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unrechte behandlung (Gelesen: 34.613 mal)
mikel
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 08.07.2011 um 13:02:48
 
Das sind höchstwahrscheinlich deine Anwaltskosten,die 2500 Euro.

Üblicherweisen nehmen Anwälte so einen Gesammtbetrag für solche Fälle bis zu 2500 Euro.

Dann bekommst du noch vom VW Gericht eine Rechnung für die Verhandlung und das sind 363 Euro.

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chatwachmeister
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Antwort #16 - 08.08.2011 um 01:14:51
 
Hallo,

ich melde mich auch mal wieder.da mein anwalt sich vor wenigen tagen bei mir gemeldet hat und sich ausgerechnet hat das es wohl oktober mit der gerichtsverhandlung losgehen wird in berlin.da jetzt bald die pkh geklärt sein wird unentschlossenmeine frau hat auch erlich gesagt auch bald keine gedult mehr.diese warterrei ist einfach nur ekelhaft.ich hoffe das mein anwalt die sache durchbekommt sonst weiss ich auch nicht mehr weiter weinend
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Antwort #17 - 15.08.2011 um 02:32:51
 
Hallo Freunde,

auch ich habe eine frage.ich wahr in februar in marokko habe in märz geheiratet.ich habe wirklich gedachr das es nach meiner rückkehr nach deutschland berg auf gehen wird.und meine frau schnell hinterher kommen wird.aber da habe ich mich stark getäuscht die behörden machen weiterhin probleme.das ausländeramt schreibt an das gericht ein brief in den sie mir einfach jetzt eine scheinehe unterstellen.meine frau ist stink sauer das sie jetzt nach einer wunderschönen hochtzeit weiterhin alleine in marokko sitzen muss.meine frage ist ganz einfach mein anwalt hat sich ausgerechnent oder besser gesagt jetzt wo die pkh geklärt ist dürfte es in oktober alles gelaufen sein.kann das ein anwalt überhaupt so sagen?und wielange soll man überhaupt warten auf sein ehepartner?wissen die nicht das durch sowas mit der warterrei auch eine ehe kaputt gehen kann?ich meine man kann beide seiten auch nach einer zeit verstehen.man fragt sich doch auch wielange soll es noch so weiter gehen!und wielange soll man noch warten?und nachher hat man solange umsonst gewartet und lehnen das visum doch ab.ich bin fix und fertig.man muss doch langsam aber sicher doch mal wissen wann es genau los geht mit dem gericht.kann mir da einer von euch weiter helfen?
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Saxonicus
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Antwort #18 - 15.08.2011 um 08:19:38
 
Auf die Frage nach der Regelausnahme bist Du noch garnicht eingegangen ? Gebürtiger Deutscher bist Du ja wohl kaum ?

Aber abgesehen davon, wenn Du hier sowieso nicht arbeitest, könntest Du ja auch ebensogut zu Deiner Frau ziehen und dort mit ihr zusammenleben. Damit könntest Du Dir diese ganzen Gerichtsverfahren und eine Menge Geld ersparen.

Hast Du diesen Gedanken schon mal in Deine Überlegungen einbezogen ?

Wieso muß es unbedingt Deutschland sein ?
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 15.08.2011 um 09:01:43
 
chatwachmeister.
bis 2 Jahre Trennung ist zumutbar.
sinnvoll wäre es, wenn ihr euch in der Zwischenzeit z.B. für eine Woche in Marokko noch mal trefft, so dass ihr belegen könnt, dass auch die Ehe gelebt wird.

Theoretisch hättest du für das Verfahren beim VG keinen Anwalt benötigt. Die Kosten wären mit 363 Euro Gerichtsgebühr überschaubar geblieben.

Versuche einfach die unterschiedlichen (abweichenden) Fragen zu erklären.

Versuche einfach Arbeit zu finden um den LU für dich und die Frau zu gewährleisten.  Dann erübrigt sich eine zentrale Frage.

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Antwort #20 - 15.08.2011 um 09:34:54
 
Zitat:
Zwischenzeit z.B. für eine Woche in Marokko noch mal trefft



Das könnte bei einem Hartz IV Empfänger aber zu argen Problemen führen

Saxonicus schrieb am 15.08.2011 um 08:19:38:
Wieso muß es unbedingt Deutschland sein ? 


Weil es in maroc keine Hartz iV Auszahlung gibt
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Antwort #21 - 15.08.2011 um 11:54:38
 
also alle denken immer ich bin ausländer.ich bin purer deutscher ich heisse christian mein vater heisst heinrich meine mutter rita Durchgedrehtalso wie gesagt ich bin DEUTSCHER kein anderen ursprung Smileyund die sache mit dem nochmal nach marokko reisen um zubeweisen das ich auch die ehe lebe ist schon eine gute sache.nur fehlt es manchmal an geld.sonst habe ich auch daran gedacht.und die sache mit dem ausland kommt für mich nicht in frage.ausser ich bin reich,wenn man reich ist ist es überall schön Zwinkernd
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Antwort #22 - 15.08.2011 um 12:51:13
 
chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 11:54:38:
also alle denken immer ich bin ausländer.ich bin purer deutscher ich heisse christian mein vater heisst heinrich meine mutter rita also wie gesagt ich bin DEUTSCHER kein anderen ursprung

Bei Deiner Rechtschreibung ist es doch wohl logisch, daß der Gedanke auftaucht, daß Du kein gebürtiger Deutscher bist.

An die Idee bei Deiner Frau in ihren Land zu leben, hast Du anscheinend noch keinen Gedanken verschwendet, wäre doch aber wohl eine Alternative ?

