Zitat:nach wie vor besteht das generelle Problem, dass eine Behörde vor dem hohen Schutz von Art 6
GG bei bloßen Zweifeln den Familiennachzug verweigert,
Ach ja, wegen des hohen Schutzes des Artikels 6
GG verweigern Behörden generell den Familiennachzug. Ich höre sie schon rufen
Jehova, die
FZF wird abgelehnt. Durch die sinnlose Aneinanderreihung von Schlag- und Fremdworten wird eine Aussage nicht richtig.
[url]gleichwohl den Problemen durch eine kurfristige Erteilung einer
AE (z.B. 1 Jahr ) begegnet werden könnte.[/url]
Ah ja. Wenn also tatsächlich keine Eheschließung vorläge oder die Aufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft geplant ist, dann ist das nach einem Jahr ...
Zitat:Während dieser Zeit hätte dann die Behörde genügend Zeit der generellen Vermutung, dass die Eheurkunde internationalem Privatrecht genügt und somit auch aufenthaltsrechtliche Wirkung entfaltet, bei vorliegen signifikanter Verstöße entgegnen könnte.
-woher weißt Du, dass nur eine "Vermutung" vorlag?
-seit wann müssen Urkunden dem Internationalem Privatrecht genügen? Ich dachte, im IPR sei festgelegt, welches (nationale) Recht anzuwenden ist.
-signifikante Verstößen gegen was?
-was soll entgegnet werden?
Zitat:Bei einer Urkunde die mit einer Legalisationsersatzbescheinigung einer Deutschen Behörde versehen ist, dürfte dies generell anzunehmen sein.
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsorts entsprechenden Form aufgenommen worden ist
Das bedeutet nicht per se, dass der Inhalt richtig oder dass in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft geplant ist.
[/quote]Ansonsten würde sich das Legalisationsersatzverfahren selbst widersprechen. [/quote]
In Peru gibt es kein "Legalisationsersatzverfahren". Dort werden Urkunden entsprechend dem Gesetz legalisiert.
Blaise
P.S.: Estrella, das hat alles nichts mit deiner Frage zu tun. Ohne weitere Informationen kann ich dir keinen seriösen Tipp geben.
B.