Liebes Forum,
ich bin deutsche Staatsbürgerin & mein Mann indischer Staatsbürger und lebt auch noch z.zt in Indien. Nun haben wir letztes Jahr standesamtlich in Indien geheiratet und auch eine ordentliche Eheurkunde mit Regestrierungsnummer erhalten. Mittlerweile habe ich auch meinen Ledigkeitsstatus beim Einwma. ändern lassen. Dann bin ich zum Standesamt und wollte meine Ehe registrieren lassen damit alles seine Ordnung hat und mein Mann bei beantragung des
FZF auch eine Deutsche Eheurkunde vorlegen kann.
Vor ca 7 Wochen habe ich alle nötigen Unterlagen beim Standesamt eingereicht und vor 2 Tagen wurde mir mitgeteilt das die Ehe erst dann regestriert werden kann sobald ein Vetrauensanwalt alles überprüft hat, Kostenpunkt 350,- €
Aber nicht weil zweifel an der Urkunde bestehen sondern weil mein vorheriges zuständiges Standesamt bei beantragung zum
EFZ, nicht die Unterlagen meines Mannes legalisiert haben für die Ausstellung meines
EFZ & Indien ein schwaches Urkundenwesen herscht, (hatte auch mit
EFZ standesamtlich geheiratet).
Die Eheurkunde wurde in Indien nach Überprüfung, mit einer Apostille besiegelt und Indien gehört doch auch zum Haager Abkommen also warum plötzlich dieses hin und her, dazumal wir ja dann wieder 250,-€ für das
FZF zahlen müssen wo doch auch schon wieder ein Anwalt des vertrauens mit einbezogen wird?????
Desweiteren könnte doch das Standesamt sich an die z.st
AV wenden mit der Bitte dem Sachverhalt nach zu gehen anhand der Regestrierungsnummer auf unserer Urkunde, denn die
AV hat doch zugriff aufs System dort um zu prüfen ob die Ehe auch in Indien regestriert ist.
Letztes Jahr wurde diese Eheurkunde bei der z.st
AV auch als Beweis anerkannt um von den 60,- € Visagebühren befreit zu werden.
Nun möchte ich aber den Teill der Regestrierung überspringen und würde gerne die Namensführung festlegen lassen und die Ehe erst dann Regestrieren lassen wenn mein Mann hier ist.
Denn die Eheregistrierung ist ja keine Pflicht.
Dafür das wir alles in geordneten Verhältnissen haben wollten werden wir dafür auch noch Finanziell doppelt bestraft.
Und ist es wirklich notwendig mit dem Vertrauensanwlt von Seiten des Standesamt wenn doch die Originalurkunden nicht zu bemängeln sind???
Für eine Aufklärung oder Hinweise wäre ich sehr dankbar denn wir hatten auch schon ne Menge Schwierigkeiten in der Vergangenheit.