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Ohne Geburtsurkunde Registrierung im Konsulat? (Gelesen: 4.081 mal)
Missy66
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23.08.2011 um 21:03:18
 
Hallo,
mein Mann war heute in Düsseldorf beim marokk. Konsulat. Er braucht eine neue Identcard. Dort wurde nach meinem Geburtsnamen gefragt, der eingetragen wurde, ohne die Heiratsurkunde anzusehen. Und das Beste, unsere Tochter wurde einfach dort eingetragen, ohne, dass mein Mann eine Geburtsurkunde vorlegen musste. Wir wollten das eigentlich nicht, weil sie später nur einen deutschen Pass erhalten soll, sie ist ja Deutsche. Ich weiß das mit der marokk. Staatsangeh.. trotzdem wollten wir das halt vermeiden mit der Anmeldung. Ich konnte das gar nicht glauben. Ist das rechtens so ohne die Geburtsurkunde das Kind einfach anhand von Daten, die der Vater genannt hat, einzutragen? Würde sie nicht automatisch einen marokk. Pass bekommen oder müsste der auch beantragt werden?
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grisu1000
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Antwort #1 - 24.08.2011 um 03:10:08
 
Missy66 schrieb am 23.08.2011 um 21:03:18:
Ich weiß das mit der marokk. Staatsangeh.. trotzdem wollten wir das halt vermeiden mit der Anmeldung. Ich konnte das gar nicht glauben. Ist das rechtens so ohne die Geburtsurkunde das Kind einfach anhand von Daten, die der Vater genannt hat, einzutragen?


Warum wolltet ihr das vermeiden oder du das vermeiden? Ich denke du solltest das mit deinem Mann abklären. Scheinbar hat er sie ja bei der Botschaft angemeldet. Ob das rechtens ist wirst du hier wahrscheinlich nicht erfahren, außer einer der Forenmitglieder ist Spezialist in marokkanischen Personenstandrecht oder Konsularrecht.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 24.08.2011 um 18:26:20
 
Missy66 schrieb am 23.08.2011 um 21:03:18:
Würde sie nicht automatisch einen marokk. Pass bekommen oder müsste der auch beantragt werden?

Woher soll die Botschaft wissen, wenn ein marokkanisches Kind in Deutschland geboren wird ?

Natürlich muß Dein marokkanischer Mann sein Kind bei seiner Botschaft anmelden und einen Pass beantragen.

grisu1000 schrieb am 24.08.2011 um 03:10:08:
Ob das rechtens ist wirst du hier wahrscheinlich nicht erfahren,

Natürlich ist das rechtens, denn schließlich ist das Kind auch marokkanischer Staatsangehöriger und benötigt einen marokkanischen Pass wenn es nach Marokko einreisen will.
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grisu1000
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Antwort #3 - 24.08.2011 um 19:22:20
 
Saxonicus schrieb am 24.08.2011 um 18:26:20:
grisu1000 schrieb am Heute um 03:10:08:
Ob das rechtens ist wirst du hier wahrscheinlich nicht erfahren,

Natürlich ist das rechtens, denn schließlich ist das Kind auch marokkanischer Staatsangehöriger und benötigt einen marokkanischen Pass wenn es nach Marokko einreisen will.

Es ging bei meiner Bemerkung darum, ob eine rein mündliche Aufnahme der Daten ohne Geburtsurkunde und Nachweis der Elternschaft eine marokkanische Staatsangehörigkeit begründen kann. Das war nämlich die Frage des Threadsteller.


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Saxonicus
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Antwort #4 - 24.08.2011 um 19:40:59
 
grisu1000 schrieb am 24.08.2011 um 19:22:20:
Es ging bei meiner Bemerkung darum, ob eine rein mündliche Aufnahme der Daten ohne Geburtsurkunde und Nachweis der Elternschaft eine marokkanische Staatsangehörigkeit begründen kann. Das war nämlich die Frage des Threadsteller.

Es mag für deutsche Augen sicher absonderlich erscheinen, wenn so eine Registrierung einfach auf Zuruf erfolgen kann.

