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Nach Hochzeit in HK - Apostille auch auf Kopie für Visum ? (Gelesen: 1.453 mal)
Jochen Brauer
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i4a rocks!


Beiträge: 23

Hamburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.08.2011 um 11:03:58
 
Hallo,

ich hätte mal folgende Fragen. Konnte leider hier noch keine konkreten Antwort dazu finden:

Für Eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar.   Zunge

Nach der Hochzeit in HK im Marriage Registry brauchen wir eine Apostille vom High Court!   

Jetzt dazu folgende Fragen:

1.

Benötigt Goungzhou eine Apostille auf das Original UND ??? Kopien mit Apositlle ?

2. Wie lange dauert das jeweils beim High Court ?

3. Was davon ist nür für die spätere Eheregistrierung in DE wichtig ?

Wir haben jetzt am 13. September Hochzeitstermin. Am 28. September Interviewtermin in Gounzhou

4.
Kann es dort theoretisch zur Ablehnung eines FZV kommen.
Vorheriges Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt.   Augenrollen

5. Macht es Sinn wenn ich meine Frau dann zum Interview begleite ? Sie sagt sie hat Angst das wenn sie alleine geht das das abgelehnt wird.   Schockiert/Erstaunt

Kennt jemand den Leiter dort den man dann kontaktieren könnte oder was kann man dann machen ?

Ok ich weiß sorry viele Fragen aber wir sind jetzt sehr nervös das wir alles schaffen und haben Angst das es abgelehnt wird.

Danke Euch !!!!    Smiley
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.08.2011 um 14:04:12
 
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
Benötigt Goungzhou eine Apostille auf das Original UND ??? Kopien mit Apositlle ?


Apostillen werden eigentlich nur auf Originale angebracht, meist wird das Apostillenblatt beigeheftet.  Wenn HK das auch auf amtliche Kopien macht umso besser, ich würde mehrere Ausstellen lassen.

Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
Was davon ist nür für die spätere Eheregistrierung in DE wichtig ?

Heiratsurkunde mit Apostille, ggf. Beglaubigte Übersetzung, Geburtsurkunde der beider Ehepartner, ggf. mit Apostille/Legalisation und Übersetzung Weiteres kann dir bestimmt dein zuständiges Standesamt sagen

Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
ann es dort theoretisch zur Ablehnung eines FZV kommen.
Vorheriges Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt. 



Beim Besuchervisum spielt die Rückkehrwilligkeit eine entscheidende Rolle. Die ist beim FZF-Visum unerheblich. Außerdem hat sie einen Rechtsanspruch auf FZF, aber nicht auf ein Besuchsvisum.

Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
Macht es Sinn wenn ich meine Frau dann zum Interview begleite ? Sie sagt sie hat Angst das wenn sie alleine geht das das abgelehnt wird

Sicherlich, aber ob du mit Ihr zum Interview reingelassen wirst mußt du vor Ort klären. Kann sein, dass sich der Sachbearbeiter der AV ein eigenes Bild machen will, ohne dass der Ehemann reinredet.

Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
Kennt jemand den Leiter dort den man dann kontaktieren könnte oder was kann man dann machen 

Und was willst du mit dem Leiter bereden, wenn noch nicht  mal ein Antrag gestellt wurde, er wird dir keine Antworten geben können.

Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:
Ok ich weiß sorry viele Fragen aber wir sind jetzt sehr nervös das wir alles schaffen und haben Angst das es abgelehnt wird


Erfüllt die Voraussetzungen zum FZF-Visa, zB Sprachtest A1, dann hat deine Ehefrau ein Rechtsanspruch auf das Visa.
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Jochen Brauer
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i4a rocks!


Beiträge: 23

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.08.2011 um 10:49:35
 
Ok besten Dank dafür.
habe heute endlich mal jemanden in der Visastelle erreicht. Die haben mir auch bestätigt das das Original mit Apostille reicht.

Hört sich doch gut an oder.....

das Hight Court in HK sagt nämlich wenn Kopie mit Apostille gemacht werden sollen dauert das ganze 12 Tage ???!!!!!     Schockiert/Erstaunt

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