Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
FZF (Gelesen: 1.705 mal)
La Rose
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF
30.07.2011 um 12:44:35
 
Hallo ihr Lieben ,

ich bin wieder mal da .es ging vor 2 Monaten um meinen Ehemann der mit ein Touristen Visum 2009 eingereist ist und dann auf einer Reise nach Frankreich erkrankte und  nicht transport fähig war in sein Heimatsland zurück zugehen .Leider wollte oder konnte niemand damals das Visum meines Mannes verlängern die Deutsche Botschaft in Frankreich nicht sowie die ABH in Frankreich und die ABH in Deutschland auch nicht( habe alles schriftlich von jeden Behörde das sie nicht zuständig sind und sie mir leider nicht weider helfen können). So befand sich mein Mann in der zwick Mühle er kann nicht zurück in sein Heimatsland da ihn dort 6 Monate  Gefängniss  drohen wegen sein illegalen Aufenthalt und eine Sperre von 5 Jahre ...so darauf habe ich mich hier gemeldet und mir wurde geraten mich auf die Freizügigkeitsgesetz zu berufen ..das aber nicht auf mich zutrifft da ich nicht Arbeitstätig in Frankreich war ...ich bin seit Januar dieses Jahr wieder in Deutschland und habe eine Arbeit seit März....so die Deutsche Botschaft war einverstanden den Antrag für FZF anzunehmen da der Status mein Mannes bekannt ist  und es war ja nicht seine Absicht illegal dort zu leben .Der Antrag wurde weitergeleitet darauf habe ich Post von meiner ABH bekommen das ich am 05.08.2011 ein Vorsprachetermin habe ( Mein Mann hat
keine
Vorladung bekommen bei der Deutschen Botschaft )ich soll

1- den Mietvertrag mitbringen
2- mein Personalausweiß
3- ein formloses Schreiben das es mein Wunsch ist das mein Mann einreist .

Ic
h bin gebürtige Deutsche Stattsbürgerin
meine Frage ist:

1- spielt das eine Rolle für die ABH das mein Mann in Frankreich illegal ist ? kann der Antrag abgelehnt werden auch wenn alle bedienungen erfühlt sind für ein FZF
a- Goethe Zertifikat A1 Start Deutsche1
b- Arbeitsvertrag mit 3 Lohnscheine ( Netto 1100euro )
c-Mietvertrag
d- eine Zustimmung meiner Krankenversicherung das mein Mann soblad er einreist versichert ist .

vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #1 - 30.07.2011 um 12:53:14
 
La Rose schrieb am 30.07.2011 um 12:44:35:
a- Goethe Zertifikat A1 Start Deutsche1


Das Certifikat idt notwendig, sicher ist das ja kein Problem, 2 Jahre hat er ja sicher schon deutsch gelernt,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
La Rose
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #2 - 30.07.2011 um 13:16:24
 
das Certifikat hat mein Mann er hat denn test absolviert in Paris  Goethe institute und bestanden mit 75 Punkte .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #3 - 30.07.2011 um 14:53:21
 
LU Sicherung ist beim FZV zum Deutschen nicht. Regelausnahme damit ihr beide in einem fremden Land, hier F lebt, ist auch nicht.

Das hat die Behörde auch nicht verlangt. Die Mietbescheinigung ist vermutlich zum Nachweis, dass ihr in D nicht obdachlos seid.

Du hast mehrere Monate in F gelebt, somit wäre die Frage strittig, offensichtich aber nicht in dieser Form von den Behörden thematisiert, ob du nicht im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit einen Anspruch auf die EU Freizügigkeit hättest.

Wenn die Behörde den FZV genehmigt ist das obige Thema eher Nebensache
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #4 - 30.07.2011 um 17:06:47
 
Zitat:
Du hast mehrere Monate in F gelebt, somit wäre die Frage strittig, offensichtich aber nicht in dieser Form von den Behörden thematisiert, ob du nicht im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit einen Anspruch auf die EU Freizügigkeit hättest. 


Da würde sich auch die Option ergeben, dass der Mann in Frankreich legal wird oder bereits legal ist. Durch den Krankenhausaufenthalt und dem Nachzug des Ehegatten wäre zu prüfen ob eine EU-Freizügigkeit im Rahmen der EU-Richtlinie (Dienstleistungsfreiheit) Anspruch vorliegt. Sollte der Visaantrag mit der Begründung illegaler Aufenthalt abgelehnt werden, könnte man auf den Umstand hinweisen und dann müsste die AV das prüfen. Die EU-Freizügigkeit bedarf ja grundsätzlich nicht irgend einer Amtshandlung sondern entsteht direkt aus der Richtlinie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
La Rose
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #5 - 31.07.2011 um 11:43:53
 
vielen Dank für die  Antworten . Die Deutsche Botschaft hat ja schon geprüft ob mein Mann auch wirklich krank war und die Ärtzliche Ateste wurden auch geprüft auf Echtheit nur auf dieser Basis haben sie den Antrag FZF angenommen und weil er mehr als 6 Monate illegal in Frankreich ist was mich interessieren würde wie wird die ABH reakieren wenn sie mitbekommen das ein Illegaler ein Antrag auf FZF gestellt hat .wird dann die Erteilung  des Visums verweigert ? oder tut die ABH nur prüfen ob wir alle Bedienungen erfüllen für einen FZF.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
La Rose
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 49

Berlin, Germany
Berlin
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF
Antwort #6 - 12.08.2011 um 21:29:45
 
Mein Mann hat sein Visum für FZF am Dienstag den 09.08.2011 bekommen .Ich bin so glücklich ich danke euch allen ihr seit klasse und ich bin euch unendlich dankbar.


DANKE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema