Hallo, liebe Helfer,
ich habe gleich Probleme in mehrfacher Hinsicht und hoffe, ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Es geht um meine Geburtsurkunde.
Geboren bin ich 1987 in Usbekistan, bin aber 1991 (oder 1992, bin mir gerade nicht sicher) in Deutschland eingebürgert worden und besitze somit die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bisher hatte ich auch nie Probleme, habe ganz normal meinen deutschen Personalausweis, konnte problemlos Abitur machen und ein Studium beginnen.
Jetzt tun sich allerdings einige Hürden auf, über deren Lösung ich noch nicht stolpern konnte:
1. Ich möchte gern heiraten (Mann dazu gibts auch schon).
Allerdings wird dafür eine Geburtsurkunde verlangt. Eine Geburtsurkunde liegt bei meinen Eltern, wohl auch inkl. Übersetzung. Allerdings ist die dann natürlich auch von 1991. Durch verschiedene Recherchen - nicht zuletzt auch in diesem Forum - habe ich nun herausgelesen, dass Usbekistan zu den kritischen Ländern gehört, die keine Abschrift einer Geburtsurkunde ausstellen. Meine Frage ist nun: Ist das für mich - trotz deutscher Staatsangehörigkeit - überhaupt relevant?
2. Infolgedessen ergibt sich für mich eine andere, völlig neue Frage: Kann ich mir eigentlich eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen, da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin? Habe ich Anspruch darauf? Und wenn ja - geht das nach 20 Jahren überhaupt noch?
Wenn ja: An wen kann ich mich da wenden? Berlin I ist ja nicht mehr zuständig, bedeutet das, ich kann ganz normal zum Standesamt meines Wohnorts gehen, dort meine Einbürgerungs-Urkunde und die originale (usbekische) Geburtsurkunde inkl. Übersetzung vorlegen und die Ausstellung der deutschen Geburtsurkunde beantragen?
Ich bedanke mich schonmal vorab für eure Hilfe und hoffe wirklich sehr, dass ich alles zum Guten/Unkomplizierten wendet.
P.S.: "Mein" Bundesland ist NRW, falls das irgendwie relevant sein sollte.
Liebe Grüße