Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung (Gelesen: 12.185 mal)
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
14.07.2011 um 13:42:01
 
Hallo Liebe Forengemeinde!

Ich wurde von einem Benutzer vom Hartz4 Forum hierher verwiesen, mit dem Hinweis, dass mir gc helfen könnte. Ich kann ihn leider nicht direkt anschreiben, weil ich dafür 5 Beiträge schreiben muss. Deshalb versuche ich es gleich hier.

Meine Notlage ist hier recht ausführlich beschrieben:

http://hartz.info/index.php?topic=34399.0

Ich würde mich sehr freuen, wenn sich das jemand durchliest und mir eventuell helfen kann.

Ich bin im Moment wirklich am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.420

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #1 - 14.07.2011 um 14:24:34
 
Dir ist zunächst mal eine Freizügigkeitsbescheinigung von Amts wegen auszustellen.

Deine Freizügigkeit hast Du unmittelbar aus Deiner Unionsbürgerschaft. Dies gilt so lange, bis der Verlust der Freizügigkeit durch die ABH festgestellt worden ist.

Nebenbei hat eine solche Freizügigkeitsbescheinigung lediglich deklaratorischen Charakter.
Sie gibt Dir nichts außer dem Papier selbst - was hier und da schon mal ganz nützlich ist. Aber es gibt nichts, worauf Du ohne eine solche Bescheinigung keinen Anspruch hättest.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #2 - 14.07.2011 um 15:09:09
 
So wie ich das sehe gilt Folgendes:

1. Dir ist eine Freizügigkeitsbescheinigung auszustellen.

2. Dir steht (wenigstens für einen bestimmten Zeitraum) ALG II zu.

Siehe dazu bitte die Arbeitshilfe, die ich als ersten Anhang hier unten als pdf-Datei angehängt habe.

Im zweiten angehängten Dokument musst Du etwas scrollen, aber dann findest Du auch dort Informationen zum Recht auf SGB II - Leistungen für EU - Bürger.

Ich hoffe, das hilft Dir ein bisschen weiter.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #3 - 14.07.2011 um 15:45:17
 
Stern44 schrieb am 14.07.2011 um 13:42:01:
Ich bin im Moment wirklich am Verzweifeln und weiß nicht was ich tun kann. 



Runterkommen und logisch vorgehen
alle geforderten Unterlagen bis auf die Freizügigkeitsbescheinigung am 25-07 vorlegen
Gleichzeitig einen Nachtrag zum Antrag abgeben, Inhalt: Hinweis auf die rein deklaratorische Wirkung der Freizügigkeitsbescheinigung und ersuchen um Nothilfe bis zum 27.07.
Gleichzeitig darauf hinweisen das am 28-07 ansonsten beim zuständigen Sozialgericht ein Eil-Antrag gestellt wird.

Es gibt halt genug jobcenter/Argen die beim Sozialgericht Erfolgsquoten von ~10% haben
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #4 - 15.07.2011 um 14:54:39
 
sigi-n schrieb am 14.07.2011 um 15:45:17:
Runterkommen und logisch vorgehen
alle geforderten Unterlagen bis auf die Freizügigkeitsbescheinigung am 25-07 vorlegen
Gleichzeitig einen Nachtrag zum Antrag abgeben, Inhalt: Hinweis auf die rein deklaratorische Wirkung der Freizügigkeitsbescheinigung und ersuchen um Nothilfe bis zum 27.07.
Gleichzeitig darauf hinweisen das am 28-07 ansonsten beim zuständigen Sozialgericht ein Eil-Antrag gestellt wird.

Es gibt halt genug jobcenter/Argen die beim Sozialgericht Erfolgsquoten von ~10% haben


Danke für Eure Antworten! Wenigstens ein bisschen Hoffnung habe ich nun wieder.

Ich habe die erforderlichen Dokumente samt folgendem Schreiben an die Stelle versendet:

Zitat:
Betreff: Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2

Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Freizügigkeit habe ich unmittelbar aus meiner Unionsbürgerschaft. Dies gilt so lange, bis der Verlust der Freizügigkeit durch die ABH festgestellt worden ist.

