Hallo Vasilios,
ich nehme an, dass es schon möglich ist, dass die Namensschreibweise "Vasilios" in das deutsche Geburtsregister eingetragen wird. Allerdings sind dazu einige Arbeiten nötig. Bis auf eine Möglichkeit wird wohl die Einschaltung des Amtsgerichtes notwendig sein, weil die Berichtigung eines solchen Geburtseintrages eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist.
Eine Möglichkeit, wäre die gerichtliche Berichtigung des deutschen Geburtsregisters. Das ist in
§ 48 PStG geregelt. Dafür ist ein bestimmtes Amtsgericht zuständig. Das Standesamt kann dir die Adresse und Telefon-Nummer geben.
Allerdings glaube ich nicht, dass eine Berichtigung möglich wäre. Voraussetzung für eine Berichtigung wäre, dass der Eintrag (also hier die Schreibweise des Vornamens) von Anfang an falsch war. Dem war wohl nicht so, weil deine Eltern die Eintragung mit dem dem "Wasilios" beantragt haben. Der Name wurde dem Wunsch der Eltern eingetragen. Nur wenn deine Eltern die Beurkundung mit dem Namen "Vasilios" beantragt hätten und das Standesamt hätte aber trotzdem die andere Schreibweise eingetragen, könnte hier eine Berichtigung möglich sein.
Die nächste Möglichkeit wäre die öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem
NamÄndG. Da Du aber (noch) nicht deutscher Staatsangehöriger bist und Griechenland einem bestimmten Vertrag zugestimmt hat, kann zur Zeit keine öffentlich-rechtliche Namensänderung erfolgen.
Sobald Du aber eingebürgert bist (eben mit dem Vornamen "Wasilios"), kannst Du die Namensänderung beantragen. Da bei dir eine "hinkende Namensführung" vorliegt, denke ich, dass eine solche Namensänderung möglich ist. Eine Vornamensänderung kostet allerdings eine Gebühr: Der Gebührenrahmen beträgt 2,50 € bis 250,00 €. Du müsstest dich zur Klärung dann mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen. Wer zuständig ist, kann dir auch das Standesamt sagen.
Fraglich ist noch, ob durch die Beurkundung in Deutschland deine Freizügigkeitsrechte verletzt sind und Du deshalb einen Anspruch auf Berichtigung des Geburtsregisters (wie oben beschrieben) hast. Diese Frage kann ich dir hier aber nicht seriös beantworten. Bitte doch das Standesamt (mit Unterstützung der Standesamtsaufsicht) um Klärung.
Letztendlich könntest Du beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag nach
§ 49 PStG stellen...
Viel Erfolg,
Blaise