berlin_ch schrieb am 15.09.2011 um 22:03:58:die brauchen von mir u.a Nachweis der Krankversicherung mit Angabe der Versichertenzeiten,der versicherteart unter Angabe des Arbeitsgebers ab dem 2005-laufend. wozu es das wichtig, und wozu brauchen die von 2005 bis jetzt?
Verstehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht. Habe auch in meiner Praxis von einer derartigen Forderung noch nichts gehört. Warum die Behörde das will,
ich könnte da nur mutmaßen ...
berlin_ch schrieb am 15.09.2011 um 22:03:58:2.ich muss angeben, mit wie vielen Personen lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft. zu zeit lebe ich als untermieter bei meinen Eltern. zählen die al Bedarfsgemeinschaft?
Diese Forderung verstehe ich auch allenfalls "begrenzt", denn spätestens wenn Deine Frau nach Deutschland kommt, kannst Du jederzeit eine eigene Wohnung nehmen, und Dein Einkommen würde ja (grob überschlagen) dann auch für die LU-Sicherung von Euch beiden ausreichen.
Allein darauf kommt es
IMHO an.
Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft im Kontext des
SGB II ist es zwar so, dass die Einkünfte der einzelenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf den Gesamtbedarf der Gemeinschaft angerechnet werden - aber Du bist dessen ungeachtet Deinen Eltern gegenüber nicht grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Und wenn im Kontext Eurer Familie (Eltern und Du) gar kein Anspruch auf SGB- II-Leistungen besteht, verstehe ich die Forderung noch weniger.
Vielleicht übersehe ich ja aber auch irgendwas ...
=schweitzer=