chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:das der lebensunterhalt nicht gesichert ist obwohl ich in moment mein arbeitslosengeld 2 habe müsste es troztdem klappen.
wenn du Deuscher bist und nicht unter die
Regelausnahme fällst, ist das irrelevant. (und das wird das Gericht klarstellen, wenn die
ABH das anders sehen mag).
Wenn du aber mal die marokkanische Staatsangehörigkeit hattest und ggf. da sogar mal gearbeitet hast so dass Dir die Eheführung in Marokko zuzumuten ist, dann ist es nun mal so, dass du den
LU sichern musst, bevor deine Frau ein
FZF Visum erhält.
chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:es steht drin das es hauptsächlich um eine scheinehe geht
das wird wohl das größte Problem sein und unabhängig davon, ob du Hartz4 beziehst oder nicht. Das kann auch "Reiche" treffen.
chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:das schlimme ist das man garnichts machen kann ausser abwarten und nur das beste hoffen
und das ist falsch .... wenn du belegen kannst, dass ihr bereits eine eheliche Gemeinschaft (im Ausland) geführt habt, dann solltest du das tun.
Einfach auch alle Beläge, die zeigen können, wie lange und wie gut Ihr Euch kennt und dass ihr eine eheliche
LG in D führen wollt solltest du einreichen. Wenn es diese nicht gibt, dann ist der Verdacht der
ABH aber auchnicht von der Hand zu weisen.