Ich weise Sie außerdem auf die rein deklaratorische Wirkung der Freizügigkeitsbescheinigung hin und ersuche um Nothilfe bis zum 27.07.2011.

Ansonsten bin ich gezwungen am 28.07.2011 beim zuständigen Sozialgericht einen Eil-Antrag zu stellen.

Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen und bei der Antragsprüfung zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

mit freundlichen Grüßen,
...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #5 - 26.07.2011 um 15:39:34
 
Ich habe folgende Antwort erhalten Griesgrämig

Zitat:
Ich bitte Sie jedoch mir dringend eine aktuelle Freizügigkeitsbescheinigung einzureichen.

Ohne diese ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich, da eine der Hauptvoraussetzungen für einen Leistungsanspruch der Aufenthaltsstatus ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #6 - 26.07.2011 um 16:10:16
 
Vielleicht war das nun etwas impulsiv, aber ich bin echt am Rande der Verzweiflung. Ich habe folgende Antwort verfasst:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...!

In einem Schreiben habe ich auch darauf hingewiesen, dass ich als EU-Bürger keiner Bescheinigung bedarf um meinen Aufenthaltsstatus zu bestätigen. Als EU-Bürger bin ich in jedem Fall aufenthaltsberechtigt mit oder ohne Arbeitsstelle. Es gibt für EU-Bürger auch keinen Aufenthaltstitel oder Status. Hier greift das EU-Freizügigkeitsgesetz, das nicht vom notwendigen Besitz einer Bescheinigung spricht, sondern lediglich festlegt, dass ich die Erlaubnis zur Einreise und Aufenthalt besitze - alleine auf Grund meiner EU-Bürgerschaft.

Wäre dem nicht so, wäre ich ja im Falle einer Arbeitslosigkeit gezwungen ohne Mittel wieder in mein Ursprungs-EU-Land zurückzukehren, was überhaupt nicht möglich ist.

Zudem habe ich bereits einige Monate gearbeitet und es besteht auf Grund meiner Bemühungen wieder Arbeit zu finden, überhaupt kein Anlass (wie bereits schon einmal angedeutet) mich als Sozialtourist zu bezeichnen. Ich würde in meinem Ursprungsland zu dem mit viel weniger Aufwand Sozialgeld erhalten. Alleine der teure Umzug und die Tatsache, dass Deutschland mein neuer Lebensmittelpunkt ist, hindert mich daran.

Ich bitte Sie unbedingt die entsprechenden Gesetzeslage noch einmal genauer zu prüfen.

Das Jobcenter kennt meine soziale Notlage. Ich bin derzeit mittellos und stehe kurz vor der Obdachlosigkeit. Zu dem häufen sich die Schulden, da die letzten 3 Monatslöhne nie ausbezahlt wurden, an. Es wird Zeit, dass man mir endlich hilft, ansonsten gehe ich hier noch zu Grunde.

mit freundlichen Grüßen,
...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #7 - 26.07.2011 um 16:48:30
 
Da man scheinbar nicht gesetzeskonform handeln will
reiche schon morgen den Eilantrag beim Sozialgericht ein.

Die Sozialgerichte haben eine Rechtsantragsstelle oder du kannst es auch per fax machen. RA ist hierfür nicht erforderlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #8 - 28.07.2011 um 03:22:43
 
Ich habe folgende Antwort erhalten:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,

es wurde eine Anfrage an die Ausländerbehörde versendet und wir hoffen heute eine Antwort

zu erhalten. Sobald eine Auskunft vorliegt und die Anspruchchsvoraussetzungen vorliegen, wird

Ihr Antrag umgehend bearbeitet.

...


