chatwachmeister schrieb am 25.11.2011 um 21:22:32:was könnt ihr mir raten was ich tun soll,mein anwalt möchte den pkh streit ganz zuende führen
verstehe ich nicht:
-
PKH wird am VG beantragt. Bei Ablehnung kann Beschwerde erhoben werden.
- Über Beschwerde entscheidet zunächst das VG (in der Regel keine Abhilfe) und dann das OVG
wenn das OVG auch die
PKH ablehnt, dann ist Feierabend. Schluss. Ende. Da steht dann am Ende auch ganz deutlich: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar." Logo?
Da in Deinem Fall gerade schon das OVG negativ über
PKH entschieden hat, ist mir nicht klar, was da jetzt "nochmal" gemacht werden soll. Zwar könnte mit neuen Beweismitteln auch nochmal ein ganz neuer Antrag auf
PKH gestellt werden, aber die hätte doch schon längst(!) beschafft und vorgelegt werden können.
Wenn
PKH negativ entschieden wurde, wird in der Regel übrigens auch die Klage verloren. In solchen Fällen sieht es einfach schlecht aus.
chatwachmeister schrieb am 25.11.2011 um 21:22:32:.wenn ich den prozess verlieren sollte kann meine frau nochmal versuchen ganz normal nach rabat zu fahren und ein fzf beantragen.
Kann sie natürlich tun, kann dann aber nicht klappen. Ein neuer Antrag ändert doch nichts an den Ablehnungsgründen der Behörde. Oder meinst, dass sei alles nur ein Glücksspiel und wenn man nur oft genug beantragt, dann würde man auch mal einen Treffer landen? Nee, so läuft das nicht.