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Familienzusamenführung (Gelesen: 3.098 mal)
leotrimi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.08.2011 um 13:42:44
 
Hallo leute,

am 2 august habe termin gehabt in ABH wo i meine unterlagen geben müsste,dan am 4 august habe ein brief erhalten von ABH und da steht,
im visumverfahren für frau X hat die Ausländerbehörde gegenüber der deutschen Ausllandsvertretung zugestimmt.

Die entscheidung der Ausländerbehörde entfaltet keine rechtliche Außenwirkung,da die zuständigkeit im visumverfahren bei der deutschen Ausländervertretung liegt.
Nach bekanntgabe der Entscheindung wenden sie sich bitte bei evtl.Rückfragen an die Botschaft.

deswegem wollte ich  fragen was ist das gemeint,weil in der botschaft gerufen habe, und mir wurde gesagt das es noch in bearbeitung ist und sie wissen es nicht wielange es dauern soll oder ob es meine frau das visum bekomt.
mein frau ist jetz schwanger in 7 monat,und wollte das kind in deutschland geboren wird.

vilen dank,

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 18.08.2011 um 14:03:37
 
Die AV kann dem Visum zustimmen, wenn

- die AV dafür ist
- die Zustimmung der ABH da ist.

Die zweite Bedingung ist jetzt erfüllt, an der ersten diskutieren sie noch.

Du musst auf die Entscheidung der AV warten. Nur weil eine Bedingung erfüllt ist, geht es noch nicht automatisch. Aber die Chancen sind jetzt gut.

Deine Frau (sie ist die Antragstellerin) kann ja selbst noch mal nachfragen und auf die Schwangerschaft hinweisen.
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leotrimi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.08.2011 um 14:24:24
 
vielen dank reinhard,
so wie ich das verstanden habe,AV hat kein grund abzulehnen,oder
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 18.08.2011 um 14:39:43
 
leotrimi schrieb am 18.08.2011 um 14:24:24:
vielen dank reinhard,
so wie ich das verstanden habe,AV hat kein grund abzulehnen,oder


Da Du keine weiteren Informationen gegeben hast, musst Du die Antragstellerin fragen.

Nach meinen Erfahrungen braucht eine AV nach der Zustimmung der ABH zwischen 10 Minuten und 10 Tage.

Wenn nichts Ungewöhnliches passiert, wird das bei Euch auch so sein.
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leotrimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.08.2011 um 15:11:31
 
servus

am 18 august habe in botschaft gerufen und dan haben sie mir erteilt das erst am 12 august ist eingegangen die stellungsnahme von ABH,die zustimmung um visumverfahren für meine frau,obwohl habe am 4 august das brief erhalten mit,visumverfahren zustimmung.

heute hat meine frau in der botschaft gerufen und das erklärt das sie in 8 monat schwanger ist,und daher möchte sie das ein entscheindung getrofen werde um ihre visumverfahren.

die botschaft hat es gesagt das es nicht mehr lange dauert und sie bekommt ein anruf.

und jetz ich und meine frau haben ein komische gefühl ob die AV ablehnen,obwohl meine frau ist abgesichert.

wer in diese tema erfahrung hat und mir was erklären kann,würde ich sehr dankbar sein.
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Zak
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Antwort #5 - 22.08.2011 um 15:17:49
 
leotrimi schrieb am 22.08.2011 um 15:11:31:
die botschaft hat es gesagt das es nicht mehr lange dauert und sie bekommt ein anruf.


Vertrau einfach mal, bei allem Verständnis für Eure Ungeduld, der Info der Botschaft!

Alles andere wäre reine Spekulation.

Ende
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leotrimi
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Antwort #6 - 22.08.2011 um 17:44:58
 
danke zak,

ja ich vertrau der info der botschaft,aber

im visumverfahren für meine frau hat ABH gegenüber der AV zugestimmt.
was heisst das,wird noch verfahren oder ist ein visumerteilung von ABH seite.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 22.08.2011 um 18:21:13
 
leotrimi schrieb am 22.08.2011 um 17:44:58:

im visumverfahren für meine frau hat ABH gegenüber der AV zugestimmt.
was heisst das,wird noch verfahren oder ist ein visumerteilung von ABH seite.


Wie ich schon sagte: Es gibt zwei Bedingungen für das Visum:
1) Die AV muss zustimmen.
2) Die ABH muss zustimmen.

Die Bedingung 2 ist schon erfüllt, an der bedingung 1 wird noch diskutiert.
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leotrimi
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Antwort #8 - 31.08.2011 um 23:15:21
 
hallo,

nachdem ich am 4 august die zustimmung von ABH bekommen habe,ist die deutsche AV  noch nicht bei meine frau gemeldet.

mein frau rief am 23 august an visastelle die deutsche botschaft in pristina und hingewiesen dass sie schwanger ist in 8 monate und gefragt nach dem zustand des visumverfahren,da haben sie kein info.gegeben über visumzustand obwohl mein frau ist die antragsteller.

meine frau hat am 13 oktober geburtstermin,daher möchte ich um sie kümmern und dabei zu sein bei der geburt.

jetz frage ist das normal die bearbeitungsdauer,oder kann mich jemand tipps geben wo soll ich noch wenden.

ich bedanke mich im voraus
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 01.09.2011 um 16:07:54
 
Du kannst Dich natürlich an das Auswärtige Amt, dort den "Bürgerservice" wenden. Den Bürgereservice findest Du im Internet.
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leotrimi
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Antwort #10 - 08.09.2011 um 01:27:21
 
vielen danke an alle dich mich tipps gegeben haben,

jetz endlich,meine frau heute hat das Visum bekomen,und wir sind so glücklich.
vielen dank nochmal
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