Soll ich noch abwarten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #9 - 28.07.2011 um 08:59:58
 
Stern44 schrieb am 28.07.2011 um 03:22:43:
Sobald eine Auskunft vorliegt und die Anspruchchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihr Antrag umgehend bearbeitet


Du kannst doch lesen?
Zuvor hattest du doch schon geschrieben das man als Anspruchsvoraussetzung die Freizügigkeitsbescheinigung will.
Diese hast/brauchst du nicht!
Was du maschst musst du schon selbst entscheiden genau so wie auch du Hunger schieben musst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #10 - 30.07.2011 um 07:52:11
 
Ich habe deren Antwort auf die Anfrage noch abgewartet, zurück kam wieder nichts Hilfreiches:

Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,

nach Rücksprache mit unseren Leistungsexperten benötige ich dringend eine Freizügigkeitsbescheinigung. Ohne diese

ist eine abschließende Bearbeitung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
...


Toller Experte!

Ich werde am Montag sofort das Sozialgericht anrufen. Ich hoffe ich kann dort wirklich etwas erreichen. Wenn die am Ende Recht haben, war wieder alles umsonst :/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.420

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #11 - 30.07.2011 um 08:53:36
 
Anrufe bringen meist nicht so sehr viel.

Geh' mit Schriftlichem in der Hand hin!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #12 - 30.07.2011 um 09:09:02
 
Da Du als "verbleibeberechtigter Arbeitnehmer" für mindestens 6 Monate nach Ende des Jobs noch nach § 2 Abs 3 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt bist, MUSS das Bürgeramt hilfsweise die ABH dir auch ohne Einkommensnachweis und ohne Krankenversicherung die Freizügigkeitsbescheinigung ausstellen! Die ist übrigens auch ohne Antrag VON AMTS WEGEN gleich mit der Anmeldung auszustellen!

Mich würde schonmal interessieren welches Ausländeramt da behauptet, "Grundvoraussetzung" der Freizügigkeitsbescheinigung sei ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" und andernfalls ginge es nur noch mit Einkommensnachweis und Krankenversicherung. Das wäre schon tolldreist, die hätten dann von Europa garnichts verstanden, vielleicht schenkst Du ihnen mal ein Gesetzbuch beck-dtv "Ausländerecht"?

Unabhängig davon steht dir aus demselben Grund für mind. 6 Monate nach Ende des Jobs das ALG 2 auch ohne Freizügigkeitsbescheinigung zu.

Beides kannst Du mit Eilantrag bei Gericht durchsetzen. Oder Rabazz bei der Amtsleitung machen.

Österreich hat das EFA nicht unterzeichnet, es gibt (gab?) aber ein bilaterales Fürsorgeabkommen D <> A v. 17.1.1966. Ist aber hier nicht nötig für den Anspruch.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.07.2011 um 09:21:06 von gc »  
Homepage  
IP gespeichert
 
Stern44
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #13 - 30.07.2011 um 11:36:04
 
Erst mal vielen Dank für eure Antworten!

Ich weiß, dass man das eigentlich nicht tun soll, aber bisher habe ich meine amtlichen Angelegenheit aus Gründen der Einfachheit großteils über den E-Mail-Verkehr geregelt.

Soll ich einen schriftlichen Ablehnungsbescheid postalisch anfordern/abwarten und damit zum Sozialgericht gehen oder wie gehe ich am besten in dieser Sache vor?

Ist es nicht besser mich vorher beim Sozialgericht beraten zu lassen, sofern so etwas angeboten wird?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 30.07.2011 um 11:50:38 von Stern44 »  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU-Bürger ohne Freizügigkeitsbescheinigung
Antwort #14 - 30.07.2011 um 13:03:06
 
Stern44 schrieb am 30.07.2011 um 11:36:04:
Soll ich einen schriftlichen Ablehnungsbescheid postalisch anfordern/abwarten und damit zum Sozialgericht gehen oder wie gehe ich am besten in dieser Sache vor?


Bist du nun bedürftig oder nicht?
Wenn ja nimm die Schreiben und den mail verkehr mit und gehe zur Rechtsantragsstelle die beraten auch.

Wenn du weiter so rum trödelst ist bald weihnachten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema