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unrechte behandlung (Gelesen: 34.606 mal)
chatwachmeister
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03.07.2011 um 11:46:53
 
Hallo,

ich habe die erfahrung gemacht das die finanzielle lage doch eine grosse rolle spielt bei einer fzf wenn man von harz 4 lebt Griesgrämigich habe fast alles versucht.die ersten 2 mal auf dem normalen weg wurde immer von dem deutschen konsolat in rabat abgelehnt.dann bin ich nach marokko gereist und habe da endlich meine verlobte geheiratet.sie ist dann 1 woche später nochmal nach rabat gefahren und hat erneut versucht die fzf zubeantragen wieder abgelehnt.grund:scheinehe,finanziell nicht abgesichert,befragung hat nicht übereinstimmt.dann habe ich mir ein guten anwalt genommen wo ich bis heute noch ewig warten muss bis mal das eine oder das andere eine antwort kommt vom gericht oder vom auswärtigenamt.jetzt kam gestern ein brief wo drin stand:wir können aus geringen chancen auf ein gerichtlichen erfolg eine prozesskostenhilfe nicht bewilligen weinend grund:befragung ist nicht übereinstimmt,finanziell nicht gesichert,das ehe paar gibt an kinder haben zu wollen wir vom ausländeramt fragen uns wie das ehepaar die kinder unterhalten will,trotz eheschließung in marokko zweifeln wir die ehe immer noch stark an.ich weiss einfach nicht mehr wie es weitergehen soll?mein anwalt will jetzt einspruch gegen diesen brief einlegen.ich fühl mich so losgelassen und hilflos.was kann ich nur machen?ich vermisse meine frau so sehr weinend
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reinhard
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Antwort #1 - 03.07.2011 um 13:13:47
 
Wichtig ist zunächst, Ordnung in Deine Gedanken zu bringen. Für ein Verwaltungsverfahren musst Du sehr systematisch vorgehen. Dein Text zeigt, dass Du völlig durcheinander bist – im Moment kannst Du also gar nichts machen.

Lies Dir erst mal die Ablehnung des Antrages genau durch. Geht es um den Hartz-IV-Bezug? Was genau steht drin?
Oder geht es um eine Scheinehe? Was genau steht da drin?

Hast Du einen Anwalt, der sich damit auskennt, gefragt? Oder warst Du bei einer Migrations-Beratung?
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mikel
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Antwort #2 - 03.07.2011 um 13:36:14
 
Hallo,

mach dir keine Sorgen.Wir haben auch die Erfahrung hinter uns.
Uns wurde auch versucht eine Scheinehe unterzujubeln auch bei unseren Freunden.

Wir denken das ist das System vom Konsulat.
Irgendwas finden Sie immer wenn Sie was ablehnen wollen.
Wir haben 18 Monate kämpfen müssen.

Aber vor Gericht konnten wir bewiesen das es keine Scheinehe ist.
Die Richter sehen die Sache ganz anders als das Konsulat und die ABH.
Das klappt schon keine Sorgen.

Einer der besten Anwälte in diesem Fachgebiet ist,

xxxxxxxxxxxx
, der ist in Berlin Spandau.

Ein besseren kenne ich nicht


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chatwachmeister
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Antwort #3 - 04.07.2011 um 13:53:44
 
ja danke für euer mitgefühl Smileynatürlich mache ich bis zum schluss weiter.um die frage zubeantworten was in den brief genau drine stand,es steht drin das es hauptsächlich um eine scheinehe geht und das der lebensunterhalt nicht gesichert ist obwohl ich in moment mein arbeitslosengeld 2 habe müsste es troztdem klappen.was heisst das denn das die richter es ganz anders sehen???wiedersprechen die sich auch wenn das ausländeramt der festen überzeugung ist das es eine scheinehe ist?ich finde es echt stressig die ganze sache.das schlimme ist das man garnichts machen kann ausser abwarten und nur das beste hoffen Traurig
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erne
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Antwort #4 - 04.07.2011 um 14:24:47
 
chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:
das der lebensunterhalt nicht gesichert ist obwohl ich in moment mein arbeitslosengeld 2 habe müsste es troztdem klappen.

wenn du Deuscher bist und nicht unter die Regelausnahme fällst, ist das irrelevant. (und das wird das Gericht klarstellen, wenn die ABH das anders sehen mag).
Wenn du aber mal die marokkanische Staatsangehörigkeit hattest und ggf. da sogar mal gearbeitet hast so dass Dir die Eheführung in Marokko zuzumuten ist, dann ist es nun mal so, dass du den LU sichern musst, bevor deine Frau ein FZF Visum erhält.

chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:
es steht drin das es hauptsächlich um eine scheinehe geht 

das wird wohl das größte Problem sein und unabhängig davon, ob du Hartz4 beziehst oder nicht. Das kann auch "Reiche" treffen.

chatwachmeister schrieb am 04.07.2011 um 13:53:44:
das schlimme ist das man garnichts machen kann ausser abwarten und nur das beste hoffen

und das ist falsch .... wenn du belegen kannst, dass ihr bereits eine eheliche Gemeinschaft  (im Ausland) geführt habt, dann solltest du das tun.
Einfach auch alle Beläge, die zeigen können, wie lange und wie gut Ihr Euch kennt und dass ihr eine eheliche LG in D führen wollt solltest du einreichen. Wenn es diese nicht gibt, dann ist der Verdacht der ABH aber auchnicht von der Hand zu weisen.
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Antwort #5 - 04.07.2011 um 14:27:23
 
Hallo,

könntest Du bitte ein Auszug aus dem Brief hier posten. Deine Aussagen sind zu allgemein. Ansonsten kann ich nur auf dem Beitrag von mikel verweisen.


