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Standesamtliche Heiratsurkunde (Gelesen: 2.569 mal)
Themen Beschreibung: Standesamt fordert überprüfung durch Vertrauensanwalt
Sommerkind
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07.08.2011 um 17:48:43
 
Liebes Forum,

ich bin deutsche Staatsbürgerin & mein Mann indischer Staatsbürger und lebt auch noch z.zt in Indien. Nun haben wir letztes Jahr standesamtlich in Indien geheiratet und auch eine ordentliche Eheurkunde mit Regestrierungsnummer erhalten. Mittlerweile habe ich auch meinen Ledigkeitsstatus beim Einwma. ändern lassen. Dann bin ich zum Standesamt und wollte meine Ehe registrieren lassen damit alles seine Ordnung hat und mein Mann bei  beantragung des FZF auch eine Deutsche Eheurkunde vorlegen kann.

Vor ca 7 Wochen habe ich alle nötigen Unterlagen beim Standesamt eingereicht und vor 2 Tagen wurde mir mitgeteilt das die Ehe erst dann regestriert werden kann sobald ein Vetrauensanwalt alles überprüft hat, Kostenpunkt 350,- €

Aber nicht weil zweifel an der Urkunde bestehen sondern weil mein vorheriges zuständiges Standesamt bei beantragung zum EFZ, nicht die  Unterlagen meines Mannes legalisiert haben für die Ausstellung meines EFZ & Indien ein schwaches Urkundenwesen herscht, (hatte auch mit EFZ standesamtlich geheiratet).

Die Eheurkunde wurde in Indien nach Überprüfung, mit einer Apostille besiegelt und Indien gehört doch auch zum Haager Abkommen also warum plötzlich dieses hin und her, dazumal wir ja dann wieder 250,-€ für das FZF zahlen müssen wo doch auch schon wieder ein Anwalt des vertrauens mit einbezogen wird?????

Desweiteren könnte doch das Standesamt sich an die z.st AV wenden mit der Bitte dem Sachverhalt nach zu gehen anhand der Regestrierungsnummer auf unserer Urkunde, denn die AV hat doch zugriff  aufs System dort um zu prüfen ob die Ehe auch in Indien regestriert ist.

Letztes Jahr wurde diese Eheurkunde bei der z.st AV auch als Beweis anerkannt um von den 60,- € Visagebühren befreit zu werden.

Nun möchte ich aber den Teill der Regestrierung überspringen und würde gerne die Namensführung festlegen lassen und die Ehe erst dann Regestrieren lassen wenn mein Mann hier ist.
Denn die Eheregistrierung ist ja keine Pflicht.

Dafür das wir alles in geordneten Verhältnissen haben wollten werden wir dafür auch noch Finanziell doppelt bestraft.

Und ist es wirklich notwendig mit dem Vertrauensanwlt von Seiten des Standesamt wenn doch die Originalurkunden nicht zu bemängeln sind???

Für eine Aufklärung oder Hinweise wäre ich sehr dankbar denn wir hatten auch schon ne Menge Schwierigkeiten in der Vergangenheit.



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garfield2008
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Antwort #1 - 07.08.2011 um 18:46:43
 
Sommerkind schrieb am 07.08.2011 um 17:48:43:
wurde in Indien nach Überprüfung, mit einer Apostille besiegelt und Indien gehört doch auch zum Haager Abkommen

Indien steht aber hier im Abschnitt 5 nicht im Abschnitt 3.
Eine Namensänderung auf deinem Standesamt ist IMHO nur nach Registireung der Ehe möglich. Ohne Registrierung müsste das das Standesamt Nummer 1 in Berlin machen, das kann aber mehrere Jahre dauern.

mfg
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grisu1000
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Antwort #2 - 07.08.2011 um 21:57:26
 
Sommerkind schrieb am 07.08.2011 um 17:48:43:
Die Eheurkunde wurde in Indien nach Überprüfung, mit einer Apostille besiegelt und Indien gehört doch auch zum Haager Abkommen also warum plötzlich dieses hin und her, dazumal wir ja dann wieder 250,-€ für das FZF zahlen müssen wo doch auch schon wieder ein Anwalt des vertrauens mit einbezogen wird?????


Also mal zur Aufklärung:
Indien ist aus Sicht Deutschlands ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Deshalb legalisieren deutsche AV Urkunden nicht mehr.

Nun ist Indien inzwischen dem Haager Abkommen über die Apostille beigetreten. Damit können indische Behörden ohne zutun der AV Urkunden beglaubigen. Deutschland hat aber Widerspruch gegen den Beitritt Indiens zum Haager Abkommen eingelegt. Damit gilt die vereinfachte Beglaubigung indischer Urkunden nicht in Deutschland.

Auswirkung ist, das jede indische Urkunde, auch mit Apostille, von jeder deutschen Behörde einer Überprüfung unterzogen werden kann. Dies geschieht meist über die deutsche AV in Indien mit einem Vertrauensanwalt.

Also die Ehe am Standeamt möglichst schnell eintragen lassen, dann gibts eine deutsche Urkunde
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Sommerkind
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Antwort #3 - 25.08.2011 um 21:47:25
 
Hallo ihr beiden,

ersteinmal vielen dank an euch beide für die Antwort.

Nun hat sich aber auch folgende Situation für uns noch ergeben und hoffen hier auch profisionellen Rat wieder zu finden.

Mein Mann und ich haben die Möglichkeit einen ca 2 Jahre alten Jungen aus unserere Verwandtschaft in Indien zu adoptieren da seine  Eltern sich scheiden lassen und beide ihn nicht haben wollen, würden wir gerne den kleinen adoptieren.

Wir wissen aber leider nicht wie wir in diesem ganzen Verfahren vorgehen sollen, denn mein Mann hat erst im September sein A1 Prüfung und wollten dann den Antrag zum FZF abgeben.

Müssen wir erst die Adoption in Indien vorbereiten und wie verhält sich das ganze jetzt beim Antrag zum FZF.

Wir wären Dankbar für jede Auskunft die wir bekommen könnten um auch alles in die wege leiten zu können.
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