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strafanzeige zur vorigen ehe, was passiert jetzt??? (Gelesen: 1.617 mal)
Angel78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.08.2011 um 18:34:22
 
Ich frage das hier für eine bekannte:
sie war schon einmal mit einem Kosovo-Albaner verheiratet, sie hat 2003 geheiratet und wurde Ende 2007 geschieden. 2008 hat sie erneut einen Kosovo-Albaner geheiratet, der aber noch nicht nach deutschland durfte bisher.
jetzt kam von der polizei eine nachricht das sie sich bei ihnen melden soll weil sie zu der vorigen ehe fragen hätten. was könnte auf meine bekannte zukommen? denn es hieß es liegt eine strafanzeige deswegen gegen sie vor?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 11.08.2011 um 18:40:54
 
Worum es geht, müsste sie Dir erzählen - wir wissen das natürlich nicht.

Sie muss sich jetzt entscheiden:

- Sie kann hingehen, muss aber nicht. Sie kann auch hingehen, muss aber nichts sagen.

- Strafanzeige kann erst mal jeder erstatten, auch online. Ich auch. Die Polizei muss, wenn es nicht sofort als absurd aussortiert werden kann, irgendwie ermitteln, ob etwas dran sein könnte. Sie kann zum Beispiel als erstes mit der Angezeigter sprechen.

Da es aber alles andere als normal ist, 2008 zu heiraten und 2011 noch immer getrennt zu leben, solltest Du sie erst mal fragen, worum es geht. Sie wird ja nicht drei Jahre zu Hause sitzen und warten, ohne sich irgend wann einmal Informationen zu holen.
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Angel78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.08.2011 um 18:45:34
 
also es geht von der polizei her nicht um die aktuelle ehe von 2008 sondern um die vorherige von 2003. diese ist seit 2007 ja geschieden und die beiden gehen seitdem getrennte wege, haben keinen kontakt mehr gehabt seitdem. es hieß, die polizei hätte fragenzu dieser vorigen ehe, da evtl. bei der befragung zu der jetzigen ehe unstimmigkeiten gewesen sein könnten bei der befragung zur jetzigen ehe.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.08.2011 um 06:58:54
 
Bei der Befragung zur neuen Ehe kommen Fragen der Unstimmigkeit zur alten Ehe?

Das deutet darauf hin, dass eine Institution die frühere Ehe als Scheinehe deklarieren will, was die aktuelle Einstufung als Scheinehe begründen könnte.

Da von einer gleichzeitigen Befragung bestenfalls 2 Institutionen wissen, hier die Botschaft und die ALB und die Polizei eingeschaltet ist, ist die softeste Variante, dass eine Behörde höchstwahrscheinlich die ALB die Polizei um Amtshilfe bittet.

Ich würde der Polizei freundlich zurückschreiben, dass sie die Unstimmigkeiten schriftlich fixieren und darlegen sollen. Es ist derzeit nicht ersichtlich. Auch möchte die Polizei darstellen in welchem Zusammenhang hier die Fragen Bedeutung sind, da bei lediglich möglichen Unstimmigkeiten keine Rechtsgrundlage für einen Eingriff  in die geschützten Rechte der Eheleute nicht ersichtlich ist. Dies ist deshalb nicht ersichtlich, da die Ausländerbehörde und die Botschaft noch nichts dergleichen vorbrachten und bei diversen Vorsprachen (evt. Auflistung) und Nachfragen (Datum von Telefongesprächen) jederzeit die Option hatten mögliche Unstimmigkeiten zur Sprache zu bringen und einer Klärung zuzuführen.



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 12.08.2011 um 11:11:33
 
... wobei die Frage ist, welches Interesse die Betroffene an einer weiteren Verzögerung des Verfahrens haben könnte.

Der Tipp ist sinnvoll, wenn man weiß worum es geht und wenn es auf die Zeit nicht ankommt.

Ich denke, so lange hier eine unbeteiligte Person fragt, die keine richtigen Informationen  liefern kann, geht jeder Tipp irgendwie in den Nebel.

Zwischen "Unstimmigkeiten" und "Strafanzeige" besteht ja auch noch mal ein Riesen-Unterschied, und nicht mal das kann hier anscheinend geklärt werden. Es könnte auch der Ex eine Anzeige veranlasst haben, als er von der neuen Ehe erfuhr - wer weiß das schon?
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Eduard
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Antwort #5 - 12.08.2011 um 17:06:54
 
Zitat:
jetzt kam von der polizei eine nachricht das sie sich bei ihnen melden soll weil sie zu der vorigen ehe fragen hätten. was könnte auf meine bekannte zukommen? denn es hieß es liegt eine strafanzeige deswegen gegen sie vor?


Das ist alles ziemlich merkwürdig. Wenn eine Strafanzeige gegen sie vorliegt, dann bedeutet das, es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet und ihr als Beschuldigter wird nun Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Dann würde das aber genau so in dem Schreiben der Polizei stehen und nicht "wir haben da ein paar Fragen". Insbesondere müsste in dem Schreiben der Polizei konkret (mit Paragrafen) drinstehen, was ihr vorgeworfen wird.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 12.08.2011 um 17:47:12
 
Zitat:
Ich frage das hier für eine bekannte: 

Da die TS nicht selbst die Betroffene ist, erfahren wir doch alles nur aus zweiter Hand. Damit lassen sich doch überhaupt keine zielgerichteten Antworten erstellen, alles ist spekulativ und macht keinen Sinn.
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