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Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung? (Gelesen: 13.795 mal)
Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung?
Antwort #15 - 26.08.2011 um 18:58:12
 
Hallo,

die Geburtsurkunde ist kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Nachbeurkundungen gibt es in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge). Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit ist in Deutschland nur der Staatsangehörigkeitsausweis und der wird, wenn die Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist, normalerweise auch bei Bewerbungen verlangt.

Deutsche Geburtsurkunden werden nicht von den Gemeinden beglaubigt. Für die Ausstellung "beglaubigter Kopien" aus den Personenstandsregister ist nur das Standesamt zuständig. Kopien von ausländischen Urkunden können beglaubigt werden.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Liljia
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 26.08.2011 um 21:43:52
 
Verstehe.

Jedenfalls wird bei der Einstellung zum Beamten eine Geburtsurkunde verlangt.  Smiley

Ich werde es dann so machen, wie ihr vorgeschlagen habt. Danke!
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