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Aufenthaltserlaubnis und Versicherung (Gelesen: 1.310 mal)
ClandestinoX
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.08.2011 um 12:42:36
 
Nach langem Hin und Her sind meine Frau (Indonesierin), mein Sohn (Deutscher, Italiener und Indonesier) und ich (selbständig, privat versichert und Deutscher/Italiener) in Deutschland angekommen. Meine Frau ist am 5.8.11 mit einem Visa zur FZF zwecks Personensorge nach Deutschland eingereist. Nach Anmeldung auf dem Bürgeramt, sind wir auf die zuständige Ausländerbehörde um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Der zuständige Sachbearbeiter meinte, es könne keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, da meine Frau nicht ausreichend versichert sei. Eine sog. Income-Versicherung wurde in Indonesien bis zum 03.09.11 abgeschlossen. Freiwillig in einer gesetzlichen KK oder einer privaten KK kann ich sie nicht versichern, da Sie keine Aufenthaltserlaubnis hat. Und jetzt sind wir ein wenig ratlos... Würde mich über eure Hilfe freuen.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.08.2011 um 13:19:20
 
ClandestinoX schrieb am 12.08.2011 um 12:42:36:
Der zuständige Sachbearbeiter meinte, es könne keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, da meine Frau nicht ausreichend versichert sei. 


Das ist falsch. Beim Nachzug zu einem deutschen Kind muss der LU nicht gesichert sein. Damit gilt das auch für die Krankenversicherung.

Antrag auf AE schriftlich stellen und dabei darauf hinweisen, dass die LU nicht gesichert werden muss. Alternative das Gespräch mit dem Leiter der ABH suchen.

Natürlich ist eine Krankenversicherung sinnvoll, eine Suche oder Prüfung ob die Frau in die gesetzliche Krankenversicherung fällt mach erst nach Erteilung der AE Sinn.
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ClandestinoX
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.08.2011 um 14:25:26
 
danke grisu. antrag wurde am 10.08.2011 ebenfalls abgegeben und ich wies bereits den sachbearbeiter daraufhin, das eine sicherung des LU nicht gewährleistet sein muss, welches er aber verneinte. hab jetzt das ganze nochmal per mail an die ausländerbehörde weitergeleitet mit der bitte um erteilung der AE um die geforderte versicherung veranlassen zu können.

schau mer mal... Cool
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.08.2011 um 14:36:21
 
Wende dich doch auch einfach mal den Patientenbeauftragten der Bundesregierung und an die Integrationsbeauftragte, sowie den Innenminister.

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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.08.2011 um 14:39:16
 
ClandestinoX schrieb am 12.08.2011 um 14:25:26:
danke grisu. antrag wurde am 10.08.2011 ebenfalls abgegeben und ich wies bereits den sachbearbeiter daraufhin, das eine sicherung des LU nicht gewährleistet sein muss, welches er aber verneinte


Damit fällt deine Frau erst mal in die Fiktion, d.h, sie ist auch nach Ablauf des FZF rechtmäßig hier und ihr habt Zeit. Der Sachbearbeiter wird sicherich vor einer Entscheidung nochmals die Richtlinien durchlesen, da der Streitpunkt ja schon angesprochen wurde.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 12.08.2011 um 14:44:57
 
Bei einem erteilten AT würde die (Incoming)-Versicherung im Bedarfsfalle ohnehin nicht (mehr) einspringen, weil eine derarige Versicherung nur für kurzzeitige vorübergehende (Besuchs)-Aufenthalte gedacht ist.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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