Es war leider ein verbreitetes Irrtum, zu denken, dass sich nicht beim Konsulat anzumelden / den Reisepass nicht beantragen / aus dem Heimatstaat nicht abzumelden besser wäre, um sich schneller und unkomplizierter einbürgern zu lassen.
Das Problem liegt aber daran, dass Ausbürgerung fast immer verlangt wird (die Ausnahmen sind echt selten), und ohne Ausbürgerung kommst du einfach nicht weiter.
Und: soweit ich weiß, es gab nie wirklich die Möglichkeit, ukrainische Staatsangehörigkeit anders abzugeben, als beim Konsulat zu beantragen, vorausgesetzt du bist angemeldet und hast zweite Staatsangehörigkeit / Einbürgerungszusicherung.
(Deswegen rate ich ab, für etwas anderes als eine transparente gesetzliche Prozedur zu entscheiden. Diese läuft auch nicht immer perfekt, du bist aber an der sicheren Stelle und, wenn du alles sauber dokumentierst, kannst du es immer nachweisen.)
In diesem konktreten Fall habe ich aber die Frage. Wenn der
TS eine Einwilligung ans Bayersche Innenministerium abgegeben hat, was sollte es denn? Sollte die Deutsche Behörde bei der Entlassung aus der UA-Staatsangehörigkeit helfen? Oder einfach etwas klären? Dann verstehe ich nicht, warum man dafür mehr als 2,5 Jahre braucht. Oder ist das Bayersche Innenministerium eine falsche Adresse in diesem Fall? Das scheint auch nicht geklärt zu sein und kann den
TS nur irritieren. Wenn aber diese Einwilligung irgendeine Bedeutung hat, heißt es, das dem
TS nicht geholfen wurde.