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unrechte behandlung (Gelesen: 34.770 mal)
reinhard
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Antwort #60 - 08.11.2011 um 21:32:43
 
Du musst daran denken, dass Deine Frau ein Visum bei der Auslandsvertretung beantragt hat. Die Auslandsvertretung ist verantwortlich für die Entscheidung.

Insofern hat die Ausländerbehörde formell Recht, es ist eine Sache zwischen dem Anwalt Deiner Frau und dem Konsulat in Rabat.

Die Ausländerbehörde wird nur intern beteiligt.
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Antwort #61 - 09.11.2011 um 19:54:10
 
ich habe heute in berlin bei einer anderen anwaltkanzlei angerufen.und habe ihr mein problem erklärt.ich bin sehr beeindruckt wie schnell die mein problem verstanden haben Schockiert/Erstauntnaja aufjedenfall sagt die anwältin ich soll mein rechtsanwalt beibehalten da schon soviel gemacht wurden ist.

die zweite überarbeitung wegen der pkh dauert eine ewigkeit! ich will meine frau mal endlich anrufen können und ihr mal neuigkeiten mitteilen können aber positive Augenrollenein traum!
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Antwort #62 - 11.11.2011 um 14:31:40
 
gibt es vielleicht ein oder eine die beim ausländeramt oder bei der botschaft in rabat gearbeitet haben?oder vielleicht beim auswärtigenamt in berlin?damit man mal hört oder liest was man noch machen könnte ausser immer nur warten.

ich möchte mal gerne einige leute hier fragen ob sie genau das selbe erleben wie ich und auch warten und warten und warten. Lippen versiegelt
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Antwort #63 - 16.11.2011 um 21:11:18
 
eine wichtige frage?ich abe heute mal beim gericht angerufen die haben mir gesagt das letzte was eingegangen ist,ist der einspruch wegen der pkh ablehnung (nicht gerde viel passiert)naja wie auch immer,der herr am telefon sagte mir das mein anwalt noch keine klage erklärung abgegeben hat?ohne die läuft eh nix.warum hat mein anwalt die noch nicht abgegeben?hat das vielleicht ein grund weil er auf die bewilligung von der pkh wartet? unentschlossen
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reinhard
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Antwort #64 - 16.11.2011 um 21:19:18
 
Warum fragst Du öffentlich nach den Motiven, warum Dein Anwalt etwas macht oder nicht macht?

Das wird Dir nur Dein Anwalt beantworten können.

Wenn Du keine Prozesskostenhilfe bekommst, musst Du ihn selbst bezahlen. Dazu musst Du mit ihm vereinbaren, was er macht und was Du machst. Für das, was er machen soll, vereinbarst Du dann einen Preis.

Je mehr Du machst, desto weniger musst Du bezahlen.
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Antwort #65 - 23.11.2011 um 01:29:19
 
Hallo Freunde,

nach 4 monaten kommt endlich mal wieder mühsam ein brief vom oberverwaltungsgericht berlin-brandenburg.mit einer schlichten kurzen mitteilung das drum gebeten wird nochmal ein nachweis zuschicken wie der lebensunterhalt ist.ich kann mein aktuellen harz 4 bescheid zukommen lassen,aber wie mache ich das bei meiner frau in marokko?da gibt es kein nachweis.

auf das schreiben zurück zukommen.ist mir die dritte seite sehr schleierhaft.da fangen die wieder an zuberichten über die alte befragung die ich und meine frau gehabt haben.da wollen die mir folgenen vorwurf machen.das ich mich angeblichen mit meiner frau nicht richtig verständigen kann und das ich ja eigentlich reiseunfähig sei das ich weder eine hochtzeitsfeier gemacht habe ect.stimmt aber nicht ich war 2 mal dort habe auch eine hochtzeit gefeiert habe sogar eine dvd erstellen lassen.

als letztes wird mir unterstellt das ich opfer zum mittel zum zweck geworden bin und meine frau mich nur benutzt um nach deutschland zukommen.

meine kritik,ich finde es eine bodenlose frechheit das die sowas einfach unterstellen dürfen.ich finde es einfach nur traurig das die so mit ein umgehen.meine haupt frage ist immer noch wielange kann es noch dauern bis es zu ein termin kommen kann?
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Mick
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Antwort #66 - 23.11.2011 um 07:46:22
 
chatwachmeister schrieb am 23.11.2011 um 01:29:19:
ich kann mein aktuellen harz 4 bescheid zukommen lassen,aber wie mache ich das bei meiner frau in marokko?da gibt es kein nachweis.

Dann lass den Bescheid zukommen und teile mit, dass es für Deine
Frau keinen Nachweis gibt...

chatwachmeister schrieb am 23.11.2011 um 01:29:19:
ich finde es einfach nur traurig das die so mit ein umgehen.meine haupt frage ist immer noch wielange kann es noch dauern bis es zu ein termin kommen kann? 

Die Frage kann Dir immer noch niemand seriös beantworten.

Ich bitte darum, den Fred für rechtliche Fragen zu nutzen.
Erfahrungsberichte und Luftablass-Postings -> ggf. Userforum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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chatwachmeister
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Antwort #67 - 23.11.2011 um 13:49:20
 
Hallo Freunde,

ich habe heute die erklärung von mein anwalt erhalten.also dieser so genante schleierhafte brief ist ein beschluss vom oberverwaltungsgericht.damit also wieder mal die zweite ablehnung für die pkh.das gericht greift immerwieder drauf zurück auf die damalige anhörung die nicht so gut gelaufen ist.

mein anwalt meint was ich jetzt brauche ist eine mündliche stellungsname damit ich die fehler wieder glatt machen kann die bei der damiligen befragung schiefgelaufen sind.

mein anwalt verlangt jetzt von mir das ich ein brief schreibe also eine schriefliche stellungsname das ich die ehe ernst meine ect.

verstehe garnichts mehr!!! Traurigwie kann manso sein die müssen mir doch meine frau erlauben weinend
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franky_23
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Antwort #68 - 23.11.2011 um 15:30:02
 
Dann schreib halt einen Brief.

