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unrechte behandlung (Gelesen: 34.615 mal)
maura
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 16.08.2011 um 22:20:36
 
Hallo,
ich habe mir jetzt mal die mühe gemacht und eine imaginäre
Reise von Hannover nach Fez zusammengestellt, damit du hier noch mal sehen kannst das eine Reise nach Fez nicht die Welt kostet!!!
Hannover bis Frankfurt hin und zurück > 46 Euro mit einem Reisebus.
Frankfurt bis Frankfurt Hahn  > 26 Euro mit dem Transferbus von Frankfurt Hauptbahnhof - Frankfurt Hahn.
Flug von Frankfurt Hahn - Fez hin und zurück 3.09 - 24.09 >112,77 Euro.
Das wären jetzt z.B. 3 Wochen Marokko für zusammen 184,77 Euro
und jetzt mal eine ganz platte Frage , was verbrauchst du denn in
Deutschland in 3 Wochen zum leben ??
Siehst du nun, wo ein Wille ist , ist auch ein weg .
Eine fahrt von Hannover nach Köln kostet dich hin und zurück das Selbe.
Es ist wichtig das du deine Ehe mit deiner Frau lebst auch in dieser
schwierigen Zeit, schon um den Verdacht der Scheinehe zu entkräften.
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chatwachmeister
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Antwort #31 - 16.08.2011 um 22:40:57
 
Hallo,

das sehe ich ein das es wichtig ist.und werde es auch machen.ich werde nächsten monat nochmal hinfliegen.wenn nicht ein job dazwischen kommt.ich möchte gerne alle 2 monate am liebsten hin fliegen aber es ist nun mal so das es nicht immer so klappt wie man sich das wünscht.mal sehen wie es nächsten monat aussieht. Smiley
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maura
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Antwort #32 - 16.08.2011 um 23:01:34
 
Ich drücke euch beide Daumen.
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Antwort #33 - 16.08.2011 um 23:21:39
 
danke.ich hoffe auch das der spuk bald ein ende hat Smiley
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shpresa
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Antwort #34 - 17.08.2011 um 12:06:35
 
das tut mir sehr leid, das es sich bei euch so hinzieht. aber die finanzielle situation kann ganz sicher nicht der grund sein. wie ich gelesen habe, bist du aus berlin. es lief nicht alles 100%, aber die war total okay. angefangen bei der befragung bis hin zur visumserteilung. ich beziehe auch ALG2, hatte aber null probleme bei der befragung und erst recht nicht bei der visumserteilung ( mein mann hat sofort 3 jahre erhalten ). ich kann dir aber ne super anwältin empfehlen. ich war selber wegen einer anderen sache bei ihr und sie ist echt die beste die ich kennengelernt habe. selbst sie meinte eine entscheidung wird schwer werden, es war aber ( dank ihrer super argumentation ) easy. ich schreib dir  ne pn mit adresse. auch räumt sie dir eine ratenzahlung ein, wenn du nciht zahlen kannst und sie nimmt wirklich nicht mehr, als was in diesen listen steht. da es auch deine frau betrifft, musst nicht mal Mwst zahlen  Zwinkernd, weil sie ja im ausland lebt. war zumindestens bei uns so. sie zieht einen nicht übern tisch. also meine erfahrungen.  Durchgedreht viel glück weiterhin
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hpa an
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Antwort #35 - 17.08.2011 um 12:15:57
 
chatwachmeister schrieb am 16.08.2011 um 22:40:57:
ich möchte gerne alle 2 monate am liebsten hin fliegen aber es ist nun mal so das es nicht immer so klappt wie man sich das wünscht.


Achtung, Du beziehst ALG II und muss Dich bei deinem Fallmanager immer abmelden bzw. Urlaub beantragen.
Wieviel Urlaub Dir im Jahr gestattet wird, weiss ich nicht, aber ich rate Dir dazu, dass Du es nicht aus dem Auge verlierst damit Dir nicht noch Sanktionen für Dein ALG II bevorstehen.

Ich will Dir das nicht vermiesen, sondernn Dich nur darauf hinweisen.
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bibimal
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Antwort #36 - 17.08.2011 um 13:44:26
 
Rechtsanspruch hast Du KEINEN.
Natürlich kannst Du Urlaub beantragen. Guckst Du hier:

Kein Urlaubs-Rechtsanspruch für Alg2 Bezieher

Wenn Sie Alg2 beziehen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Urlaub, weil Sie der Arbeitsagentur an jedem Werktag zur Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Das wiederum heißt, dass Sie persönlich am Wohnort erreichbar bleiben müssen.

Urlaubsanspruch durch Einzelfallentscheidung

Dass Alg2 Empfänger keinen Rechtsanspruch auf Urlaub haben, heißt nicht, dass sie grundsätzlich auf Urlaub verzichten müssen: Ihr Betreuer bei der Agentur für Arbeit bzw. der Fallmanager oder der regionale Träger entscheidet, ob Sie freie Tage erhalten. Tragen Sie Ihr Anliegen vor, in der Regel werden Gründe wie Schulferien der Kinder, Eltern- und Verwandtenbesuche sowie Urlaub des Partners akzeptiert.

Urlaubsdauer und Alg2 Weiterzahlung

Akzeptiert die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als Alg2 Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.