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Antwort #6 - 05.07.2011 um 11:54:17
 
Für ein Einspruch gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe ablehnung sieht mein Anwalt schwarz unentschlossener sagt das es besser sei wenn ich das Geld für die Gerichtsverhandlung selber auftreibe und bezahle.da der Richter der gleichen auffassung ist wie das Ausländeramt wird es schwer ein einspruch durchzubekommen.wenn ich die Kosten selber trage wird es schnell zu ein gerichtstermin beim Auswärtigenamt in Berlin kommen.ich selber soll auch anwesend sein beim Gericht und den Richter vom gegenteil überzeugen halt meine geschichte erzählen und den Richter sagen wie wichtig mir es ist meine frau bei mir zu haben.ich frage euch wie denkt ihr darüber soll ich diesen schritt unternehmen?ich weiss sonst kein ausweg mehr ich würde es nie verstehen wenn ich meine frau niemalts zumir bekomme Traurig
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Antwort #7 - 05.07.2011 um 13:23:14
 
Die Gerichtskosten liegen bei ca. 363 Euro, die müsstest du aufbringen können, zudem das Gericht auch Ratenzahlung akzeptiert, solltest du aber nachfragen.
Euer Gegner ist das Auswärtige Amt, das Gerichtsverfahren an dem du anwesen sein wirst was auf jeden Fall besser ist, wird im VG Berlin statt finden. Leider möchte ich dir auch schon mal sagen, du wirst nicht auf eine schnellen Verhandlung hoffen können. Du solltest ab Antragstellung beim Gericht mit ca. 10 Monaten rechnen bis der Gerichtstermin fest steht.
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Antwort #8 - 05.07.2011 um 15:11:23
 
nein,der anwalt sagt mir wenn ich die erste rate von 1000 euro überweise wird es schon in kürze zu einen gerichtstermin kommen.das mit dem 363 euro ist auch nicht richtig wie gesagt werde ich als erstes 1000 euro überweisen und nach der verhandlung den rest von 1500 euro.und das urteil gibt es schon sofort.das ist der stand der dinge Zwinkernd
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reinhard
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Antwort #9 - 05.07.2011 um 15:53:18
 
Die 360 Euro verlangt das Gericht als Kosten für die Verhandlung.

Den Rest vom Geld will Dein Anwalt haben. Das ist etwas anderes, weil Du den Preis mit Deinem Anwalt ja selbst verhandelt hast und genau das bezahlst, was Ihr beide abgemacht habt.
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Antwort #10 - 05.07.2011 um 18:25:01
 
tut mir leid stimmt auch nicht Zwinkerndich denke mal das es etwas zeit brauch mal alles genau zu erklären.ich kann es nur nochmal wiederholen  das gericht will 1000 euro vorschuss haben und später ein restbetrag von 1500 euro = 2500 mein anwalt wird extra bezahlt.
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Antwort #11 - 05.07.2011 um 18:44:32
 
Bei uns war es anders.

Wir haben die Gerichtskosten bezahlt, 365 Euro.

Den Anwalt haben wir extra bezahlt.Die Gerichtskosten können niemals 2500 Euro betragen. Da hast du dein Anwalt wahrscheinlich falsch verstanden.
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Antwort #12 - 06.07.2011 um 20:29:15
 
kann ich überhaupt trotz scheinehe unterstellung den gerichtsprozess gewinnen?ich kann nicht mehr als die warheit sagen unentschlossenich und meine frau haben sehr grosse angst das wir den prozess umsonst bezahlen.
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Antwort #13 - 07.07.2011 um 19:23:47
 
Mir ist kein einziges Gerichtsprozess bekannt, wo eine tatsächliche Ehe, wo eine Scheinehe unterstellt wurde, als Scheinehe eingestuft wurde.

Man kann zwar nie eine 100% Garantie geben, aber mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit bekommt ihr Recht, wenn ihr einfach die Wahrheit sagt.
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chatwachmeister
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Antwort #14 - 08.07.2011 um 00:18:24
 
danke für die info Smileyich hoffe auch das es endlich klappt das ich glücklich werden kann.was mich jetzt unruhig macht das ich jetzt gehört habe das es noch bis zu 10 monate dauern kann bis man ein termin bekommt.aber mein anwalt sagt mir gestern noch am telefon das es jetzt ruckzuck gehen kann wenn ich die prozesskostenhilfe alleine übernehme.und ich betone es noch einmal auch wenn es hier keiner versteht.ich muss für die gesammte verhandlung 2500 euro bezahlen 1000 euro vorweg damit eine gerichtsverhandlung eröffnet werden kann.es ist wie es ist.ich habe erst heute mit mein anwalt telefonirt.ich habe ihn auch gefragt wenn ich die 1000 euro bezahle ob ich noch 2 monate warten muss er hat gesagt es kann schneller als 2 monate gehen das ich ein termin bekomme.naja ich spreche die sache gerne morgen früh nochmal an wegen der angebliche 10 monate warte zeit. Smiley
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