Hallo ihr Lieben ,
ich bin wieder mal da .es ging vor 2 Monaten um meinen Ehemann der mit ein Touristen Visum 2009 eingereist ist und dann auf einer Reise nach Frankreich erkrankte und nicht transport fähig war in sein Heimatsland zurück zugehen .Leider wollte oder konnte niemand damals das Visum meines Mannes verlängern die Deutsche Botschaft in Frankreich nicht sowie die
ABH in Frankreich und die
ABH in Deutschland auch nicht( habe alles schriftlich von jeden Behörde das sie nicht zuständig sind und sie mir leider nicht weider helfen können). So befand sich mein Mann in der zwick Mühle er kann nicht zurück in sein Heimatsland da ihn dort 6 Monate Gefängniss drohen wegen sein illegalen Aufenthalt und eine Sperre von 5 Jahre ...so darauf habe ich mich hier gemeldet und mir wurde geraten mich auf die Freizügigkeitsgesetz zu berufen ..das aber nicht auf mich zutrifft da ich nicht Arbeitstätig in Frankreich war ...ich bin seit Januar dieses Jahr wieder in Deutschland und habe eine Arbeit seit März....so die Deutsche Botschaft war einverstanden den Antrag für
FZF anzunehmen da der Status mein Mannes bekannt ist und es war ja nicht seine Absicht illegal dort zu leben .Der Antrag wurde weitergeleitet darauf habe ich Post von meiner
ABH bekommen das ich am 05.08.2011 ein Vorsprachetermin habe ( Mein Mann hat
keine
Vorladung bekommen bei der Deutschen Botschaft )ich soll
1- den Mietvertrag mitbringen
2- mein Personalausweiß
3- ein formloses Schreiben das es mein Wunsch ist das mein Mann einreist .
Ic
h bin gebürtige Deutsche Stattsbürgerin
meine Frage ist:
1- spielt das eine Rolle für die
ABH das mein Mann in Frankreich illegal ist ? kann der Antrag abgelehnt werden auch wenn alle bedienungen erfühlt sind für ein
FZFa- Goethe Zertifikat
A1 Start Deutsche1
b- Arbeitsvertrag mit 3 Lohnscheine ( Netto 1100euro )
c-Mietvertrag
d- eine Zustimmung meiner Krankenversicherung das mein Mann soblad er einreist versichert ist .
vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.