Du weisst was schiefgelaufen ist. Gibt es dafür vernünftige Erklärungen oder Begründungen?

Du warst trotz finanziell knapper Mittel in Marokko um deine Frau zu heiraten. Wie oft hast du Kontakt? Wieso hast du sie nicht öfters besucht? Wenn du mehr Geld gehabt hättest, wärest du sicherlich öfters in Marokko gewesen, oder?

Du hast ja nun seid einiger Zeit HarzIV. Was hast du unternommen um da raus zu kommen? Wie könntest du da rauskommen? Wieso gibt es keine Möglichkeit aus HarzIV rauszukommen?

Der RA wird das schon mal lesen und dann schon ein paar Kommentare dazu abgeben.
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Antwort #69 - 25.11.2011 um 21:22:32
 
nächste frage oder tipp,

die pkh wurde nun zum zweitenmal abgelehnt was nun?der anwalt will nun erneut zum drittenmal klagen gegen die ablehnung der pkh.das würde bedeuten wieder warten ohne ende.ich habe mich mit meiner frau beraten und meinen freundeskreis die alle meinten das ich auf die pkh waterrei verzichten soll und die prezesskosten selber tragen soll.das heisst ich bezahle in ganzen um die 3000 euro wenn ich erfolg habe oder aber auch den prozess verliere.

was könnt ihr mir raten was ich tun soll,mein anwalt möchte den pkh streit ganz zuende führen.aber ich und meine wollen nicht mehr warten.die waterrei bekommt man graue haare von.wenn ich den prozess verlieren sollte kann meine frau nochmal versuchen ganz normal nach rabat zu fahren und ein fzf beantragen.was sagt ihr dazu???
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franky_23
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Antwort #70 - 26.11.2011 um 06:41:57
 
Möchtest du jetzt eine Empfehlung ähnlich wie Jauchs Publikumsjoker ob wir dir raten, weiter auf PkH zu setzen?

Was hast für Alternativen?
Nichts tun wegen Geldmangel?
Dem Anwalt weiter klagen lassen?
Hast du deinen Brief schon geschrieben? Welche Argumente konntest du (vermutlich) entkräften, z.B. durch weitere persönliche Kontakte, die auf ein gewollte Ehe  schließen lassen?
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Antwort #71 - 26.11.2011 um 12:11:34
 
chatwachmeister schrieb am 25.11.2011 um 21:22:32:
was könnt ihr mir raten was ich tun soll,mein anwalt möchte den pkh streit ganz zuende führen


verstehe ich nicht:

- PKH wird am VG beantragt. Bei Ablehnung kann Beschwerde erhoben werden.
- Über Beschwerde entscheidet zunächst das VG (in der Regel keine Abhilfe) und dann das OVG

wenn das OVG auch die PKH ablehnt, dann ist Feierabend. Schluss. Ende. Da steht dann am Ende auch ganz deutlich: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar." Logo?

Da in Deinem Fall gerade schon das OVG negativ über PKH entschieden hat, ist mir nicht klar, was da jetzt "nochmal" gemacht werden soll. Zwar könnte mit neuen Beweismitteln auch nochmal ein ganz neuer Antrag auf PKH gestellt werden, aber die hätte doch schon längst(!) beschafft und vorgelegt werden können.

Wenn PKH negativ entschieden wurde, wird in der Regel übrigens auch die Klage verloren. In solchen Fällen sieht es einfach schlecht aus.

chatwachmeister schrieb am 25.11.2011 um 21:22:32:
.wenn ich den prozess verlieren sollte kann meine frau nochmal versuchen ganz normal nach rabat zu fahren und ein fzf beantragen.


Kann sie natürlich tun, kann dann aber nicht klappen. Ein neuer Antrag ändert doch nichts an den Ablehnungsgründen der Behörde. Oder meinst, dass sei alles nur ein Glücksspiel und wenn man nur oft genug beantragt, dann würde man auch mal einen Treffer landen? Nee, so läuft das nicht.
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Antwort #72 - 26.11.2011 um 19:15:37
 
das hört sich ja fast so an als wollt ihr mir hier klar machen wollen das ich meine ehefrau nicht zumir bekommen kann Griesgrämigwas soll ich denn machen???es muss doch ein weg geben die blöde scheinehe aus dem weg zuräumen Lippen versiegelt
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reinhard
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Antwort #73 - 26.11.2011 um 21:14:57
 
Grundsätzlich gibt es zwei Mölglichkeiten, dass Ihr zusammen lebt:

1) Du überzeugst den Richter mit deiner schriftlichen und ggf. mündlichen Darstellung, dass es keine Scheinehe ist,

2) Du ziehst zu ihr (statt sie zu Dir).

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Antwort #74 - 26.11.2011 um 21:37:29
 
ich wohl verstanden das die scheinehe erstmal aus den weg geräumt werden muss bevor sie kommen darf.aber irgentwann müssen die doch mal nachsicht zeigen oder?also das ich nach marokko gehe schliess ich aus.aber den richter zu überzeugen das es keine scheinehe ist versuche ich. Smiley
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