London schrieb am 10.08.2011 um 04:03:17:Ich hätte noch eine Frage und zwar, die internationalen hochzeitsurkunden sind ja in Deutschland ohne apostille anerkannt,
Nur wenn es ein bilaterales Übereinkommen gibt, z.B DEU-AUT oder wenn sie nach dem Übereinkommen der Länder des CIEC erstellt wurden. Dänemark gehört nicht zum CIEC, es ist also noch eine Apostille oder Beglaubigung (Deutsch-Dänisches Abkommen) notwendig.
London schrieb am 10.08.2011 um 04:03:17:Mann ja eh in Deutschland leben möchte, ist es überhaupt notwendig seine hochzeitsurkunde für die Ukraine mit einer apostille versehen zu lassen? Oder benötigt die deutsche Botschaft in kiev die apostille wenn er das Visum für den Ehegattennachzug beantragt?
a) Er wird sich sicher bei einer Behörde in der Ukraine als Verheiratet melden wollen und dies auch in den Inlandspass eintragen lassen? Ich kann mir vorstellen, das die ukrainischen Behörden eine Urkunde mit Apostille wollen.
b) Wie gesagt, dänische Urkunden brauchen grundsätzlich eine Beglaubigung oder Apostille für die Verwendung in Deutschland. Manche Behörden akzeptieren auch ohne, du kannst es ja darauf ankommen lassen, solltest dich aber nicht wundern, wenn sich das Visaantragsverfahren verzögert.