Hallo Petersburger,
bei der Botschaft habe ich angefragt, ob der Konsul die Unterlagen nur empfängt und dann weiterleitet. Sofern ich eine Antwort erhalte, werde ich dies hier posten.
Klar ist mir, dass ausgeschlossen werden soll, dass irgendwer Zugriff auf die Unterlagen bekommt (zumindest um auf jeden Fall
um Veränderungsmöglichkeiten auszuschließen).
Die Frage ist ja nur, welche Unterlagen das Konsulat an die
ABH schickt. Wobei das wohl auch wieder egal ist, denn die
ABH wird nur die Unterlagen zur Bearbeitung beachten, die per Kurier gekommen sind.
Den Lebenslauf habe ich als Kopie hier, den Au Pair-Vertrag unterschrieben vom Au Pair, der Vermittlungs Organisation und der Gastfamilie bislang als PDF-Datei. Innerhalb von 7 Tagen wäre auch als Original möglich. Ferner noch als Kopie Einladungsschreiben, Bestätigung der Vermittlungsagentur.
Auch als PDF-Datei des Zertifikat des Goethe-Insituts über
A1 mit Ergebnis "Sehr Gut".
Das
ABH zeigte sich bisher wenig kooperativ. Die zentrale Fachvermittlung der Arbeitsagentur meldete sich innerhalb von zwei Tagen auf eine Email Anfrage, dass eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen möglich ist, sofern die Unterlagen vollständig (gerne auch als PDF-Datei per Email) vorliegen, sofern die Anfrage von der
ABH vorliegt.
ABH antwortete nicht. Auf telefonische Frage, ob die von der Gastfamilie zu beantworteten Unterlagen vorab per Email oder Fax zugeschickt werden können, wurde mir gesagt, dass vorab keine Unterlagen entgegen genommen werden dürfen.
Das Verfahren laufe laut
ABH so ab (meine Anmerkung in ()).
Sobald die elektronische Anfrage vorliegt, sollen wir angeschrieben werden (erfolgt hier meistens mit einem regionalen Postdienstleister (Laufzeit von Post zwischen 2 Stadteilen 4 bis 5 Tage). Dann folgt das Warten auf die Kurierpost wegen den Unterlagen. Dann wird die zentrale Fachvermittlung eingeschaltet. Wenn die Zustimmung dieser
Stelle vorliegt und das
ABH auch zustimmt - werden wir nochmals wegen der Abgabe der Verpflichtungserklärung angeschrieben und aufgefordert diese persönlich abzugeben.
Auf meine Frage, ob die
VE auch bei Übergabe der Unterlagen aufgrund des ersten Anschreibens abgegeben werden kann,
wurde mir erklärt, dass dies nicht möglich sei, weil die Arbeitsagentur ja auch ablehnen könne.
Auf die Frage, warum eine
VE bei einer Besucheinladung bei der Stadtteilverwaltung beantragt werden kann und die
VE bei Au Pair erst nach Zustimmung der Arbeitsagentur hieß es nur, es sind total unterschiedliche Fälle.
So werden wir wohl warten, ob die ca. 2 Monate reichen. Was passiert, denn der Vertrag ab 1. Oktober 2011 beginnen sollte und das Visum bis dahin nicht erteilt wird. Einfach späterer Beginn oder das Verfahren mit neuen Daten einigige Monate später?
Antrag auf Erteilung kann wohl erst 3 Monate vor geplanten Beginn gestellt werden oder?
Der 1. Oktober 2011 wäre auch für das Au Pair praktisch, weil sie derzeit einen befristeten Arbeitvertrag hat, der am 30. September 2011 endet.
Welcher Fall ist eigentlich gemeint, wenn in machen Beiträgen steht, dass Unterlagen an das
ABH auf Verlangen und Kosten des Antragsstellers per Fax übermittelt wurden?