (Familienbuch) bezahlt hätte, dann würde ich mich daran erinnern.

Auch das Legalisationsverfahren der Botschaft (welches zur damaligen Zeit noch möglich war) schlug lediglich mit 20 DM zu Buche.



Eben. Heutzutage ist eine Legalisation nicht mehr möglich, statt dessen wird die Urkundenüberprüfung durchgeführt.

http://www.colombo.diplo.de/contentblob/402634/Daten/1478042/datei_urkunde.pdf

Zitat:
Für die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit können Auslagen bis zu 400,00 EUR anfallen, in seltenen Fällen mehr. Dies ist abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Urkunden und Orte. Prüfungen in Gebieten im Norden wie Jaffna, Vavuniya, Killinochchi, Mullaitivu betragen i.d.R. 400 EUR, in anderen Bereichen, z.B. Südwestküste, weniger.



Aber auch bei Nicht-Problemstaaten kann es im Einzelfall teuer werden, wenn z. B. ein vollständiges ausländisches Scheidungsurteil, das mit Urteilsbegründung 8 engbeschriebene Seiten umfasst, in deutscher Übersetzung vorgelegt werden muss. (Hat damals so etwa 800 DM gekostet, heute wohl das gleiche in Euro.)
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« Zuletzt geändert: 28.08.2011 um 13:01:08 von Eduard »  
 
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Antwort #8 - 01.09.2011 um 13:08:41
 
Eduard schrieb am 26.08.2011 um 09:28:46:
Zur Ausgangsfrage:
Wenn die Heiratsurkunde aus
einem Problemstaat (war das mit "negativ" gemeint)
stammt, ist die Nachbeurkundung sicher sinnvoll. Bei Heiratsurkunden aus anderen Nicht-EU-Staaten (insbesondere Apostillenstaaten) ist es m. E. Geschmackssache.


Nein, so hat' ich das jetzt nicht gemeint (mag aber damit zu tun haben....weiss ich jetzt nicht...).

Mein Frau stammt nicht aus einem "positiven" Drittstaat. Sie muss auch für kurzfristige Besuchsaufenthalte ein Visum haben. Leute aus anderen Drittstaaten müssen für kurzfristige Besuche bis 90 Tage nur ihren Reisepass mitzubringen, und können also hier für kurze Besuche einreisen und sich aufhalten (weil sie aus Drittstaaten kommen, die eben auf einer Positiv-Liste stehen, wie z. B. Chile, Venezuela.....).  So war's gemeint.

Es mag vielleicht einen Zusammenhang geben. Vieleicht sind diese Staaten ja deshalb auf einer Positiv-Liste, da sie ein sicheres Beurkundungs-Wesen haben, und von daher keine "Problemstaaten" sind.... kann sein, denk' ich mir aber jetzt nur so, weiss es nicht genau.

Die Apostillen, die ich zur Heirat auf meinen Papieren hier gemacht habe, sind dort anerkannt worden. Ich schliesse daraus, dass es ein Abkommen zur Anerkennung von Apostillen gibt.

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Antwort #9 - 01.09.2011 um 17:53:16
 
Hallo,
Earl Grey schrieb am 01.09.2011 um 13:08:41:
Die Apostillen, die ich zur Heirat auf meinen Papieren hier gemacht habe, sind dort anerkannt worden. Ich schliesse daraus, dass es ein Abkommen zur Anerkennung von Apostillen gibt. 

Die Apostille hast bestimmt nicht Du gemacht. Wenn doch, ist es keine Apostille. Das Abkommen ist das "Apostille-Abkommen". Hier kannst Du den Text des Abkommens und die teilnehmenden Staaten sehen.

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Antwort #10 - 01.09.2011 um 20:09:28
 
Blaise schrieb am 01.09.2011 um 17:53:16:
Die Apostille hast bestimmt nicht Du gemacht. Wenn doch, ist es keine Apostille. Das Abkommen ist das "Apostille-Abkommen". Hier kannst Du den Text des Abkommens und die teilnehmenden Staaten sehen.

Blaise

... natürlich nicht...klar... habe sie natürlich machen lassen, oder angefordert.

Der Staat, aus dem meine Frau ist, ist in der von Dir genannten Liste aufgeführt.
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