RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:Meine Frage: so wie ich § 28 verstehe, könnte die Mutter mit dem Kind in Deutschland leben und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, solange das Kind noch minderjährig ist. Ist das richtig?
Ja, sie kann eine FZF-Visa zum eigenen Kind beantragen, da dies als deutscher Staatsbürger das Recht hat in Deutschland aufzuwachsen. Mit der
AE, die sie bekommt darf sie auch arbeiten.
RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:Was muss die Mutter tun, bzw. vorweisen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
Beim deutschen Konsulat ein Visum zur
FZF zum deutschen Kind beantragen. Sicherlich wird benötigt. Geburtsurkunde des Kindes. ggf. Deutscher Pass des Kindes oder er muss noch beantragt werden. Vaterschaftsanerkennung. Pass der Mutter.
LU muss nicht gesichert sein und Sprachprüfung
A1 braucht es auch nicht.
Weitere Auskünfte kann sicherlich das Konsulat geben.
RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber Mosambik gehört zum englischen Commonwealth. Zudem hat die Mutter einen englischen Studienabschluss.
Erleichtert sicherlich die Arbeitsuche aber bei der Visaerteilung unerheblich.