Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:Benötigt Goungzhou eine Apostille auf das Original UND ??? Kopien mit Apositlle ?
Apostillen werden eigentlich nur auf Originale angebracht, meist wird das Apostillenblatt beigeheftet. Wenn HK das auch auf amtliche Kopien macht umso besser, ich würde mehrere Ausstellen lassen.
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:Was davon ist nür für die spätere Eheregistrierung in DE wichtig ?
Heiratsurkunde mit Apostille, ggf. Beglaubigte Übersetzung, Geburtsurkunde der beider Ehepartner, ggf. mit Apostille/Legalisation und Übersetzung Weiteres kann dir bestimmt dein zuständiges Standesamt sagen
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:ann es dort theoretisch zur Ablehnung eines FZV kommen.
Vorheriges Besuchervisum wurde schon mal abgelehnt.
Beim Besuchervisum spielt die Rückkehrwilligkeit eine entscheidende Rolle. Die ist beim FZF-Visum unerheblich. Außerdem hat sie einen Rechtsanspruch auf
FZF, aber nicht auf ein Besuchsvisum.
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:Macht es Sinn wenn ich meine Frau dann zum Interview begleite ? Sie sagt sie hat Angst das wenn sie alleine geht das das abgelehnt wird
Sicherlich, aber ob du mit Ihr zum Interview reingelassen wirst mußt du vor Ort klären. Kann sein, dass sich der Sachbearbeiter der
AV ein eigenes Bild machen will, ohne dass der Ehemann reinredet.
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:Kennt jemand den Leiter dort den man dann kontaktieren könnte oder was kann man dann machen
Und was willst du mit dem Leiter bereden, wenn noch nicht mal ein Antrag gestellt wurde, er wird dir keine Antworten geben können.
Jochen Brauer schrieb am 15.08.2011 um 11:03:58:Ok ich weiß sorry viele Fragen aber wir sind jetzt sehr nervös das wir alles schaffen und haben Angst das es abgelehnt wird
Erfüllt die Voraussetzungen zum FZF-Visa, zB Sprachtest
A1, dann hat deine Ehefrau ein Rechtsanspruch auf das Visa.