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Familiennachzug: Mutter eines minderjährigen deutschen Kindes (Gelesen: 2.596 mal)
RegiRegi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.08.2011 um 14:30:04
 
Liebe Foren-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu § 28 "Familiennachzug zu Deutschen".
Folgendes Szenario: eine mosambikanische Frau hat ein Kind mit einem Deutschen (Vaterschaft anerkannt), das Kind hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Paar hat sich getrennt, Mutter und Kind leben derzeit in Mosambik, der Vater lebt wieder in Deutschland.
Meine Frage: so wie ich § 28 verstehe, könnte die Mutter mit dem Kind in Deutschland leben und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, solange das Kind noch minderjährig ist. Ist das richtig?
Bekommt sie auch eine Arbeitserlaubnis? Was muss die Mutter tun, bzw. vorweisen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber Mosambik gehört zum englischen Commonwealth. Zudem hat die Mutter einen englischen Studienabschluss.

Ich danke für Hinweise!!!

Viele Grüße
Regi
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reinhard
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Antwort #1 - 14.08.2011 um 14:43:42
 
Mit Mozambique und dem britischen Empire hat es nichts zu tun, das ist nicht relevant.

Ja, sie kann jederzeit ein Visum zur "Familienzusammenführung" mit ihrem Kind bekommen, auch wenn sie mit dem Kind zusammen lebt und mit ihm zusammen reisen will. Sie braucht eine Adresse in Deutschland, weil die "zuständige" Ausländerbehörde dem Zuzug zustimmen muss.

Wenn das Kind einen deutschen Pass hat, ist es relativ einfach. Ansonsten müsste sie besser erst mal den deutschen Pass beantragen.

Die AE wird verlängert, solange sie Sorgerecht hat und mit dem Kind zusammen lebt. Sie bekommt die Arbeitserlaubnis ohne Antrag "inklusive". Sie kann ab dem ersten Tag Sozialhilfe etc. beziehen.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 14.08.2011 um 15:00:20
 
RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:
Meine Frage: so wie ich § 28 verstehe, könnte die Mutter mit dem Kind in Deutschland leben und eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, solange das Kind noch minderjährig ist. Ist das richtig? 


Ja, sie kann eine FZF-Visa zum eigenen Kind beantragen, da dies als deutscher Staatsbürger das Recht hat in Deutschland aufzuwachsen. Mit der AE, die sie bekommt darf sie auch arbeiten.

RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:
Was muss die Mutter tun, bzw. vorweisen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?

Beim deutschen Konsulat ein Visum zur FZF zum deutschen Kind beantragen. Sicherlich wird benötigt. Geburtsurkunde des Kindes. ggf. Deutscher Pass des Kindes oder er muss noch beantragt werden. Vaterschaftsanerkennung. Pass der Mutter.
LU muss nicht gesichert sein und Sprachprüfung A1 braucht es auch nicht.
Weitere Auskünfte kann sicherlich das Konsulat geben.

RegiRegi schrieb am 14.08.2011 um 14:30:04:
Ich weiß nicht ob es relevant ist, aber Mosambik gehört zum englischen Commonwealth. Zudem hat die Mutter einen englischen Studienabschluss.


Erleichtert sicherlich die Arbeitsuche aber bei der Visaerteilung unerheblich.
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RegiRegi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.08.2011 um 13:57:53
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Tolles Forum hier Smiley!
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RegiRegi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.08.2011 um 14:22:22
 
Ich hätte doch noch eine Frage zur Adresse in Deutschland:

reicht es, wenn es sich um eine vorläufige Adresse oder die Adresse eines Freundes handelt? Oder muss ein fester Wohnsitz mit Mietvertrag vorgewiesen werden?

Vielen Dank!

LG Regi
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 15.08.2011 um 14:33:33
 
Es reicht eine vorläufige Adresse, also ein Zimmer bei einer Freundin oder Ähnliches. Es muss aber gewährleistet sein, dass sie dort nach ihrem Zuzug auch erreichbar ist, also Post ankommt. etc.
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