Allerdings sind wir nicht das Maß aller Dinge und es steht uns wohl auch kaum zu, die Verfahrensweise ausländischer Behörden in Frage zu stellen bzw. denen vorzuschreiben wie das abzulaufen hat.
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Missy66
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Antwort #5 - 28.08.2011 um 12:17:39
 
OK, das waren jetzt eure persönliche Meinungen dazu, ich hatte aber nach der gesetzlichen Lage gefragt. Mein Kind hat keine Vorteile, wenn es dort gemeldet ist. In Deutschland wird auch nur 1 Staatsangeh. anerkannt. Sie ist und bleibt deutsch und ich muss das Kind ja auch vor einer etwaigen Entführung schützen. Außerdem muss ich mich hier sicher nicht rechtfertigen. Ich habe einzig und allein gefragt, ob jemand die marokk. Gesetzeslage kennt in diesem Punkt. In Marokko wollten die en masse Legalisierungen und ohne Papiere ging gar nichts. Deshalb wundert es mich. War dann wohl doch nur ein Scherz seinerseits.
Ich denke der Thread kann jetzt geschlossen werden!
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Mokus
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Antwort #6 - 28.08.2011 um 16:02:42
 
hallo ,
Nach Mündlischer Aufnahme erfolgt keine Anmeldung des kindes.
in marokko ist so , wenn ein elternteil marokkanisch ist , die kinder sind auch automatisch marokkanisch, und bleiben immer marokkanisch auch wenn die andere staatsangehörigkeiten haben/ bekommen. ( ausnahme wo man die marokkanische staatsangehörigkeit verliert ist : wenn man gegen marokko arbeitet zb bei geheimdienste von feind etc ).

ab 16 jahre alt wird das kind marokkanische carte nationale und einen marokkanischen Pass bekommen.

ich habe hier die liste für die notwendigen unterlagen für die Anmeldung eines marokanischen kindes beim konsulat:

الوثائق المطلوبة للتصريح بالولادة :
            
- بطاقة التسجيل القنصلي باستثناء غير المقيمين
- الدفتر العائلي المغربي .
- شهادة أو التصريح بالولادة مسلمة من طرف الطبيب المولد أو السلطة المحلية المختصة.
- نسخة من عقد ولادة الأم.
- النسخة الأصلية لعقد الزواج .
- بطاقة الإقامة أو بطاقة التعريف الأجنبية أو أية وثيقة تثبت إقامة صاحب الطلب
   في الدائرة القنصلية.
- أداء الرسوم القنصلية.

ich übersetze
1) Anmeldung des vaters beim konsulat ( ist nur ein stempel auf reisepass mit einem nummer )
2) marokkanisches Familienbuch
3) Bescheinigung vom hospital oder Arzt der örtlichen behörden wo das kind geboren ist .
4) Geburtsurkunde der Mutter
5) Heiratsurkunde in ORIGINAL vorzulegen
6) Aufenthaltstitel oder ( ausländischen ausweis im falle der/die marokkische Person eingebürgert ist )
7) Gebühren


ich hoffe , ich habe bisschen geholfen
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« Zuletzt geändert: 28.08.2011 um 16:37:21 von Mokus »  

"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Missy66
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Antwort #7 - 29.08.2011 um 22:08:11
 
Vielen lieben Dank, das war wirklich sehr informativ. Das dachte ich mir auch schon, dass es ohne die Geburtsurkunde nicht geht.
Er hat sich hier jetzt erstmalig angemeldet und genau diesen Stempel in den Reisepass bekommen. Er hat 30 Euro für die Anmeldung und 30 für die Identcard gezahlt. Die ist dann erst frühestens in 3 Monaten fertig. Die wollten zwar meinen Geburtsnamen wissen, aber noch nichtmals eine Heiratsurkunde sehen, obwohl er sie mit hatte. Wenn die nichts von der Tochter wissen bekommt sie ja auch keinen Pass. So leid es mir tut, aber ich kann mit ihr nicht mehr in dieses Land reisen. Wir bleiben innerhalb der EU. Ich hatte damals mal mit meiner anderen Tochter beim Ausreisen Probleme, obwohl sie gar nicht von meinem jetzigen marokk. Mann ist. Nachher hängen wir da fest, das Risiko gehe ich nicht ein. Vielleicht wird sich ja später noch was an der Gesetzeslage ändern.
Danke nochmal für die ausführliche Antwort.
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