chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 13:04:22:aber wie gesagt ich würde so gerne endlich mal ein gerichtstermin haben Smiley
Das könnte er nur mit einem Eilantrag machen.
Aber ich bezweifel mal, dass es sich bei Euch um eine Dringlichkeit handelt.
Außerdem verstehe ich nicht wieso es keine PKh geben soll, wenn er Euch gemeinsam vertreten soll und nachdem
SGB II hilfebedürftigt seid, steht Euch PKh zu wenn das Gericht der Meinung ist, dass dieser Prozess gewonnen werden kann.
Irgendwas läuft meiner bescheidenen Meinung mit Deinem Anwalt falsch. Ich bin nämlich ganz anderer Meinung wie Dein Anwalt, dass man Euch keine PKh geben würde.
Bzgl. Scheinehe:
Wie oft hast Du deine Frau bereits gesehen und besucht?
Wie oft telefoniert ihr oder 'chatet' ihr im Internet?
Wie hoch ist der Altersunterschied?
Sollten diese Fragen schon beantwortet sein, bitte ich um Nachsicht.