khalsa831 schrieb am 13.08.2011 um 21:43:12:Die 3 Jahren habe ich schön durch ,wenn man das zusammenziehen Datum nach der Hochzeit sieht.
Das wuerde ich so sehen, denn im § 31
AufenthG heisst es: "Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn (1.) die
eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat"
khalsa831 schrieb am 13.08.2011 um 21:43:12:Ausländeramt hat sich bis jetzt bei mir nicht gemeldet .Ich hoffe,dass sie schön mitbekommen haben,dass unsere Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.
An deiner Stelle wuerde ich nicht hoffen, sondern aktiv den Kontakt mit der
ABH suchen. Wenn du dich jetzt schon selbst um deine Angelegenheiten kuemmerst, dann gibt es spaeter keine Ueberraschungen wenn die Verlaengerung deiner
AE ploetzlich dringend wird.