Vermittlung geht vor Urlaub

Wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur unterschrieben haben, sind Sie damit ebenfalls verpflichtet, nur nach Absprache und mit Zustimmung Ihres Fallmanagers zu verreisen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Urlaub die berufliche Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Das heißt, dass während der Anwesenheit voraussichtlich keine Vermittlungsangebote zu erwarten sind.
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chatwachmeister
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Antwort #37 - 17.08.2011 um 15:04:02
 
ja ok,aber dann dürfte es auch keine negative auswirkung auf das gericht haben das ich bißher nur einmal nach marokko fliegen konnte.muss der richter ja nachsicht haben für meine umstände unentschlossen
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 17.08.2011 um 15:13:41
 
chatwachmeister schrieb am 17.08.2011 um 15:04:02:
ja ok,aber dann dürfte es auch keine negative auswirkung auf das gericht haben das ich bißher nur einmal nach marokko fliegen konnte.muss der richter ja nachsicht haben für meine umstände unentschlossen


Dann lass dir bestätigen, dass du um Urlaub angefragt hast und der Fallmanager es ablehnte.
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bibimal
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Antwort #39 - 17.08.2011 um 17:18:45
 
Es hängt mit Sicherheit nicht nur von 1 Faktor ab. Wie lange seid  denn zusammen - 1 Jahr virtuell ohne Euch zu sehen! Dann - nach abgelehntem Visum -> Hinflug und Hochzeit beim 1ten Zusammentreffen.
Da kann man als ABH schon mal mißtrauisch werden.
Was mich auch etwas skeptisch stimmt ist Deine Aussage"...dass meine Frau langsam die Geduld verliert..."
Hört sich für mich an, als setze sie Dich unter Druck.
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chatwachmeister
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Antwort #40 - 17.08.2011 um 17:56:53
 
erstmal muss ich dazu sagen das die vorgeschichte da eine ganz grosse rolle spielt.da mir vor meiner heiratsreise schon dies geraten wurde.aber ich von hören und sagen mich überzeugen lies das ich meine frau damalts noch verlobte auch ohne vorher zuheiraten zumir bekomme.was sich schließlich als falsch herraus stellte.da mir die behörden nach langen hin und her und ich mir damalts schon ein anwalt genommen hatte obwohl ich noch nicht verheiratet gewesen war.als das visum das zweitemal abgelehnt wurde hat mein anwalt eine anhörung beantragt und schließlich haben wir sie auch bekommen.aber leider ihne erfolg,da es zu dem zeitpunkt noch nicht meine frau gewesen ist.aber eine sachbearbeiterrin vom ausländeramt hat mir geraten wenn ich meine verlobte unbedingt haben möchte soll ich nach marokko fliegen und dort heiraten.dann müssen wir ihn die frau geben da sie ein recht auf fzf haben.ich habe den rat natürlich gefolgt und bin mit all meinen papieren hingeflogen und habe selbst in marokko noch hart kämpfen müssen.da die auch nicht so einfach die landsleute an ausländer verheiraten lassen wollen.ich hatte den vorteil das ich schon seit 10 jahren konvertierter muslim bin.deswegen klappte es schon.schließlich komme ich nach einer grossen hochtzeitsfeier und viel stress wieder zurück nach deutschland auch mit ehevertrag.mein anwalt reicht den vertrag auch mit ein beim gericht.da das ausländeramt dann auch noch das recht hatte stellung zubeziehn wegen der damaligen anhörung hat mir das ausländeramt mal wieder ein zweiten strich durch die rechnung gemacht Lippen versiegeltund begründen mit ein langen brief das die anhörung nicht übereinstimmt hat in manchen punkten.somit geht die sache jetzt zum letzten akt zum gericht nach berlin.und wir werden sehen was jetzt wird.viele von euch raten mir jetzt nochmal meine frau zubesuchen damit ich zeige das ich meine ehe aufrecht behalte.dies möchte ich wiegesagt gerne tun aber man muss auch bedenken das es die zeit und die lage nicht immer erlaubt wegen dem arbeitsamt.naja und die sache mit der ungedult ist schon etwas verständlich da wir schon über 2 jahre ahnungslos versuchen das meine frau ein visum zubekommen.erlich gesagt sollte man auch mal versuchen sich in der lage reinzuversetzen.wenn es eine scheinehe wäre würde keine frau über 2 jahre mit ein arbeitslosen zuversuchen soooo umständlich ein visum zubekommen.wenn es eine scheinehe sein soll dann sucht man sich ein der geld hat und alles fix erledigen kann.das hört sich ja fast so an als wäre ich doof und würde nicht merken das meine frau mich verarscht Zungees ist nicht nur ungedult auf ihrer seite sondern auch auf meiner seite.es ist ein sehr unangenehmer stress wie ihr zugeben müsst.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 17.08.2011 um 19:42:56
 
boahdasistmalwiedernursehrsehrschwerzulesen  Griesgrämig
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chatwachmeister
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Antwort #42 - 17.08.2011 um 20:01:37
 
ja stimmt kann ich auch nicht lesen was du da schreibst Schockiert/Erstauntich denk mal das dein kommentar jetzt thema sein wird unentschlossennaja schade.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 17.08.2011 um 20:07:50
 
Sorry, aber so ein ewig langer Text ist wirklich in Klein-
schreibung ohne einen einzigen Absatz sehr mühsam
zu lesen und hält gar einge ganz davon ab.

Mir ist das echt zu mühsam sorry.

Selbst wenn du etwas Mühe mit dem Schreiben hast. Ein
paar Absätze würden das schon sehr erleichtern.
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reinhard
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Antwort #44 - 17.08.2011 um 20:42:06
 
chatwachmeister schrieb am 17.08.2011 um 20:01:37:
ja stimmt kann ich auch nicht lesen was du da schreibst Schockiert/Erstauntich denk mal das dein kommentar jetzt thema sein wird unentschlossennaja schade.


Schreib doch das, was du mitteilen oder fragen willst, nochmal auf Deutsch.

Falls Du Probleme mit der deutschen Sprache hast: Du kannst den Text in Word schreiben, die Rechtschreibprüfung aktivieren, alles sorgfältig korrigieren und dann mit Strg-A / Strg-C / Strg-V in dieses Forum kopieren..
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