Ich bin ohnehin zu der Auffassung gelangt, daß man eine Zeit lang im Lande des Partners leben sollte. Dadurch gelingt es wesentlich besser, sich in die Mentalität und Denkweisen des Partners hineinzuversetzen, in besser zu verstehen und sich mit seiner Sprache vertraut zu machen.

Oftmals ist das leider aus Berufsgünden nicht immer möglich, in Deiner derzeitigen Situation dürfte das aber doch wohl kaum ein Hinderungsgrund sein.
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Antwort #23 - 15.08.2011 um 13:04:22
 
hehehe Laut lachend tut mir leid mit meiner rechtschreibung.wie gesagt ohne geld brauch man nicht nach zudenken ob man ins ausland geht.ich habe hier in deutschland mein leben und nicht in marokko.aber wie gesagt ich würde so gerne endlich mal ein gerichtstermin haben Smiley
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hpa an
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Antwort #24 - 15.08.2011 um 13:17:36
 
chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 13:04:22:
aber wie gesagt ich würde so gerne endlich mal ein gerichtstermin haben Smiley


Das könnte er nur mit einem Eilantrag machen.
Aber ich bezweifel mal, dass es sich bei Euch um eine Dringlichkeit handelt.

Außerdem verstehe ich nicht wieso es keine PKh geben soll, wenn er Euch gemeinsam vertreten soll und nachdem SGB II hilfebedürftigt seid, steht Euch PKh zu wenn das Gericht der Meinung ist, dass dieser Prozess gewonnen werden kann.

Irgendwas läuft meiner bescheidenen Meinung mit Deinem Anwalt falsch. Ich bin nämlich ganz anderer Meinung wie Dein Anwalt, dass man Euch keine PKh geben würde.

Bzgl. Scheinehe:

Wie oft hast Du deine Frau bereits gesehen und besucht?
Wie oft telefoniert ihr oder 'chatet' ihr im Internet?
Wie hoch ist der Altersunterschied?

Sollten diese Fragen schon beantwortet sein, bitte ich um Nachsicht.  Augenrollen
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sigi-n
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Antwort #25 - 15.08.2011 um 14:21:55
 
hpa an schrieb am 15.08.2011 um 13:17:36:
Irgendwas läuft meiner bescheidenen Meinung mit Deinem Anwalt falsch. Ich bin nämlich ganz anderer Meinung wie Dein Anwalt, dass man Euch keine PKh geben würde.


Machmal hilft lesen:
der PKH antrag ist schon vom gericht abgelehnt worden, für den Widerspruch sieht der Anwalt schwarz!
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Antwort #26 - 15.08.2011 um 14:39:21
 
genau!der pkh wure abgelehnt.aber trotzdem musster der pkh antrag bis zum schluss zwischen dem gericht und mein anwalt geklärt werden.zu den fragen.

1.ich habe meine frau über die cousine kennengelernt.und regelmäßigen chatverkehr sowie regelmäßigen telefonkontakt.

2. wir sind 3 jahre altersunterschied.

3.ich habe alles in eins gemacht nach 1 jahr telefon und chat kontakt bin ich nach marokko geflogen und habe in den 4 wochen geheiratet.

ich würde gerne nochmal hinfliegen aber leider erlaubt es meine zeit nicht da ich auch auf arbeitssuche bin.und wir in moment den monat ramadan haben sind die flüge auch sehr teuer nach marokko.
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Antwort #27 - 15.08.2011 um 15:46:28
 
chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 13:04:22:
tut mir leid mit meiner rechtschreibung.

Das braucht Dir nicht leid zu tun, sondern Du solltest es einfach beachten, das st ja grauslich zu lesen.

chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 14:39:21:
in moment den monat ramadan haben sind die flüge auch sehr teuer nach marokko.

Ramadan dauert nur einen Monat, ein Jahr hat 12 Monate.
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Antwort #28 - 15.08.2011 um 20:16:08
 
Saxonicus schrieb am 15.08.2011 um 15:46:28:
Das braucht Dir nicht leid zu tun, sondern Du solltest es einfach beachten, das st ja grauslich zu lesen.


Lieber Saxonicus, es gibt Legastheniker und ich glaube, dass er einer ist. Daher bitte etwas mehr Feingefühl und Nachsicht bei Menschen, die solche Defizite haben. Dabei ist seine derzeitige Stresssituation zu beachten in der er sich mit seiner Frau befindet und so sich sein Defizit verstärkt.

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


sigi-n schrieb am 15.08.2011 um 14:21:55:
Der PKH antrag ist schon vom gericht abgelehnt worden, für den Widerspruch sieht der Anwalt schwarz! 


Ändert nicht meine Meinung dazu. Im Vorfeld zur Begründung der PKh muss etwas falsch gelaufen sein. Vermutlich ist der Anwalt kein Fachanwalt in Familien- und Ausländerrecht.

chatwachmeister schrieb am 15.08.2011 um 14:39:21:
3.ich habe alles in eins gemacht nach 1 jahr telefon und chat kontakt bin ich nach marokko geflogen und habe in den 4 wochen geheiratet.


Dabei sehe ich allerdings auch schwarz, wenn Dein Anwalt das mit zur Begründung der PKh abgegeben hat.  Das hat aber meine Frage zu Punkt 3 nicht beantworte "wie oft" Du deine Frau in Marroko besucht hast.
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« Zuletzt geändert: 15.08.2011 um 23:24:16 von Tippi »  
 
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Antwort #29 - 15.08.2011 um 20:25:53
 
Darauf ewig rumzuhacken bringt jetzt kaum noch was!
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