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in D geboren vorname falsch (Gelesen: 2.030 mal)
Vassili
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: griechisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag in D geboren vorname falsch
19.07.2011 um 18:10:14
 
Hallo
könnt Ihr mir bitte ein paar hilfen...

ich bin in den wilden `70 in D geboren Smiley. Meine eltern sind beide griechen. Da Sie damals keine ausreichende Deutsch kentnisse hatten, haben bei meine Anmeldung garnicht richtig nachgeschaut wie mein Vorname geschrieben wird. Einfach alles Unterschrieben Geburtsurkunde usw. da ich gr.Staatsbürger bin war für den egal wie mein Vorname in D geschrieben wird.

In meine Geburtsurkunde steht Wasilios und meine Mutter Helene Smiley

Auf mein gr.Reisepass steht Vorname Vassilios und meine Mutter Eleni. Also so sind es richtig und so bin ich auch überall angemeldet(behörden,zeugnisse,u.v.m.). Es gibt kein Dokument(ausser Geburtsurkunde) wo Wasilios steht, überal steht Vassilios.

Jetzt will ich die Dt.Staatsbürgerschaft beantragen und das Standesamt pocht auf mein Vorname Wasilios.

Sogar wenn ich Unterschreibe, unterschreibe ich vassilios ....(nachname) ich finde es komisch das ich jetzt auf einmal eine zweite "identität" kriege. Da EU Bürger doppelte Staatsbürgerschaft also D Wasilios und GR Vassilios so kann ich ja theoretisch gesehen alles doppelt haben( Bankkonten, Handy Verträge, u.v.m)

Gibt es ein Urteil oder was kann ich machen, das in meine Geburtsurkunde in Vassilios und den richtige Vorname v.meiner Mutter ändern (also Eleni und nicht Helene)

Vielen Dank im Voraus


Vassilios

ps
das Standesamt sagt ausländische Bürger die in D geboren werden ist nur der wille der eltern wie die den vornamen schreiben. es gibt keine normen nach ELOT 743 oder ISO 843

muss es eigentlich der gr.Staat für die Schreibweise eine gr.Bürgers zuständig sein?
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.07.2011 um 15:00:23
 
Hallo Vasilios,

ich nehme an, dass es schon möglich ist, dass die Namensschreibweise "Vasilios" in das deutsche Geburtsregister eingetragen wird. Allerdings sind dazu einige Arbeiten nötig. Bis auf eine Möglichkeit wird wohl die Einschaltung des Amtsgerichtes notwendig sein, weil die Berichtigung eines solchen Geburtseintrages eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist.

Eine Möglichkeit, wäre die gerichtliche Berichtigung des deutschen Geburtsregisters. Das ist in § 48 PStG geregelt. Dafür ist ein bestimmtes Amtsgericht zuständig. Das Standesamt kann dir die Adresse und Telefon-Nummer geben.

Allerdings glaube ich nicht, dass eine Berichtigung möglich wäre. Voraussetzung für eine Berichtigung wäre, dass der Eintrag (also hier die Schreibweise des Vornamens) von Anfang an falsch war. Dem war wohl nicht so, weil deine Eltern die Eintragung mit dem dem "Wasilios" beantragt haben. Der Name wurde dem Wunsch der Eltern eingetragen. Nur wenn deine Eltern die Beurkundung mit dem Namen "Vasilios" beantragt hätten und das Standesamt hätte aber trotzdem die andere Schreibweise eingetragen, könnte hier eine Berichtigung möglich sein.

Die nächste Möglichkeit wäre die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem NamÄndG. Da Du aber (noch) nicht deutscher Staatsangehöriger bist und Griechenland einem bestimmten Vertrag zugestimmt hat, kann zur Zeit keine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen.

Sobald Du aber eingebürgert bist (eben mit dem Vornamen "Wasilios"), kannst Du die Namensänderung beantragen. Da bei dir eine "hinkende Namensführung" vorliegt, denke ich, dass eine solche Namensänderung möglich ist. Eine Vornamensänderung kostet allerdings eine Gebühr: Der Gebührenrahmen beträgt 2,50 € bis 250,00 €. Du müsstest dich zur Klärung dann mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Wer zuständig ist, kann dir auch das Standesamt sagen.

Fraglich ist noch, ob durch die Beurkundung in Deutschland deine Freizügigkeitsrechte verletzt sind und Du deshalb einen Anspruch auf Berichtigung des Geburtsregisters (wie oben beschrieben) hast. Diese Frage kann ich dir hier aber nicht seriös beantworten. Bitte doch das Standesamt (mit Unterstützung der Standesamtsaufsicht) um Klärung.

Letztendlich könntest Du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag nach § 49 PStG stellen...

Viel Erfolg,

Blaise
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Vassili
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: griechisch
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Antwort #2 - 01.08.2011 um 19:43:06
 
vielen-vielen Dank Blaise....wir haben letzte Woche ein "Berichtigungsantrag" durch das Amtsgericht gestellt...schauen wir mal wie es entscheiden wird..
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Blaise
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Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.08.2011 um 21:20:54
 
Dann wünsche ich dir viel Erfolg...

Blaise
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