madi schrieb am 29.07.2011 um 11:19:35:das Problem ist ja, dass ihre Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre erteilt wurde und erst in diesem Herbst abläuft. die
ABH hat sie damals auch weggeschickt, da die
AE noch galt...
Sie hätte sich nicht wegschicken lassen sollen.
Jetzt ist es allerdings zu spät, das noch zu korrigieren. Damals hätte die Ausländerbehörde ihren schriftlichen Antrag nicht ablehnen können, heute muss sie ihn ablehnen.
Sie sollte noch mal bei der Fachaufsicht alles genau schildern, vor allem das "Wegschicken" von damals. Wenn sie genug Geld hat, kann sie sich auch einen spezialisierten Rechtsanwalt suchen, der Ihr genau erklärt, ob sie irgend eine Chance hat.
Sie sollte den Antrag auf die
AE auf jeden Fall schriftlich stellen, damit sie eine schriftliche Antwort bekommt. Sie sollte dann klären, ob es in ihrem Bundesland eine Möglichkeit gibt, sich nach einer Ablehnung (erst dadurch entsteht die Ausreisepflicht) an die Härtefallkommission zu wenden.
Aber sie sollte wissen, dass alle diese Möglichkeiten zusammengerechnet eine Chance unter 10 % sind.
Falls sie Interesse hat zu bleiben, sollte sie sich auch überlegen, sich selbst hier zu registrieren und selbst zu fragen.