Hallo zusammen!
Ich bin relativ neu hier und finde eure Diskussionen sehr interessant und teilweise durchaus kompetent.
Vielleicht kann mir der Ein oder Andere auch ein paar Tipps oder Anregungen geben, was meine Problematik anbelangt. Ich danke jedem für ordentliche Antworten
Ich schildere einfach mal "kurz" meine Situation:
Ich bin deutsche Staatsangehörige (21. J.) und mein langjähriger Freund (23. J), mittlerweile Verlobter, kommt aus Guinea-Conakry. Er ist schon ziemlich lange hier in Deutschland (8 Jahre), allerdings ohne einen dauerhaften Aufenthaltstitel (Sein "Schmuggler" machte ihn damals älter als er eigentlich war, um einfacher ein Schengen-Visum zu erlangen). Erst hatte er ne' Duldung bis ihm diese auch nicht mehr verlängert wurde und er sich seither illegal in Deutschland aufgehalten hat. Wir wohnen jetzt seit knapp 2 jahren zusammen und sahen nur noch die Option der Eheschließung, um gemeinsam hier weiter leben zu können. (Scheinehe ausgeschlossen, ich bin seitdem er hier ist als seine Partnerin bei der
ABH bekannt) Kurzer hand meldeten wir ihn an unserem gemeinsamen Wohnort an und besorgten alle notwendigen Unterlagen für die Eheschliessung hier in Deustchland (NRW), sprich:
Anmeldescheinigung
Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheinigung
Auszug aus dem Zentralregister bzw. Standesamt
Pass
+ die jeweiligen Übersetzungen
Da sich alles auf das Standesamt zentralisiert hat, brauchte ich nur meinen Personalausweis vorzulegen.
Gemeinsam sprachen wir beim Standesamt vor und meldeten die Eheschliessung an, worauf unsere Standesbeamtin die genannten Unterlagen zur dt. Botschaft nach Conakry zwecks Überprüfung per Amtshilfe übersendete. Am 14. Juli 2011 hinterlegten wir die Sicherheitsleistung gegenüber dem Standesamt von 50,00 Eur - die Überprüfung ist also seither im Gange.
Mithilfe unserer Anwältin haben wir alles ordnungsgemäß erledigt: Er hat sich offiziel angemeldet, hat sich freiwillig der Polizei gestellt, worauf die Staatsanwaltschaft die Klage wegen illegalem Aufenthalt eingestellt hat und keine Abschiebung veranlasst hat, da wir bereits die Ehe angemeldet haben. In der Zwischenzeit kämpfte er bei der
ABH für eine Duldung, die ihm einen Aufenthalt bis zur Eheschliessung ermöglicht- leider vergebens.
Laut dem Erlass 2004 vom damaligen Innenminister besteht keine Möglichkeit auf Erteilung einer Duldung bis zur Eheschliessung, da noch kein konkreter Eheschliessungstermin feststeht und er bereits ausreisepflichtig war. Eine jetzige Ausreise sei den Verlobten also zumutbar.
Da wir es für am Klügsten empfanden dem nicht entgegen zustehen, entschlossen wir uns, es dann halt so zu machen, um eine Abschiebung mit möglichen Einreiseverbot in die BRD zu umgehen und kauften ein Ticket. Am 1. August 11 ist er freiwillig mit einer
GÜB nach Guinea-Conakry ausgereist.
Seither warten wir nur noch darauf, dass die Unterlagen in Conakry überprüft werden und wieder zurück ans Standeamt geschickt werden, um dann die Befreiung des
EFZ beim OLG Köln beantragen zu können, um dannnnn...... endlichhh einen Hochzeitstermin vereinbaren zu können. Ich besorge dann nur noch die
VE und die Versicherung, womit er dann (wenn alles gut geht) mit einem Heiratsvisum zurück nach Deutschland kommen kann.
Meine Fragen nun an euch:
1. Ab welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll das Heiratsvisum zu beantragen?
2. Ist dieser Weg in Bezugnahme auf das Land Guinea machbar? (Habe noch nie gehört dass jmd. aus Guinea es geschafft hat mit einem Heiratsvisum in die BRD einreisen zu können, jemand von euch vielleicht?)
3. Wäre eine Hochzeit in Guinea sinnvoller, um danach ein Visum zur
FZF zu beantragen?
4. Was sind eure Erfahrungswerte? Wie lange hat es bei euch gedauert, sei es jetzt das Heiratsvisum oder das Visum
FZF..?
Tausend Dank für jede nützliche Information!
Amisu