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FZF (Gelesen: 2.496 mal)
berlin_ch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.07.2011 um 21:50:28
 
Hallo an Alle,
ich habe bitte 3 Fragen zu FZF
1.werden  Freibeträge für Arbeitnehmer bei Familiezusammenführung   Berücksichtigt?
2.ich wohne als Untermieter, es ist auch ok , oder muss ich eigene Vertrag haben?
3.reicht meine Einkommen um meine Frau zu holen?ich verdiene insgesamt  1260(davon 260 Euro von Selbständigkeit). miete bezahle ich 260 Euro.
Vielen Dank für eure Hilfe
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.07.2011 um 21:56:21
 
berlin_ch schrieb am 13.07.2011 um 21:50:28:
1.werdenFreibeträge für Arbeitnehmer bei Familiezusammenführung Berücksichtigt?


Nein. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das nicht (mehr) zulässig.

berlin_ch schrieb am 13.07.2011 um 21:50:28:
2.ich wohne als Untermieter, es ist auch ok , oder muss ich eigene Vertrag haben?


Wenn der Wohnraum ausreichend im Sinne des § 2 AufenthG ist, reicht das - ggf. wird aber Zustimmung des Vermieters verlangt.

berlin_ch schrieb am 13.07.2011 um 21:50:28:
3.reicht meine Einkommen um meine Frau zu holen?ich verdiene insgesamt1260(davon 260 Euro von Selbständigkeit). miete bezahle ich 260 Euro.


Das sollte reichen. Das Einkommen muss aber nachgewiesen werden. Einkünfte aus selbsständiger Arbeit regelmäßig durch entsprechende Bescheinigungen vom Steuerberater.

Details erfährst Du von Deiner ABH.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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berlin_ch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.07.2011 um 21:45:08
 
Vielen Dank für Deine Antwort. wo kann ich das Urteil oder so ähnilich, wegen Freibeträge, finden ?
Vielen Dan noch mal
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.07.2011 um 21:49:09
 
berlin_ch schrieb am 14.07.2011 um 21:45:08:
wo kann ich das Urteil oder so ähnilich, wegen Freibeträge, finden ? 



guck 
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Antwort #4 - 15.09.2011 um 22:03:58
 
Hallo, ich habe wieder zwei Frage zur FZF, ich habe Vorgestern Brief von ABH bekommen.
die brauchen von mir u.a Nachweis der Krankversicherung mit Angabe der Versichertenzeiten,der versicherteart unter Angabe des Arbeitsgebers ab dem 2005-laufend. wozu es das wichtig, und wozu brauchen die von 2005 bis jetzt?
2.ich muss angeben, mit wie vielen Personen lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft. zu zeit lebe ich als untermieter bei meinen Eltern. zählen die al Bedarfsgemeinschaft?
Vielen Dank im voraus
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schweitzer
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Antwort #5 - 16.09.2011 um 07:35:32
 
berlin_ch schrieb am 15.09.2011 um 22:03:58:
die brauchen von mir u.a Nachweis der Krankversicherung mit Angabe der Versichertenzeiten,der versicherteart unter Angabe des Arbeitsgebers ab dem 2005-laufend. wozu es das wichtig, und wozu brauchen die von 2005 bis jetzt?


Verstehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht. Habe auch in meiner Praxis von einer derartigen Forderung noch nichts gehört. Warum die Behörde das will, ich könnte da nur mutmaßen ...


berlin_ch schrieb am 15.09.2011 um 22:03:58:
2.ich muss angeben, mit wie vielen Personen lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft. zu zeit lebe ich als untermieter bei meinen Eltern. zählen die al Bedarfsgemeinschaft? 


Diese Forderung verstehe ich auch allenfalls "begrenzt", denn spätestens wenn Deine Frau nach Deutschland kommt, kannst Du jederzeit eine eigene Wohnung nehmen, und Dein Einkommen würde ja (grob überschlagen) dann auch für die LU-Sicherung von Euch beiden ausreichen.

Allein darauf kommt es IMHO an.

Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft im Kontext des SGB II ist es zwar so, dass die Einkünfte der einzelenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf den Gesamtbedarf der Gemeinschaft angerechnet werden - aber Du bist dessen ungeachtet Deinen Eltern gegenüber nicht grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Und wenn im Kontext Eurer Familie (Eltern und Du) gar kein Anspruch auf SGB- II-Leistungen besteht, verstehe ich die Forderung noch weniger.

Vielleicht übersehe ich ja aber auch irgendwas ...  unentschlossen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.09.2011 um 11:40:06
 
vielen Dank für die  Antwort.
habe schon wieder eine Frage  Smiley.
ich habe von meinen Krankenkassen der  Nachweis der Krankversicherung von dem 2005-laufend bekommen.
ich muss aber feststellen dass ich ca. 5 Monate im Jahr 2008 NICHT krankversichert war.
könnte dann FZF daran scheitern?

Vielen Dank 
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Antwort #7 - 24.09.2011 um 12:05:02
 
berlin_ch schrieb am 24.09.2011 um 11:40:06:
ich muss aber feststellen dass ich ca. 5 Monate im Jahr 2008 NICHT krankversichert war.
könnte dann FZF daran scheitern?

Alleine deswegen nicht, dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Du mußt nur jetzt eine Krankenversicherung haben.
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